Gültigkeit eines MPU-Gutachtens
Verfasst: Mi 26. Nov 2003, 09:16
Hallo,
wie ist denn die Handhabung, wenn jemand im November 2001 ein MPU-Gutachten gemacht hat, indem noch ein Kurs nach §70 FeV gefordert wurde. Diesen Kurs hat der Betroffene dann Ende März 2002 bis Mitte April 2002 absolviert. Im Oktober 2002 nahm er seinen Antrag zurück. Er beabsichtigt nun einen neuen Antrag zu stellen. Kann das Gutachten noch anerkannt werden oder muß er erneut zur MPU? Wie lange ist eigentlich einen solches Gutachten gültig, wenn es nicht gleich zur Erteilung kommt?
Gruß
Pfaffenrath
wie ist denn die Handhabung, wenn jemand im November 2001 ein MPU-Gutachten gemacht hat, indem noch ein Kurs nach §70 FeV gefordert wurde. Diesen Kurs hat der Betroffene dann Ende März 2002 bis Mitte April 2002 absolviert. Im Oktober 2002 nahm er seinen Antrag zurück. Er beabsichtigt nun einen neuen Antrag zu stellen. Kann das Gutachten noch anerkannt werden oder muß er erneut zur MPU? Wie lange ist eigentlich einen solches Gutachten gültig, wenn es nicht gleich zur Erteilung kommt?
Gruß
Pfaffenrath