Führerscheinentzug DDR

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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svekadre

Führerscheinentzug DDR

Beitrag von svekadre » Mo 7. Feb 2022, 17:36

Hallo in die Gemeinde,

ich hab da mal eine Frage die dem einen oder anderen sehr kurios vorkommen wird..., mir aber sehr wichtig ist.

Mir wurde 1988 als DDR Bürger in der DDR der Führerschein für Motorrad (heute A) wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen.
1990 hätte ich ihn mir abholen können, lebte da aber bereits in den alten Bundesländern.
1992 habe ich dann in den alten Bundesländern den Führerschein für PKW gemacht.

Ich besitze leider keine Unterlagen über den damaligen Vorgang, nur noch den Berechtigungsschein (Stempelkarte) mit der Nummer meines DDR-Führerscheines und den berechtigten Fahrzeugklassen.

Da ich mir nun doch überlegt habe, wieder Motorrad zu fahren nun meine Frage:

Da ich ja meine damalige Strafe bezahlt und "abgesessen" habe sollte ich doch den Führerschein auch wieder bekommen.
Die komplette neue Ausbildung zum A Führerschein will ich mir sparen.

Hat jemand nen Tip, was ich dafür, wo anmelden muss? Bei der örtlichen Führerscheinstelle habe ich schon angefragt, bekomm aber leider bisher keine Antwort.

Schon mal vielen Dank für HILFREICHE Antworten!

Antworten wie, mach alles neu oder warum bist unter Alk gefahren..., die brauch ich nicht. Danke

Borner78
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Re: Führerscheinentzug DDR

Beitrag von Borner78 » Mo 7. Feb 2022, 18:09

Hallo,

nach so langer Zeit bestehen mit Sicherheit Bedenken an der Befähigung, ein Motorrad im Straßenverkehr zu führen.
Es wird mit Sicherheit eine Befähigungsprüfung gefordert.
In den meisten Fällen wird eine theoretische und praktische Prüfung verlangt.
Du bist von den Ausbildujngsstunden befreit, d.h. es liegt an dir selbst, wieviel Stunden du benötigst, un zur Prüfung zugelassen zu werden.

svekadre

Re: Führerscheinentzug DDR

Beitrag von svekadre » Mo 7. Feb 2022, 18:38

Danke für die Antwort.
Fahrstunden hätte ich sowieso genommen, schon wegen der eigenen Sicherheit. OK, mal sehen was rauskommt....

svekadre

Re: Führerscheinentzug DDR

Beitrag von svekadre » Mi 16. Feb 2022, 17:26

Es wird mit Sicherheit eine Befähigungsprüfung gefordert.
In den meisten Fällen wird eine theoretische und praktische Prüfung verlangt.

Und du hast absolut Recht. Habe nun Antwort von der Führerscheinstelle bekommen, Theorie und Praxisprüfung neu, dann geht alle klar.
Damit bin ich sowas von zu frieden. Fahrstunden werde ich sowieso nehmen und eine Theorieprüfung kann ja auch nicht verkehrt sein. Ein wenig lesen und die eine oder andere Sache, die man ja beim täglichen Fahren so macht einfach ändern...

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