Verfahrensweise beim FS Entzug
- tipo33
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Verfahrensweise beim FS Entzug
Kann nach Anordnung einer MPU ( 22 Punkte ) durch die FS Behörde der Führerschein entzogen werden oder muss er von der Behörde entzogen werden , wenn ich das Gutachten nicht beibringe . Im konkreten Fall bekam ich auch nach längerer Zeit keine weitere Nachricht ob mein Schein nach §3 ABs. 1StVG 1,4 FeV entzogen wurde oder nicht. Wird dieser Akt per Schriftstück niedergelegt ?
Gibt es bei diesem Verfahren eine Verjährung , d.h. wenn die Punkte nach zwei Jahren gelöscht sind ist auch der Entzug hinfällig ?
Wo kann ich nachfragen ohne schlafende Hunde zu wecken ?
Gibt es bei diesem Verfahren eine Verjährung , d.h. wenn die Punkte nach zwei Jahren gelöscht sind ist auch der Entzug hinfällig ?
Wo kann ich nachfragen ohne schlafende Hunde zu wecken ?
- G.G.
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Nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes muss die Fahrerlaubnis beim Erreichen (oder Überschreiten) von 18 Punkten entzogen werden. Es besteht kein behördliches Ermessen. Dennoch erlischt die Fahrerlaubnis nicht kraft Gesetz, sondern erst nach Zustellung des Entziehungsbescheides.
Die Zustellung ergibt sich leider nur aus der Postzustellungsurkunde in Deiner Füherscheinakte.
Allerdings wird der Entzug an das Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet. Du kannst Dir dort kostenfrei einen Auszug schicken lassen und dann erkennen, ob Dir die Fahrerlaubnis schon entzogen wurde. Ein entsprechendes Formular kannst Du Dir von der homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes (http://www.kba.de) herunterladen. Dieses wird dann ausgefüllt und mit einer Kopie des Personalausweises nach Flensburg geschickt.
Auch die Nichtvorlage eines berechtigt angeforderten MPU-Gutachtens führt im übrigen zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Nun zur Tilgung:
Vorausgesetzt, dass nur Ordnungswidrigkeiten begangen wurden, werden diese nach Ablauf von 2 Jahren komplett gelöscht, wenn nichts Neues nachgekommen ist. Sonst fängt die 2-jährige Tilgung immer wieder von vorne an. Die einzelnen Delikte werden spätestens nach 5 Jahren gelöscht (=absolute Tilgung).
Sollte dies bei Dir der Fall gewesen sein, stellt die Behörde das Verfahren gegen Dich ein. In der Regel erfolgt keine "Einstellungsmitteilung".
Eine MPU wegen Punkten ist aber im Rahmen des Belassungsverfahren eigentlich nicht (mehr) vorgesehen.
Die Zustellung ergibt sich leider nur aus der Postzustellungsurkunde in Deiner Füherscheinakte.
Allerdings wird der Entzug an das Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet. Du kannst Dir dort kostenfrei einen Auszug schicken lassen und dann erkennen, ob Dir die Fahrerlaubnis schon entzogen wurde. Ein entsprechendes Formular kannst Du Dir von der homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes (http://www.kba.de) herunterladen. Dieses wird dann ausgefüllt und mit einer Kopie des Personalausweises nach Flensburg geschickt.
Auch die Nichtvorlage eines berechtigt angeforderten MPU-Gutachtens führt im übrigen zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Nun zur Tilgung:
Vorausgesetzt, dass nur Ordnungswidrigkeiten begangen wurden, werden diese nach Ablauf von 2 Jahren komplett gelöscht, wenn nichts Neues nachgekommen ist. Sonst fängt die 2-jährige Tilgung immer wieder von vorne an. Die einzelnen Delikte werden spätestens nach 5 Jahren gelöscht (=absolute Tilgung).
Sollte dies bei Dir der Fall gewesen sein, stellt die Behörde das Verfahren gegen Dich ein. In der Regel erfolgt keine "Einstellungsmitteilung".
Eine MPU wegen Punkten ist aber im Rahmen des Belassungsverfahren eigentlich nicht (mehr) vorgesehen.
G.G.
- tipo33
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Entschuldigung, Behördendeutsch
Also, wir unterscheiden zwischen Belassungsverfahren und Neuerteilungsverfahren.
Im Belassungsverfahren besitzt der Betroffene noch seine Fahrerlaubnis. Der Behörde werden Bedenken mitgeteilt (z.B. zu viele Punkte) und es beginnt das Überprüfungsverfahren. Nach Abschluss der Überprüfung wird entweder die Fahrerlaubnis belassen (Eignungsbedenken wurden beseitigt) oder diese wird wegen fehlender Fahreignung entzogen.
Im Rahmen des Neuerteilungsverfahrens ist der Betroffene nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis und möchte diese wiedererlangen. Auch hier findet eine Überprüfung statt. Danach wird der Führerschein wiedererteilt oder - im negativen Fall - entscheidet die Führerscheinstelle, dass eine Rückgabe wegen des Fortbestehens von Eignungsmängeln aussscheidet und lehnt den Neuerteilungsantrag ab.
Bei Punkteauffälligen gibt es nur im Neuerteilungsverfahren eine med.-psychol. Untersuchung.
Jetzt klarer ?

Also, wir unterscheiden zwischen Belassungsverfahren und Neuerteilungsverfahren.
Im Belassungsverfahren besitzt der Betroffene noch seine Fahrerlaubnis. Der Behörde werden Bedenken mitgeteilt (z.B. zu viele Punkte) und es beginnt das Überprüfungsverfahren. Nach Abschluss der Überprüfung wird entweder die Fahrerlaubnis belassen (Eignungsbedenken wurden beseitigt) oder diese wird wegen fehlender Fahreignung entzogen.
Im Rahmen des Neuerteilungsverfahrens ist der Betroffene nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis und möchte diese wiedererlangen. Auch hier findet eine Überprüfung statt. Danach wird der Führerschein wiedererteilt oder - im negativen Fall - entscheidet die Führerscheinstelle, dass eine Rückgabe wegen des Fortbestehens von Eignungsmängeln aussscheidet und lehnt den Neuerteilungsantrag ab.
Bei Punkteauffälligen gibt es nur im Neuerteilungsverfahren eine med.-psychol. Untersuchung.
Jetzt klarer ?
G.G.
- tipo33
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Auszug VZR
Mein Auszug aus dem VZR ergab , das keine Eintragung erfasst ist . Die Punkte sind anscheinend gelöscht . Von einer Entziehung keine Spur . Ist das denn auch wirklich dort hinterlegt oder ist es nicht Sache der jeweiligen Führerscheinstelle der Stadt oder des Landkreises .
- G.G.
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Ich kann mir das ganze nur so erklären, dass sich die Punkte während des MPU-Verfahrens durch Zeitablauf getilgt haben. Wenn dann noch die Behörde kein MPU-Gutachten hat, hat die Behörde keine Grundlage mehr für eine Entziehung.
Das erklärt auch, dass Du nichts mehr gehört hast. Eine "Einstellungsmitteilung" wird regelmäßig nicht versandt.
Leider lässt sich der tatsächliche Hintergrund nur klären, wenn man mal in die Führerscheinakte schauen kann - sonst bleibt vieles leider Spekulation.
Das erklärt auch, dass Du nichts mehr gehört hast. Eine "Einstellungsmitteilung" wird regelmäßig nicht versandt.
Leider lässt sich der tatsächliche Hintergrund nur klären, wenn man mal in die Führerscheinakte schauen kann - sonst bleibt vieles leider Spekulation.
G.G.
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Superschnelle Antwort . Danke, aber ist es denn richtig das ein Entzug oder ein Fahrverbot im VZR Register auch vermerkt ist ? Oder werden dort nur die Punkte gespeichert ?
Woher bekommt denn die Polizei Ihre Informationen bei einer Verkehrskontrolle her ?
Vom VZR, oder haben die ein eigenes System welches Ihnen über ein Fahrverbot oder einen Entzug mobil Infos gibt ?
Woher bekommt denn die Polizei Ihre Informationen bei einer Verkehrskontrolle her ?
Vom VZR, oder haben die ein eigenes System welches Ihnen über ein Fahrverbot oder einen Entzug mobil Infos gibt ?
- MorkvomOrk
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Was im VZR-Register gespeichert wird ergibt sich aus § 28 StVG. Hierzu gehören nicht nur OWis oder Straftaten, welche mit Punkten belegt sind, sondern z. B. auch ein FS-Entzug durch die Fahrerlaubnisbehörde (§ 28 Abs. 3 Nr. 6 StVG).
Für die Polizei besteht beim Kraftfahrt-Bundesamt ein zentrales Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) - Hiermit können durch Direktabruf Halter- und Fahrerlaubnisabfragen rund um die Uhr abgewickelt werden. So läßt sich bei Verkehrskontrollen überprüfen, ob sog. Negativdaten (z. B. Fahrerlaubnisentziehung) im VZR eingetragen sind.
Für die Polizei besteht beim Kraftfahrt-Bundesamt ein zentrales Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) - Hiermit können durch Direktabruf Halter- und Fahrerlaubnisabfragen rund um die Uhr abgewickelt werden. So läßt sich bei Verkehrskontrollen überprüfen, ob sog. Negativdaten (z. B. Fahrerlaubnisentziehung) im VZR eingetragen sind.
- tipo33
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Danke . Aber was passiert den jetzt, wenn ich bei meiner Führerscheinstelle eine Einsicht in meine Akte beantrage und die stellen fest, das damals ein Fehler gemacht wurde, mir den Schein nicht zu entziehen ( 22P, kein MPU Gutachten ) ? Inzwischen habe ich ja keine Punkte mehr , gibt es da Verjährungsfristen oder habe ich da einfach nur Glück gehabt ?
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