Grundqualifikation nach BKrFQG - Besitzstand

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Antworten
Franziskaner

Grundqualifikation nach BKrFQG - Besitzstand

Beitrag von Franziskaner » Do 27. Jan 2022, 12:24

Mir wurde die Fahrerlaubnis Klasse 3 vor 2009 entzogen, und ich möchte nun die Klassen C1+C1E (nachträglich) zur bereits neuerteilten Klasse BE beantragen.

Ich frage mich, ob ich zum gleichen Zeitpunkt einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) nach Besitzstand (§ 4 BKrFQG) beantragen kann. Oder wird die Behörde von mir eine Weiterbildung verlangen, weil bspw. 2009 schon länger als 5 Jahre her ist?

Wäre das auch der Fall, wenn anstatt nachträglich nur C1+C1E neuzuerteilen, ich auf die Klassen C+CE (mit einer Fahrschule) "erweitern" würde? Die Voraussetzungen von C1+C1E sind ja bei der Fahrprüfung von C+CE erfüllt. D.h. praktisch: Kann ich gleich C+CE (erstmalig) machen und den Fahrerqualifizierungsnachweis (vorm. Schlüsselzahl 95) bekomme ich - ggfs. mit Weiterbildungs-Auflage - dazu, ohne einen Grundqualifikationskurs machen zu müssen?

Vielen Dank im Voraus!

Benutzeravatar
Hartmut
Forums-Methusalem
Beiträge: 4663
Registriert: Di 23. Jul 2002, 06:53
Wohnort: Rh.-Pfalz

Re: Grundqualifikation nach BKrFQG - Besitzstand

Beitrag von Hartmut » Fr 28. Jan 2022, 19:44

Wer vor dem 09.09.2009 eine Klasse 3 hatte, gilt als Grundqualifiziert und benötigt jetzt nur eine Weiterbildung.

Allerdings wurde dir 2009 nur die Klassen BE erteilt. Seit über 10 Jahren besteht für die Klassen C1/C1E keine Fahrberechtigung mehr. Daher ist bei dem Erwerb dieser Klassen eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Eine Ausbildung (= Pflichtstunden) ist nicht erforderlich. Vor der praktischen Prüfung sind jedoch Fahrstunden im Ermessen des Fahrlehrers durchzuführen.

Franziskaner

Re: Grundqualifikation nach BKrFQG - Besitzstand

Beitrag von Franziskaner » Fr 28. Jan 2022, 21:26

Ok, nochmals Danke! Dann geh ich mal modulieren.

Andererseits ist vielleicht eine beschleunigte Grundausbildung als "Fahranfänger" vernünftiger, zum mal es ja z. B. bei der DEKRA bis zu 50% Kurskostenzuschuss vom ESF+ gibt.

Ich vergleich' mal die Schulungsinhalte (beschl. Grundausbildung vs. 5 Module Weiterbildung) miteinander.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 29 Gäste