Kann mir mal hier einer die Punkte vorrechnen?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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ThomasRock
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Kann mir mal hier einer die Punkte vorrechnen?

Beitrag von ThomasRock » So 6. Dez 2015, 13:41

Liebe Leute!

Schon wieder ich. Mache das zwar schon ein paar Jahre, aber einige Schriebe überraschen mich immer wieder.

Kann mir irgendeiner von Euch mal die folgende Tabelle genau erklären und warum hier jetzt im neuen Punktesystem 8 Punkte zusammen kommen?

Tattag Text Punkte Alt
04.04.13 A1: Fahrerflucht 0 X
17.06.09 A15: Zulassen FoF 6 X
15.09.09 A23: Gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr 5 X
(26.02.10) Verwarnung bei 13 Punkten (???) X
10.03.11 141677: Eildelikt: 67 km/h statt 50 km/h 1 X
10.04.12 103762: Eildelikt: 72 km/h statt 50 km/h 1 X
21.06.12 104636: Eildelikt: zu geringer Abstand 3 X
28.08.12 105654: Eildelikt: Überholen im Überholverbot 1 X
22.04.13 141678: Eildelikt: 85 km/h statt 60 km/h 1 X
04.02.14 141713: Eildelikt: 60 km/h statt 30 km/h 3 X
12.03.14 141627: Eildelikt: Überholen im Überholverbot 1 (RK 04.06.14)
(01.05.14) Umwandlung von 8 Punkte alt in 4 Punkte Neu (???)
11.03.15 141665: Eildelikt: 50 km/h statt 30 km/h 1
11.06.15 123624: OWI: Handy 1
15.06.15 141721: Eildelikt: 125 km/h statt 100 km/h 1
02.09.15 7PKTR: Punktereduzierung nach §4 Abs. 6 Satz 3
StVG auf 7 Punkte (Maßn. Nach §4 Abs. 5 Satz 1
Nr. 2 StVG - Verwarnung - wurde nicht ergriffen) -4


Hinweise zu den gespeicherten Einträgen:

Verstöße vor 01.05.14 wurden damals angerechnet: 8
Nach Umstellung wurden diese bewertet mit 7
Ihr Punktestand beträgt somit 8




Auszüge aus dem Begleittext:

... Sie sind mit den auf der beiliegenden Anlage (das ist die Tabelle - Anm. D. Verf.) Aufgeführten Eintragungen ... in Flensburg vermerkt.

Aufgrund der von Ihnen begangenen Delikte wurden bereits in der Vergangenheit Maßnahmen nach dm Punktesystem ergriffen.

Bei einem Stand von 13 Punkten wurden Sie ... verwarnt. Bei der Umstellung am 01.05.14 wurden die bis dahin trotz Tilgungen erreichten 8 Punkte in 4 Punkte des neuen Systems umgestellt.

Mit den ab 01.04.15 eingegangenen Punkten aus den weiter im FAER eingetragenen Taten, die nach dem neuen System bewertet werden, ergaben sich nach Abstufung gem. §4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 FeV 7 Punkte. Daraufhin habe ich Sie am 02.09.15 nach §4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 verwarnt ...


Ihr kennt Euch da ja besser aus :razz: Ist das alles ok?
Mit freundlichem Gruß aus Herne

Thomas Rock
Fachpsychologe für Verkehrspsychologie
Amtlich anerkannter verkehrspsychologischer Berater

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