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Versagung einer Fahrerlaubnis

Verfasst: Sa 13. Mär 2004, 14:46
von .:KiD:..:@leX:.
:arrow: [/b]Verfügung

1. Ihr Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis wird abgelehnt.

2. etc Verwaltungsgebühr = 100€ WAASS ???!???


Meine Situation hier :
Meine Frist auf Beibringung des Gutachtens lief laut rechnung von 3 Monaten am 28.02.2004 ab ......Antrag vom 28.11.2003.....

habe jetzt hier siehe oben Post bekommen :?: :!: :?:

Da steht jetzt nichts von einer Sperrung drinne? , bzw das wenn ich nächstes mal erneut dies mahcne möchte Sie mich nach Hause schicken können ?!?

Problem bei mir ist jetzt das ich schriftlich einen Antrag auf rücknahme des Antrags gestellt habe der aber Zeitlich nicht in den 3 Monaten lag sondern 3 Tage über dieses Frist , hatte den letzte Woche rausgegeben in die Post ?!? Und plums kommt das Schreiben vom Stadtamt .......

Stehen da irgendwelche Chancen ?

Aus dem Schreiben kann ich noch das entnehmen das Sie den Antrag der von mir gestellt , Abgelehnt wird.

Könnt ihr mich mal aufklären bitte , kann ja noch widerspruch einlegen innerhalb eines Monats mit der Begründung das ich schriftlich einen Antrag auf Rückzug des Antrages beigebracht habe dieses aber nicht rechtzeitig mahcen konnte da , ich mich zur Zeit im 3 Ausbildungsjahr befinde und kurz vor der Prüfung ........etc.....

DAnke!!

Verfasst: Sa 13. Mär 2004, 16:35
von Hartmut
Wenn ich dich richtig verstehe ist folgendes passiert:

Du hast einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gestellt. Aus welchen Gründen auch immer hat man vor Dir ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert.

Nun hat Dich die Führerscheinstelle aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten ein Gutachten vorzulegen. Dieser Aufforderung bist Du nicht nachgekommen. Also hat Dir die Führerscheinstelle Deinen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis versagt und für dieses Schreiben eine Gebühr erhoben.

Offensichtlich hast Du das Schreiben von der Führerscheinstelle bekommen und erst dann den Antrag zurückgezogen.

Ergebnis: Du warst zu spät und musst die Gebühren bezahlen. Da hilft Dir auch ein Widerspruch nichts.
Mal ehrlich: Du hattest 3 Monate Zeit auf dieses Schreiben zu reagieren. Prüfungen hin oder her, diese Frist ist mehr als ausreichend.

Verfasst: So 14. Mär 2004, 10:46
von .:KiD:..:@leX:.
ja die schreiben haben sich doch so gut wie überkreuzt ?!?

ich hatte halt ein bissel stress nebenbei , meinste nich ich kann mit den leuten da reden ob ich den ganz normal zurückziehen ´kann.

danke dir

Alex