EU FS, personenbefoerderung, diabetes, med. gutachten
Verfasst: Sa 14. Aug 2004, 16:30
hallo ng,
ich habe diabetes mellitus typ 1, insulinpflichtig und den neuen EU fuehrerschein. mein fs erstausstellung war
klasse 1b 10.09.81
klasse 1 02.09.83
klasse 3 21.07.83
jetzige klassen A1, A, B, C1, BE, C1E, M, L
des weiteren habe ich einen personenbefoerderungsschein (taxi), fahre aber nicht taxi, will den schein jedoch nicht verlieren.
aufgrund der verlaengerung der pers. bef. scheins war ich 2001 gezwungen meinen alten fs (grau) in einen EU fs umzutauschen. auflage war damals ein „gutachten über die eignung zum führen von KFZ“ machen zu lassen und der fs stelle (bayern) vorzulegen. zeitliche begrenzung 3 jahre. die neubegutachtung steht jetzt wieder an, bzw das gutachten habe ich schon machen lassen, jedoch ohne aufforderung von der fs stelle.
folgende fragen:
ich moechte zumindest meinen pkw und mottorrad fs (A A1 und B) zeitlich unbegrenzt und unabhaengig von den anderen fs klassen erhalten, d.h. keine weiteren gutachten mehr machen zu muessen. die amtsaerztin ist aufgrund meiner diabetes einstellung dazu auch grundsaetzlich bereit. was muss ich im gutachten eintragen bzw formulieren lassen?
verfaellt die klasse C automatisch, wenn ich kein gutachten machen lasse, oder muss mich die fs stelle explizit dazu auffordern?
darf ich dennoch KFZ der klassen C fahren, wenn die frist des gutachtens ueberschritten ist, die fs stelle mich jedoch (noch) nicht zu einer nachuntersuchung aufgefordert hat.
sollte ich in einer nachuntersuchung „durchfallen“, sprich die eignung fuer klasse C nicht mehr erhalten, behalte ich dann weiterhin die klassen A und B, aufgrund der formulierung im jetzigen gutachten (s.o.), oder kann mir dann die gesamteignung zum fuehren von kfz entzogen werden?
fuer eure hinweise und / oder erfahrungen dankbar ist
michael (cheers2)
ich habe diabetes mellitus typ 1, insulinpflichtig und den neuen EU fuehrerschein. mein fs erstausstellung war
klasse 1b 10.09.81
klasse 1 02.09.83
klasse 3 21.07.83
jetzige klassen A1, A, B, C1, BE, C1E, M, L
des weiteren habe ich einen personenbefoerderungsschein (taxi), fahre aber nicht taxi, will den schein jedoch nicht verlieren.
aufgrund der verlaengerung der pers. bef. scheins war ich 2001 gezwungen meinen alten fs (grau) in einen EU fs umzutauschen. auflage war damals ein „gutachten über die eignung zum führen von KFZ“ machen zu lassen und der fs stelle (bayern) vorzulegen. zeitliche begrenzung 3 jahre. die neubegutachtung steht jetzt wieder an, bzw das gutachten habe ich schon machen lassen, jedoch ohne aufforderung von der fs stelle.
folgende fragen:
ich moechte zumindest meinen pkw und mottorrad fs (A A1 und B) zeitlich unbegrenzt und unabhaengig von den anderen fs klassen erhalten, d.h. keine weiteren gutachten mehr machen zu muessen. die amtsaerztin ist aufgrund meiner diabetes einstellung dazu auch grundsaetzlich bereit. was muss ich im gutachten eintragen bzw formulieren lassen?
verfaellt die klasse C automatisch, wenn ich kein gutachten machen lasse, oder muss mich die fs stelle explizit dazu auffordern?
darf ich dennoch KFZ der klassen C fahren, wenn die frist des gutachtens ueberschritten ist, die fs stelle mich jedoch (noch) nicht zu einer nachuntersuchung aufgefordert hat.
sollte ich in einer nachuntersuchung „durchfallen“, sprich die eignung fuer klasse C nicht mehr erhalten, behalte ich dann weiterhin die klassen A und B, aufgrund der formulierung im jetzigen gutachten (s.o.), oder kann mir dann die gesamteignung zum fuehren von kfz entzogen werden?
fuer eure hinweise und / oder erfahrungen dankbar ist
michael (cheers2)