Vorbesitz bei unterbrechung
Verfasst: Do 12. Sep 2024, 18:19
Guten Tag.
Bedeutet Vorbesitz die gesamte Zeit die man den Führerschein hatte, oder die Zeit seit einer unterbrechung?
Es handelt sich um eine Erweiterung von CE auf DE.
Ich habe den ce führerschein 5 Jahre gehabt, dann 1 Jahr nicht verlängert und jetzt seit 1 Jahr habe ich ihn wieder. Jetzt möchte ich den DE führerschein machen. Dazu muss ich die Führerscheinprüfung D machen. Wenn man den führerschein CE mit Vorbesitz 2 Jahre hat, muss man nur 22 Pflichtstunden machen, bei einem Jahr Vorbesitz CE sind es schon 44 Stunden. Zählen jetzt die gesamten 6 Jahre als Vorbesitz oder nur das 1 Jahr?
Habe schon überall nachgefragt oder versucht nachzufragen, aber keine konkrete Antwort bekommen, oder keinen erreicht der das wissen müsste. Gruß
Bedeutet Vorbesitz die gesamte Zeit die man den Führerschein hatte, oder die Zeit seit einer unterbrechung?
Es handelt sich um eine Erweiterung von CE auf DE.
Ich habe den ce führerschein 5 Jahre gehabt, dann 1 Jahr nicht verlängert und jetzt seit 1 Jahr habe ich ihn wieder. Jetzt möchte ich den DE führerschein machen. Dazu muss ich die Führerscheinprüfung D machen. Wenn man den führerschein CE mit Vorbesitz 2 Jahre hat, muss man nur 22 Pflichtstunden machen, bei einem Jahr Vorbesitz CE sind es schon 44 Stunden. Zählen jetzt die gesamten 6 Jahre als Vorbesitz oder nur das 1 Jahr?
Habe schon überall nachgefragt oder versucht nachzufragen, aber keine konkrete Antwort bekommen, oder keinen erreicht der das wissen müsste. Gruß