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Vorbesitz bei unterbrechung

Verfasst: Do 12. Sep 2024, 18:19
von Hans1970
Guten Tag.
Bedeutet Vorbesitz die gesamte Zeit die man den Führerschein hatte, oder die Zeit seit einer unterbrechung?
Es handelt sich um eine Erweiterung von CE auf DE.
Ich habe den ce führerschein 5 Jahre gehabt, dann 1 Jahr nicht verlängert und jetzt seit 1 Jahr habe ich ihn wieder. Jetzt möchte ich den DE führerschein machen. Dazu muss ich die Führerscheinprüfung D machen. Wenn man den führerschein CE mit Vorbesitz 2 Jahre hat, muss man nur 22 Pflichtstunden machen, bei einem Jahr Vorbesitz CE sind es schon 44 Stunden. Zählen jetzt die gesamten 6 Jahre als Vorbesitz oder nur das 1 Jahr?
Habe schon überall nachgefragt oder versucht nachzufragen, aber keine konkrete Antwort bekommen, oder keinen erreicht der das wissen müsste. Gruß

Re: Vorbesitz bei unterbrechung

Verfasst: Fr 13. Sep 2024, 11:03
von max_relax
Es zählt der gesamte Vorbesitz, hier also 6 Jahre.

Re: Vorbesitz bei unterbrechung

Verfasst: Fr 13. Sep 2024, 11:49
von Hans1970
max_relax hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2024, 11:03
Es zählt der gesamte Vorbesitz, hier also 6 Jahre.
Ok. Steht das irgendwo geschrieben?
Die fahrschule meint es zählt das 1 Jahr, ist sich aber nicht sicher.
Der tüv meint auch es zählt wahrscheinlich das 1 jahr, ist sich aber auch nicht sicher und verweist auf die fahrschule, sie könne es entscheiden.
Die Führerscheinstelle, weisst es auch nicht. Sagt das die Fahrschule es wissen muss.
In einem anderen Forum schreibt einer der laut seinen Aussagen bei einer führerscheinstelle arbeitet, dass die komplette dauer zählt, also 6 Jahre.
2 andere fahrschulen gefragt, eine meint 1 Jahr die andere 6 Jahre, aber ist sich keiner 100pro sicher.
Die Fahrerlaubnisverordnung gelesen, steht leider nirgends etwas drinne, oder ich habe es übersehen.
Es kann doch nicht sein, dass ich der einzige bin auf dem das zu trifft? :)

Re: Vorbesitz bei unterbrechung

Verfasst: Fr 13. Sep 2024, 13:14
von max_relax
Das ist in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung geregelt:

https://www.gesetze-im-internet.de/fahr ... index.html

Dort die Anlage 5.

Re: Vorbesitz bei unterbrechung

Verfasst: Fr 13. Sep 2024, 14:57
von Hans1970
max_relax hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2024, 13:14
Das ist in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung geregelt:

https://www.gesetze-im-internet.de/fahr ... index.html

Dort die Anlage 5.
Da ist leider nur die Liste aufgeführt wie viele Std bei Vorbesitz. Nirgends steht eine Definition von Vorbesitz. Gruß