Grundqualifikation nach BKrFQG - Besitzstand
Verfasst: Do 27. Jan 2022, 12:24
Mir wurde die Fahrerlaubnis Klasse 3 vor 2009 entzogen, und ich möchte nun die Klassen C1+C1E (nachträglich) zur bereits neuerteilten Klasse BE beantragen.
Ich frage mich, ob ich zum gleichen Zeitpunkt einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) nach Besitzstand (§ 4 BKrFQG) beantragen kann. Oder wird die Behörde von mir eine Weiterbildung verlangen, weil bspw. 2009 schon länger als 5 Jahre her ist?
Wäre das auch der Fall, wenn anstatt nachträglich nur C1+C1E neuzuerteilen, ich auf die Klassen C+CE (mit einer Fahrschule) "erweitern" würde? Die Voraussetzungen von C1+C1E sind ja bei der Fahrprüfung von C+CE erfüllt. D.h. praktisch: Kann ich gleich C+CE (erstmalig) machen und den Fahrerqualifizierungsnachweis (vorm. Schlüsselzahl 95) bekomme ich - ggfs. mit Weiterbildungs-Auflage - dazu, ohne einen Grundqualifikationskurs machen zu müssen?
Vielen Dank im Voraus!
Ich frage mich, ob ich zum gleichen Zeitpunkt einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) nach Besitzstand (§ 4 BKrFQG) beantragen kann. Oder wird die Behörde von mir eine Weiterbildung verlangen, weil bspw. 2009 schon länger als 5 Jahre her ist?
Wäre das auch der Fall, wenn anstatt nachträglich nur C1+C1E neuzuerteilen, ich auf die Klassen C+CE (mit einer Fahrschule) "erweitern" würde? Die Voraussetzungen von C1+C1E sind ja bei der Fahrprüfung von C+CE erfüllt. D.h. praktisch: Kann ich gleich C+CE (erstmalig) machen und den Fahrerqualifizierungsnachweis (vorm. Schlüsselzahl 95) bekomme ich - ggfs. mit Weiterbildungs-Auflage - dazu, ohne einen Grundqualifikationskurs machen zu müssen?
Vielen Dank im Voraus!