Zusammentreffen von Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
Verfasst: Sa 24. Jul 2004, 15:20
Hallo,
ich hoffe ich bin mit meiner Frage in der richtigen Rubrik gelandet: Was passiert wenn ein einmonatiges Fahrverbot (bzw. der zu Grunde liegende Bußgeldbescheid) während dem Entzug der Fahreerlaubnis rechtskräftig wird?
(Geht das dann ineinander auf oder verscheibt sich das Fahrverbot bis zu euerteilung der Fahrerlaubnis?)
Zur Erläuterung der zu Grunde liegende Sachverhalt: (wenn man Mist baut, dann leider richtig).
Seit 14 Tagen bin ich den Führerschein erstmal los (Atem-BAK 1,06 Prom., dann 1,12 -> Blutentnahme, Ergebnis liegt noch nicht vor). Ich gehe mal davon aus, dass in den nächsten 12 Monaten mein Nick Programm sein wird + 7 Punkte + saftige Geldstrafe (da erstmalig mit Alkohol auffällig so ca. 50 Tagessätze?).
Jetzt wurde mir ein BG-Bescheid zugestellt, da ich vor 4 Wochen 'gelasert' wurde. Konsequenz: 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot wg. Voreintragungen (7 Punkte, alles Geschwindigkeitsübertretungen).
Meine Überlegung, um das Drama wenigstens ein bisschen abzumildern:
Weil 7 bestehende Punkte + 7 + 3 = 17 und damit auch schon wieder verdammt viel, will ich zunächst schleunigst ein freiwilliges Aufbauseminar noch vor Rechtskraft von BG-Bescheid und zu erwartendem Strafbefehl/Strafurteil absolvieren, da mir ja beim momentanen Stand dann noch 4 Punkte abgezogen werden.
Weiter durch Einspruch den BG-Bescheid so verzögern, dass ihn die Staatsanwaltschaft in der Trunkenheitssache nicht schon im Verkehrszentralregister hat.
Sobald Strafbefehl rechtskräftig Einspruch gegen den BG-Bescheid zurücknehmen, damit Fahrverbot während des Entzugs der Fahrerlaubnis läuft.
Nach Möglichkeit würde ich dann gerne noch die Sperrfrist zur Neuerteilung verkürzen. Ich habe da mal etwas von einem Mainzer Modell (Baden-Württemberg) und Modell Leer (Bayern, also mein Fall) gehört, allerdings auch, dass unter einem Promillewert von 1,6 auch weniger umfangreiche Maßnahmen zur Verkürzung der Sperrzeit ausreichen können. Ist das zutreffend? Macht es Sinn, ein solches Seminar sofort, also noch vor Entscheidung in der Strafsache ergeht, anzufangen?
Würde über die eine oder andere Antwort auf meine diversen Fragen freuen!
Grüsse
Alex
ich hoffe ich bin mit meiner Frage in der richtigen Rubrik gelandet: Was passiert wenn ein einmonatiges Fahrverbot (bzw. der zu Grunde liegende Bußgeldbescheid) während dem Entzug der Fahreerlaubnis rechtskräftig wird?
(Geht das dann ineinander auf oder verscheibt sich das Fahrverbot bis zu euerteilung der Fahrerlaubnis?)
Zur Erläuterung der zu Grunde liegende Sachverhalt: (wenn man Mist baut, dann leider richtig).
Seit 14 Tagen bin ich den Führerschein erstmal los (Atem-BAK 1,06 Prom., dann 1,12 -> Blutentnahme, Ergebnis liegt noch nicht vor). Ich gehe mal davon aus, dass in den nächsten 12 Monaten mein Nick Programm sein wird + 7 Punkte + saftige Geldstrafe (da erstmalig mit Alkohol auffällig so ca. 50 Tagessätze?).
Jetzt wurde mir ein BG-Bescheid zugestellt, da ich vor 4 Wochen 'gelasert' wurde. Konsequenz: 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot wg. Voreintragungen (7 Punkte, alles Geschwindigkeitsübertretungen).
Meine Überlegung, um das Drama wenigstens ein bisschen abzumildern:
Weil 7 bestehende Punkte + 7 + 3 = 17 und damit auch schon wieder verdammt viel, will ich zunächst schleunigst ein freiwilliges Aufbauseminar noch vor Rechtskraft von BG-Bescheid und zu erwartendem Strafbefehl/Strafurteil absolvieren, da mir ja beim momentanen Stand dann noch 4 Punkte abgezogen werden.
Weiter durch Einspruch den BG-Bescheid so verzögern, dass ihn die Staatsanwaltschaft in der Trunkenheitssache nicht schon im Verkehrszentralregister hat.
Sobald Strafbefehl rechtskräftig Einspruch gegen den BG-Bescheid zurücknehmen, damit Fahrverbot während des Entzugs der Fahrerlaubnis läuft.
Nach Möglichkeit würde ich dann gerne noch die Sperrfrist zur Neuerteilung verkürzen. Ich habe da mal etwas von einem Mainzer Modell (Baden-Württemberg) und Modell Leer (Bayern, also mein Fall) gehört, allerdings auch, dass unter einem Promillewert von 1,6 auch weniger umfangreiche Maßnahmen zur Verkürzung der Sperrzeit ausreichen können. Ist das zutreffend? Macht es Sinn, ein solches Seminar sofort, also noch vor Entscheidung in der Strafsache ergeht, anzufangen?
Würde über die eine oder andere Antwort auf meine diversen Fragen freuen!
Grüsse
Alex