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Überprüfung der Fahrtauglichkeit möglich?

Verfasst: Do 16. Okt 2003, 11:31
von Joern
Ich wurde Okt.2000 mit 7 g Haschisch als Fußgänger erwischt. Anschließend 3 Urinscreenings,alle negativ.
August 2003 nun mit 0,70 Promille als Fahrzeugführer.
Reichen diese beiden Vergehen aus um eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit zu beantragen? Und wenn ja,welche? Mpu scheint mir da nicht verhältnismäßig zu sein.Danke

Verfasst: Do 16. Okt 2003, 13:53
von G.G.
Eine Fahrtauglichkeitsüberprüfung kann mangels gesetzlicher Grundlage nicht durchgeführt werden.

Verfasst: Fr 17. Okt 2003, 10:48
von Joern
Danke erstmal,hoffe sehr dass Du recht hast,den Bayern traue ich alles zu.....