augenärztliches Gutachten
Verfasst: Di 20. Jan 2004, 15:43
Ich benötige dringend Hilfe bei nachfolgendem Fall:
Bürger A ist seit 1999 im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C und CE. Augenärztliche Untersuchung lag zum Zeitpunkt der Begutachtung (Ende 1998) im Normbereich. Bürger möchte jetzt die FE der Klassen C und CE verlängern lassen, erreicht aber nur noch Visuswerte von links 0,2 und rechts 1,0 (beidseitig 1,0) ohne Korrektur. Eine Sehhilfe bessert nicht. Laut Anlage 6 FeV sind Mindestanforderungen nicht erfüllt und somit kann Fahrerlaubnis Kl. C und CE nicht verlängert werden. Hatte schon eine Behörde einen gleichgelagerten oder ähnlichen Fall? Für kurzfristige Antworten wäre ich euch dankbar.
Bürger A ist seit 1999 im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C und CE. Augenärztliche Untersuchung lag zum Zeitpunkt der Begutachtung (Ende 1998) im Normbereich. Bürger möchte jetzt die FE der Klassen C und CE verlängern lassen, erreicht aber nur noch Visuswerte von links 0,2 und rechts 1,0 (beidseitig 1,0) ohne Korrektur. Eine Sehhilfe bessert nicht. Laut Anlage 6 FeV sind Mindestanforderungen nicht erfüllt und somit kann Fahrerlaubnis Kl. C und CE nicht verlängert werden. Hatte schon eine Behörde einen gleichgelagerten oder ähnlichen Fall? Für kurzfristige Antworten wäre ich euch dankbar.