Anordnung MPU - Gegenmaßnahme?
Verfasst: Di 1. Jun 2004, 15:10
Hallo,
um es kurz zu machen:
Die Führerscheinstelle hat eine MPU angeordnet. Als Begründung
werden die für mich negativen Passagen aus einem früheren Gutachten auszugsweise zitiert.
In diesem Gutachten werden Auflagen zur Beibringung eines Attestes
vorgeschlagen, die ich erfüllt habe. Wenn man diese zusammen mit
dem Gutachten liest, sollte man meinen daß eventuelle Zweifel an
meiner Fahreignung ausgeräumt seien.
Aber weit gefehlt: Die Führerscheinstelle stellt sich auf den Standpunkt,
sie _müsse_ eine MPU anordnen und weigert sich, die Atteste auch nur
anzuschauen.
Tatsächlich ist der herangezogene Paragraph eine "Kann-Bestimmung",
die auch mildere Mittel zur Erreichung des gleichen Zwecks vorsieht.
Ich habe bei dem Vorgesetzten nun eine Sachaufsichtsbeschwerde
eingelegt, die ich mit Ermessensfehlern und Verstoß gegen den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Verwaltung begründe.
Zum Hintergrund: die ganze Sache hat mit einer Aktennotiz eines
Polizeibediensteten angefagen, der mich darin als "nicht ganz dicht"
darstellt, als ich eine Anzeige gegen Unbekannt bei ihm erstattet
habe.
das ganze Trauerspiel (etwas wirr) ist hier nachzulesen.
Meine Fragen:
- hat diese Sachaufsichtsbeschwerde erfahrungsgemäß Aussicht auf
Bearbeitung?
- wie kann man sich sonst noch gegen Verwaltungshandeln wenden?
- gehört das zur behördlichen Logik, sich einerseits auf Teile eines
Gutachtens zu berufen, die gerade genehm sind, den Rest dieses
Gutachtens aber dann zu ignorieren?
- gibt es datenschutzrechtliche Bedenken gegen das Abschreiben der
negativen Aspekte einer vorausgegangenen Begutachtung? Wenn dies
nicht passiert wäre, würde ich der Übermittlung des vorangegangenen
Gutachtens nicht zustimmen, um eine unabhängige Begutachtung zu
ermöglichen.
Achja - mein Ziel: Da ich mittlerweile zu 5 Ärzten getingelt bin und
mehrmals ein "Seelenstriptease" hinlegen mußte habe ich absolut
keine Lust, durch noch ein und noch ein Gutachten meine relative
"Normalität" nachzuweisen.
Ideen?
Fong
um es kurz zu machen:
Die Führerscheinstelle hat eine MPU angeordnet. Als Begründung
werden die für mich negativen Passagen aus einem früheren Gutachten auszugsweise zitiert.
In diesem Gutachten werden Auflagen zur Beibringung eines Attestes
vorgeschlagen, die ich erfüllt habe. Wenn man diese zusammen mit
dem Gutachten liest, sollte man meinen daß eventuelle Zweifel an
meiner Fahreignung ausgeräumt seien.
Aber weit gefehlt: Die Führerscheinstelle stellt sich auf den Standpunkt,
sie _müsse_ eine MPU anordnen und weigert sich, die Atteste auch nur
anzuschauen.
Tatsächlich ist der herangezogene Paragraph eine "Kann-Bestimmung",
die auch mildere Mittel zur Erreichung des gleichen Zwecks vorsieht.
Ich habe bei dem Vorgesetzten nun eine Sachaufsichtsbeschwerde
eingelegt, die ich mit Ermessensfehlern und Verstoß gegen den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Verwaltung begründe.
Zum Hintergrund: die ganze Sache hat mit einer Aktennotiz eines
Polizeibediensteten angefagen, der mich darin als "nicht ganz dicht"
darstellt, als ich eine Anzeige gegen Unbekannt bei ihm erstattet
habe.
das ganze Trauerspiel (etwas wirr) ist hier nachzulesen.
Meine Fragen:
- hat diese Sachaufsichtsbeschwerde erfahrungsgemäß Aussicht auf
Bearbeitung?
- wie kann man sich sonst noch gegen Verwaltungshandeln wenden?
- gehört das zur behördlichen Logik, sich einerseits auf Teile eines
Gutachtens zu berufen, die gerade genehm sind, den Rest dieses
Gutachtens aber dann zu ignorieren?
- gibt es datenschutzrechtliche Bedenken gegen das Abschreiben der
negativen Aspekte einer vorausgegangenen Begutachtung? Wenn dies
nicht passiert wäre, würde ich der Übermittlung des vorangegangenen
Gutachtens nicht zustimmen, um eine unabhängige Begutachtung zu
ermöglichen.
Achja - mein Ziel: Da ich mittlerweile zu 5 Ärzten getingelt bin und
mehrmals ein "Seelenstriptease" hinlegen mußte habe ich absolut
keine Lust, durch noch ein und noch ein Gutachten meine relative
"Normalität" nachzuweisen.
Ideen?
Fong