Hallo,
wenn es Schreiben von der FE-Stelle gibt...z.b Bewilligung der Neuerteilung...wird diese im Nachsendeantrag der Post versand
oder geht diese zurück zur FE-Stelle weil dies Schreiben an den Empfänger in einen anderen Bundesland liegt?
Gruß
Stefan
Nachsendeantrag der Post bei FE-Stellen Schreiben
- Stefan
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Schreiben ohne belastendem Inhalt werden innerhalb Deutschlands nachgesandt, sofern ein Nachsendeauftrag gestellt wurde.
Schreiben mit belastendem Inhalt (Anhörung zur FE-entziehung, Entziehungsbescheide, Anordnungen) werden i. d. R. mit Postzustellungsurkunde zugesandt. Diese werden nur nachgesandt, wenn die Behörde dies auf der PZU entsprechend vermerkt hat. Dies dürfte jedoch auch bei den meisten Behörden wohl die Regel sein.
Schreiben mit belastendem Inhalt (Anhörung zur FE-entziehung, Entziehungsbescheide, Anordnungen) werden i. d. R. mit Postzustellungsurkunde zugesandt. Diese werden nur nachgesandt, wenn die Behörde dies auf der PZU entsprechend vermerkt hat. Dies dürfte jedoch auch bei den meisten Behörden wohl die Regel sein.
- Stefan
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Hallo,
habe die praktische auch bestanden aber der FS war noch nicht fertig, habe einen vorläufigen, der richtige wird mir zugeschickt.
Wird der richtige FS auch per Nachsendeantrag an meine neue Adresse
gesendet die in einem anderen Bundesland liegt oder geht dieser zurück
an die FS Stelle da es ein Dokument ist?
Danke
Gruß
Stefan
habe die praktische auch bestanden aber der FS war noch nicht fertig, habe einen vorläufigen, der richtige wird mir zugeschickt.
Wird der richtige FS auch per Nachsendeantrag an meine neue Adresse
gesendet die in einem anderen Bundesland liegt oder geht dieser zurück
an die FS Stelle da es ein Dokument ist?
Danke
Gruß
Stefan
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Zuerst einmal Glückwunsch zur bestandenen Prüfung. Da ist ja die Zeit ohne Führerschein endlich vorbei!
Was mich hier etwas verwundert ist, daß die Führerscheinstelle den Führerschein per Post zusendet!?
In diesem Fall müßte die Versendung m. E. zumindest per Einschreiben erfolgen.
Ich denke auch ein Einschreiben wird an die im Nachsendeauftrag angegebene Adresse weitergesandt.
Was mich hier etwas verwundert ist, daß die Führerscheinstelle den Führerschein per Post zusendet!?
In diesem Fall müßte die Versendung m. E. zumindest per Einschreiben erfolgen.
Ich denke auch ein Einschreiben wird an die im Nachsendeauftrag angegebene Adresse weitergesandt.
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