Keine DNA in positiver Urinprobe für Abstinenznachweis nachweisbar, was nun?

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Alvin
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Keine DNA in positiver Urinprobe für Abstinenznachweis nachweisbar, was nun?

Beitrag von Alvin » Do 7. Mär 2024, 21:12

Hallo Forum,

Ich befinde mich zur Zeit im Prozess meine FE wiederzuerlangen. Dazu musste ich laut einer MPU Vorbereitung, die ich von einem privaten
Unternehmen besucht hatte, 12 Monate Abstinenz von Alkohol und Drogen (ohne Opiate/Opioide) nachweisen und hatte im November '22 meinen AN in Vorbereitung auf meine MPU angefangen.

Im Oktober '23 war meine fünfte Urinprobe positiv auf Oxazepam.
Da ich mir nicht vorstellen konnte, dass diese Substanz tatsächlich in meinem Urin sein kann, beantragte ich die Rückstellprobe in einem anderen Labor. Das Ergebnis dort besagte wieder einen Nachweis von Oxazepam in einer ähnlichen Konzentration wie bei der ersten Untersuchung.

Ein alternativer Nachweis meiner Abstinenz durch eine Haaranalyse ist mir leider nicht möglich, da meine Haare gefärbt sind.

Durch den erneuten Nachweis zweifelte ich daran, dass diese Probe wirklich von mir stammte und veranlasste in einem forensischen Labor die Untersuchung der Probe auf meine DNA.

Das Ergebnis war, dass meine DNA nicht in der Urinprobe nachweisbar war.

Da ich keine biologischen Kenntnisse bezüglich der Analye und des Nachweises von DNA habe, fragte ich die zuständige Forensikerin wie es zu diesem Ergebnis kommen kann.
Am Telefon erteilte sie mir die Auskunft, dass ihrer Vermutung nach meine Probe entweder massiv verdünnt wurde (der Toxikologische Befund des Erstlabors gibt eine Kreatinin Konzentration von 220mg/dL an) oder ihr etwas beigemengt wurde, um dieses Ergebnisbild zu
produzieren.
Natürlich bat ich sie, diese Erkenntnisse zu verschriftlichen, worauf ich am 23.01.2024 diese Antwort bekam:

"Ich hatte Ihnen ja schon bei Ihrem letzten Anruf mitgeteilt, dass die uns übergebene Urin-Probe aus der Toxikologie nach Zentrifugation einen sehr geringen Bodensatz an Zellen beinhaltete, wesentlich geringer als wir es sonst in den Urin-Untersuchungs-Proben für die DNA-Extraktion vorfinden.

Deshalb erhielten wir, wie in unserem Gutachten bereits mitgeteilt: ein für DNA-Proben im untersten Niedrigzellbereich charakteristisches nicht reproduzierbares Profil mit systembedingten „Drop In“-Effekten
(zufällige Einfügungen), Unbalanciertheit der einzelnen Merkmale und „Drop Out“-Effekten (zufällige Ausfälle), so dass ein Abgleich mit dem DNA-Muster der Speichelproben nicht sicher möglich ist. Mehr kann man dazu leider nicht sagen."

Nun zu meinem eigentlichen Anliegen:
Ist das Ergebnis meiner Urinprobe in irgendeiner Art anfechtbar, bzw. kann ich irgendwas in meiner Lage unternehmen, da ich vermute (bzw. in einem formlosen Gespräch ja auch die Aussage erhielt), dass mit meiner Probe etwas nicht stimmt?
Mein Anliegen ist natürlich nicht dass, das Labor in irgendeiner Form für das Ergebnis haftbar zu machen, denn darin sehe ich wenige Chancen, bzw halte ich es nicht für sinnvoll einen jahrelangen Rechtsstreit zu führen. Es geht mir in erster Linie darum, meinen Abstinenznachweis abschließen zu können um mich der MPU zu stellen.

Problematisch sehe ich in meinem Fall noch die lange Unterbrechnung zwischen der letzten Probe und dem heutigen Tag.

Ich bin über jede Auskunft und jeden Rat dankbar. Und bin natürlich auch gerne bereit weitere Informationen zur Beurteilung meines Falls zur Verfügung zu stellen.

P.S: Da die Frage nun schon in einigen Gesprächen bezüglich meines Falls aufkam; es wurden vor Abgabe besagter Urinprobe, von einer Mitarbeiterin des Labors meine Ärmel, Hosenbeine und vorderer wie hinterer Genitalbreich auf etwaige "Mitbringsel" Sichtgeprüft. Und es handelte sich bei Abgabe definitiv um meinen eigenen, unverdünnten Urin.

Vielen Dank für eure Zeit, lebt lang und in Frieden

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corneliusrufus
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Re: Keine DNA in positiver Urinprobe für Abstinenznachweis nachweisbar, was nun?

Beitrag von corneliusrufus » Sa 27. Apr 2024, 13:45

Hallo @Alvin, da ist guter Rat schwierig. Der Rechtsweg wäre lang und mindestens anfangs teuer. Rechtlich wäre neben der Frage, ob das Labor tatsächlich eine fehlerfreie Probenanalyse vorgenommen hat. Und ob es verpflichtet wäre, einen unverdünnten Teil der Originalprobe aufzubewahren. Die B-Probe könnte immerhin nach Behandlung des Gesamturins abgesplittet worden sein. Dazu hilft nur Fragen.

Meine Spekulation, rechtlich wirst du kein Fehlverhalten nachweisen können. Du könntest die Rechtsaufsicht einschalten, jedoch wird dir das auch nicht helfen.

Andere Frage, Hast Du keine anderen Körperhaare? Achsel- oder Schamhaare? Auch diese ließen sich verproben.

Fehler passieren durch Verunreinigungen. Selten werden die Analysegeräte nicht genügend gespült. Dass das jedoch zweimal bei A- und B-Probe geschieht würde ich so bei 1:1000000 sehen wenn nicht geringer. Auch wäre die von Dir genannte Probenverwechslung je nach Prozedur bei der Probenabnahme möglich. Da sehe ich mehr Potential für Fehler.

Ich denke, Du hast die Möglichkeiten ausgeschöpft. Falls noch etwas von der B-Probe übrig ist, könntest Du höchstens die Forensik nochmals gezielt auf Oxazepam prüfen lassen. Rechne jedoch, dass sie dieses finden werden. Oder ob sich im Urin Blut befindet und die Blutgruppe untersuchbar ist. Vielleicht weicht diese ja von deiner ab. Oder ähnliches. Da muss Dich die Forensik beraten.

Ich fürchte, der Drops ist gelutscht, Du wirst wieder bei Null mit den Abstinenznachweisen beginnen müssen.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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