Teil 2: Was kann man gegen eine solche MPU-Anordnung (noch)
Verfasst: Do 24. Sep 2015, 11:04
Was kann man gegen eine solche MPU-Anordnung (noch) machen 2 - eine neue Dimension!
Liebe Leute!
Zur Zeit läuft anscheinend immer mehr falsch, was die Begutachtung angeht. Was kann man gegen so eine MPU noch nachträglich machen?
Ausgangslage:
ANLASS UND FRAGESTELLUNG DER UNTERSUCHUNG
Ist aufgrund der Straftaten zu erwarten, dass Herrn XXXXX auch gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen und/oder künftig allgemeine Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begehen wird?
Ist zu erwarten, dass Herrn XXXXX zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Klasse(n) in Frage stellen?
Der Akte der Fahrerlaubnisbehörde sind insbesondere folgende für den Untersuchungsanlass relevante Informationen zu entnehmen:
• 24.05.1996: fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr mit fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis; Promillewerte nicht verfügbar
• 14.07.1996: vorsätzliche Körperverletzung in 2 Fällen
• 30.08.1996: vorsätzliche Körperverletzung
• 31.01.1997: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
• 06.02.1997: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
• 06.01.1998: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
• 09.05.1998: fahrlässige Trunkenheit; Promillewert nicht verfügbar
• 06.08.1998: fahrlässige Trunkenheit in 5 Fällen; davon in 2 Fällen mit Fahren ohne Fahrerlaubnis; Promillewerte nicht verfügbar
• 16.05.2001: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
• 30.08.2001: vorsätzliches Körperverletzung und Nötigung in 2 Fällen sowie Trunkenheit im Verkehr, 1,44 Promille
• 29.11.2001: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen
• 08.10.2009: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
• 17.03.2010: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Meine Beratung war eindeutig: Alles, was älter als 15 Jahre ist, muss raus!
Dadurch ergab sich folgendes Bild:
Alkohol: A3. Alkoholersttäter. Deshalb 6 Monate Abstinenznachweis (trinkt seit 2002 nicht mehr!!!!!)
Punkte: V2
6 Monatige Maßnahme (sehr sehr erfolgreich vom Betroffenen durch sehr aktive Mitarbeit abgeschlossen).
So weit zur Vorbereitung.
Jetzt wurden natürlich alle «alten» Daten verwertet, mit dem Ergebnis, dass der Betroffene sich nicht ausreichend über die «zu alte» Vergangenheit zu erklären wusste und deshalb «auf Grund der äußerst eingeschränkten Mitarbeit» Negativ begutachtet wurde.
Der Betroffenen wird also nach 14 Jahre Alkoholabstinenz auch zukünftig ein Kfz unter Alkoholeinfluß führen.
Interessanterweise liegen auch (nicht näher spezifizierte) als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines KfZs in Frage stellen. Interessanterweise deshalb, weil weder Arzt (alles ok auch mit 6 monatiger Abstinenz) noch Leistungstest (alle Werte weit über 33 %) irgendetwas Eignungsausschließendes gefunden hätten.
Da hier meines Erachtens einerseits die Behörde Fehler gemacht hat (alle Daten über 15 Jahre hinaus hätte gelöscht werden müssen, damit sie nicht nur nicht verwertet werden können, sondern dem Gutachter erst gar nicht zu Gesicht gelangen dürfen), andererseits aber auch Begutachtungsstelle versagt hat (nach Kenntnis dieser «falsch» bestückten Akte) hätte der Gutachter die Daten entweder nicht beachten dürfen (was innerhalb einer Person schlicht unmöglich ist) oder - was meines Erachtens der einzig richtige Weg gewesen wäre - die Akte hätte zurück zur Behörde geschickt werden müssen mit der Aufforderung, die Akte um die zu tilgenden Einträge zu bereinigen.
Frage 1: Habe ich recht?
Frage 2: Was kann jetzt noch unternommen werden?
Vielen Dank im voraus
Liebe Leute!
Zur Zeit läuft anscheinend immer mehr falsch, was die Begutachtung angeht. Was kann man gegen so eine MPU noch nachträglich machen?
Ausgangslage:
ANLASS UND FRAGESTELLUNG DER UNTERSUCHUNG
Ist aufgrund der Straftaten zu erwarten, dass Herrn XXXXX auch gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen und/oder künftig allgemeine Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begehen wird?
Ist zu erwarten, dass Herrn XXXXX zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Klasse(n) in Frage stellen?
Der Akte der Fahrerlaubnisbehörde sind insbesondere folgende für den Untersuchungsanlass relevante Informationen zu entnehmen:
• 24.05.1996: fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr mit fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis; Promillewerte nicht verfügbar
• 14.07.1996: vorsätzliche Körperverletzung in 2 Fällen
• 30.08.1996: vorsätzliche Körperverletzung
• 31.01.1997: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
• 06.02.1997: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
• 06.01.1998: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
• 09.05.1998: fahrlässige Trunkenheit; Promillewert nicht verfügbar
• 06.08.1998: fahrlässige Trunkenheit in 5 Fällen; davon in 2 Fällen mit Fahren ohne Fahrerlaubnis; Promillewerte nicht verfügbar
• 16.05.2001: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
• 30.08.2001: vorsätzliches Körperverletzung und Nötigung in 2 Fällen sowie Trunkenheit im Verkehr, 1,44 Promille
• 29.11.2001: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen
• 08.10.2009: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
• 17.03.2010: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Meine Beratung war eindeutig: Alles, was älter als 15 Jahre ist, muss raus!
Dadurch ergab sich folgendes Bild:
Alkohol: A3. Alkoholersttäter. Deshalb 6 Monate Abstinenznachweis (trinkt seit 2002 nicht mehr!!!!!)
Punkte: V2
6 Monatige Maßnahme (sehr sehr erfolgreich vom Betroffenen durch sehr aktive Mitarbeit abgeschlossen).
So weit zur Vorbereitung.
Jetzt wurden natürlich alle «alten» Daten verwertet, mit dem Ergebnis, dass der Betroffene sich nicht ausreichend über die «zu alte» Vergangenheit zu erklären wusste und deshalb «auf Grund der äußerst eingeschränkten Mitarbeit» Negativ begutachtet wurde.
Der Betroffenen wird also nach 14 Jahre Alkoholabstinenz auch zukünftig ein Kfz unter Alkoholeinfluß führen.
Interessanterweise liegen auch (nicht näher spezifizierte) als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines KfZs in Frage stellen. Interessanterweise deshalb, weil weder Arzt (alles ok auch mit 6 monatiger Abstinenz) noch Leistungstest (alle Werte weit über 33 %) irgendetwas Eignungsausschließendes gefunden hätten.
Da hier meines Erachtens einerseits die Behörde Fehler gemacht hat (alle Daten über 15 Jahre hinaus hätte gelöscht werden müssen, damit sie nicht nur nicht verwertet werden können, sondern dem Gutachter erst gar nicht zu Gesicht gelangen dürfen), andererseits aber auch Begutachtungsstelle versagt hat (nach Kenntnis dieser «falsch» bestückten Akte) hätte der Gutachter die Daten entweder nicht beachten dürfen (was innerhalb einer Person schlicht unmöglich ist) oder - was meines Erachtens der einzig richtige Weg gewesen wäre - die Akte hätte zurück zur Behörde geschickt werden müssen mit der Aufforderung, die Akte um die zu tilgenden Einträge zu bereinigen.
Frage 1: Habe ich recht?
Frage 2: Was kann jetzt noch unternommen werden?
Vielen Dank im voraus