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Fahrerlaubnis

Verfasst: Mi 12. Feb 2003, 13:08
von KH Altendorf
Hallo,
habe folgende Frage.
Ich bin 1998 per Strafbefehl zu einer Geldstrafe wegen "fahrlässiger Gefährdung des Strassenverkehrs" § 315 c Abs.1 etc. verurteilt worden nachdem ich alkoholisiert ein Fahrrad schob und an einer Strasseneinmündung kurz ein Auto touchiert hatte, es keine Verletzte und nur einen kleinen Kratzer am Auto.
Einen Führerschein besass ich damals nicht und es wurde auch keine Sperrzeit ausgesprochen.
Nun möchte ich den Führerschein zum ersten mal machen und habe mich in Fahrschule angemeldet und habe auch schon Unterichtsstunden hinter mir.
Kann mir nun diese Sache irgendwelche Schwierigkeiten hinichtlich der Erteilung der Fahrerlaubnis machen.

Verfasst: Mi 12. Feb 2003, 13:45
von Volker Kalus
Wäre zuerst einmal die Frage nach der Promillezahl zu klären ?
:?:

Verfasst: Mi 12. Feb 2003, 13:46
von MorkvomOrk
Die Straftat "Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs" von 1998 ist noch verwertbar, d. h. im Verfahren zur Erteilung einer Fahrerlaubnis kann diese Straftat entsprechend gewürdigt werden, wenn es darum geht festzustellen, ob Bedenken an der Kraftfahreignung bestehen und evtl. eine Med.-Psych. Begutachtung erforderlich ist.
Um diesbezüglich eine konkrete Aussage machen zu können, sollte zunächst einmal die damalige Blutalkoholkonzentration mitgeteilt werden.

Verfasst: Mi 12. Feb 2003, 13:48
von Volker Kalus
@MorkvomOrk

Hätte ich doch fast gesagt: Zwei DUMME ein Gedanke.

Aber uns als D..... zu bezeichnen wäre wohl nicht so ganz angebracht :lol:

Verfasst: Mi 12. Feb 2003, 14:05
von MorkvomOrk
Volker Kalus hat geschrieben:
Hätte ich doch fast gesagt: Zwei DUMME ein Gedanke.

Aber uns als D..... zu bezeichnen wäre wohl nicht so ganz angebracht :lol:
Wobei ich angesichts mancher Schwierigkeiten bei der Umsetzung im FE-recht schon manchmal meine Zweifel habe, ob ich nicht doch mit Dummheit geschlagen sein könnte? :wink:

Verfasst: Mi 12. Feb 2003, 21:30
von KH Altendorf
Das waren damals so 2.30 Promille !

KH Altendorf

Verfasst: Mi 12. Feb 2003, 22:35
von MorkvomOrk
Bei diesem Promillewert wird die Fahrerlaubnisbehörde vor Erteilung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten von einer amtl. anerkannten Untersuchungsstelle fordern.

Verfasst: Do 13. Feb 2003, 01:19
von KH Altendorf
...na das hört sich nicht gut an :(

Aber wo ich gerade hier bin:
Ein Bekannter (49 J.alt) hat 1977 seinen Führereschein wegen Trunkenheit verloren und ihn dann nochmals 1984 .
Ein MPU-Gutachten zur Neuerteilung verlief negativ und der Vorgang wurde dann nicht weiterfolgt.
Nun möchte er aber nochmal den Führerschein erwerben da er jetzt seit ca.15 Jahren keinen Alkohol mehr trinkt und in dieser Zeit als Mofa-Fahrer nicht negativ im Strassenverkehr aufgefallen ist.
Wie sieht es da aus, kann die Führerscheinstelle noch eine MPU anordnen?
Wie sieht es mit dem Antrag aus: Antrag auf Wiedererteilung, oder Antrag auf Ersterteilung, muss eine Fahrschule aufgesucht werden ?

Vielen Dank im voraus
KH Altendorf

Verfasst: Do 13. Feb 2003, 04:00
von MorkvomOrk
Wann war die MPU nach der zweiten Fahrerlaubnisentziehung 1984?

Verfasst: Do 13. Feb 2003, 13:24
von KH Altendorf
Die MPU war Anfang 1985