Führerscheinentzug
Verfasst: So 8. Mär 2020, 10:27
Hallo liebe Community,
ich habe ein etwas seltsames Problem. Ich habe meinen Führerschein im April 1967 im damaligen Landkreis Ottweiler (jetzt Neunkirchen) Saar erworben.
im Dezember 1974 bin ich aus beruflichen Gründen in den Keis Alzey-Worms (Rheinland-Pfalz) verzogen. Dort wohne ich immer noch, auch noch im gleichen Ort. Nun will ich meinen alten Führerschein (der graue Lappen) umtauschen. Dazu brauche ich einen Auszug aus dem Register der Füherscheinausgabestelle. Dieser Auszug ist gestern gekommen. Darin ist vermerkt, dass mir im Oktober 1982 der Führerschein für ein halbes Jehr entzogen wurde. Mit Aktenzeiche AG Ottweiler. Bekommen habe ich ihn angeblich im Mai 1983.
1. Mir wurde der Führerschein nie entzogen, ich habe noch nicht einmal jemals ein Fahrverbot bekommen.
2. Kann mir die Verwaltung des Landkreises Neunkirchen den Führerschein entziehen, obwohl ich nachweislich seit Jahren in einem anderen Bundesland und damit auch in einem anderen Kreis wohne?
Da kann es sich doch nur um einen Falscheintrag handeln. Wer kennt sich aus?
Vielen Dank im Voraus
Gruß Wolfgang
ich habe ein etwas seltsames Problem. Ich habe meinen Führerschein im April 1967 im damaligen Landkreis Ottweiler (jetzt Neunkirchen) Saar erworben.
im Dezember 1974 bin ich aus beruflichen Gründen in den Keis Alzey-Worms (Rheinland-Pfalz) verzogen. Dort wohne ich immer noch, auch noch im gleichen Ort. Nun will ich meinen alten Führerschein (der graue Lappen) umtauschen. Dazu brauche ich einen Auszug aus dem Register der Füherscheinausgabestelle. Dieser Auszug ist gestern gekommen. Darin ist vermerkt, dass mir im Oktober 1982 der Führerschein für ein halbes Jehr entzogen wurde. Mit Aktenzeiche AG Ottweiler. Bekommen habe ich ihn angeblich im Mai 1983.
1. Mir wurde der Führerschein nie entzogen, ich habe noch nicht einmal jemals ein Fahrverbot bekommen.
2. Kann mir die Verwaltung des Landkreises Neunkirchen den Führerschein entziehen, obwohl ich nachweislich seit Jahren in einem anderen Bundesland und damit auch in einem anderen Kreis wohne?
Da kann es sich doch nur um einen Falscheintrag handeln. Wer kennt sich aus?
Vielen Dank im Voraus
Gruß Wolfgang