Umzug / Weitergabe von Daten
Verfasst: Mo 5. Jul 2004, 14:17
Hallo,
ich bin vor zwei Jahren polizeilich aufgefallen. Keine Strafttat , keine OWI. Allerdings lag dem Vorfall etwas zu Grunde, dass einen Eignungsmangel im Sinne des Fahrerlaubnisrechtes begründet ( Krankheit ). Der anwesende Polizist gab damals an, eine entsprechende Meldung an die "zuständigen Stellen" weiter zu leiten. Seit dem habe ich aber nichts gehört. Ich weiß nicht ob meine Akte die befürchtete Meldung des Vorfalles vor zwei Jahren erhällt. Ich möchte aber auch keine "schlafenden Hunde" wecken.
Nun habe ich den Wohnort gewechselt. Müßte mich ummelden. Meine Frage: Wird die Führerscheinbehörde meines bisherigen Wohnortes meine Akte automatisch an die nun zuständige Führerscheinstelle weiter leiten oder geschiet dies erst wenn es einen Anlass dazu gibt. Kann die nunmehr zuständige Stelle, sofern in der Akte die Sache vermerkt ist, immer noch tätig werden?
Bin für jede Antwort dankbar.
Gruß
Jochen
ich bin vor zwei Jahren polizeilich aufgefallen. Keine Strafttat , keine OWI. Allerdings lag dem Vorfall etwas zu Grunde, dass einen Eignungsmangel im Sinne des Fahrerlaubnisrechtes begründet ( Krankheit ). Der anwesende Polizist gab damals an, eine entsprechende Meldung an die "zuständigen Stellen" weiter zu leiten. Seit dem habe ich aber nichts gehört. Ich weiß nicht ob meine Akte die befürchtete Meldung des Vorfalles vor zwei Jahren erhällt. Ich möchte aber auch keine "schlafenden Hunde" wecken.
Nun habe ich den Wohnort gewechselt. Müßte mich ummelden. Meine Frage: Wird die Führerscheinbehörde meines bisherigen Wohnortes meine Akte automatisch an die nun zuständige Führerscheinstelle weiter leiten oder geschiet dies erst wenn es einen Anlass dazu gibt. Kann die nunmehr zuständige Stelle, sofern in der Akte die Sache vermerkt ist, immer noch tätig werden?
Bin für jede Antwort dankbar.
Gruß
Jochen