Wiedererteilung Fahrerlaubnis nach MPU-Umgehung

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Tschatscha
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Wiedererteilung Fahrerlaubnis nach MPU-Umgehung

Beitrag von Tschatscha » Fr 3. Jul 2020, 11:54

Hallo,

ich wurde 2003 mit Fahrerlaubnis A1 mit BTM im Blut angehalten und musste zur MPU.
Habe diese nicht gemacht und bis 2013 deshalb keinerlei Fahrerlaubnis besessen.

Ich zog zwischenzeitlich um, deshalb wendete ich mich 2013 mit Antrag auf Neuerteilung Klasse B an die neue Führerscheinstelle.
Dort wurde die MPU fallen gelassen. Ich musste einen Abstinenznachweis erbringen und an einem Aufbauseminar/Nachschulung teilnehmen.
Anschließend konnte ich ich die Fahrschule gehen und den Führerschein Klasse B machen.

Nun wohne ich 6 Jahre später wieder dort, wo mir ursprünglich die MPU auferlegt wurde.
Weil ich A1 gerne wieder hätte, habe ich heute mit der damals für B zuständigen Führerscheinbehörde gesprochen.
Meine Führerscheinakte geht jetzt per Post zur usprünglichen, für die damals fällige MPU verantwortliche Führerscheinstelle.
Nach Anruf dort erzählte man mir eine Wiedererteilung der A1 müsste geprüft werden.

Ich habe nun Bedenken, dass diese Führerscheinstelle nicht mit der Entscheidung der anderen Führerscheinstelle (ohne MPU) einverstanden sein könnte
und mich deshalb wieder zu einer MPU auffordert.

Wäre das Rechtens? Kann mir da etwas passieren? Oder ist Beschluss einer Führerscheinstelle endgültig?

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