MPU - Anerkennung

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Ahrens
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Beitrag von Ahrens » So 24. Apr 2005, 17:48

Es ist richtig am 15.03.2005 ging mir ein weiteres Schreiben der Verkehrsaufsicht zu. Hierin heißt es nach einer Wiederholung des Tathergangs, der BAK und der Feststellung dass der Führerschein sichergestellt wurde : Die Fahrerlaubnisbehörde muss in folgenden Fällen grundsätzlich die Beibringung eines medizinisch – psychologischen Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle anordnen: 1 wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinwirkung begangen wurden, 2.ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei eine BAK von 1,6%° ::: oder mehr geführt wurde oder, 3.sonst zu klären ob Alkoholmissbrauch nicht mehr besteht. Es gibt aber keinen Hinweis darauf, dass eine MPU von der Fahrerlaubnisbehörde beauftragt oder erlaubt werden muss. Dies ist auch nicht möglich da die MPU vom Antragsteller beauftragt wird. Ich möchte hier noch einmal darauf hin weisen, dass ich es für sinnvoll und richtig erachte, dass Eignungszweifel in bezug auf z.B. Drogen und Alkohol ausgeräumt werden. Ich will auch nicht den Sinn einer MPU anzweifeln. Ich habe direkt nach der Trunkenheitsfahrt verkehrspsychologische Hilfe in anspruchgenommen und eine Sperrfristverkürzung von immerhin annähernd fünf Monaten erwirkt. Ich habe mich einem MPU- Gutachten welches nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrteignung des gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium ... usw., unterzogen. Das dieses Gutachten verworfen wird weil es nicht „anlassbezogen“ erstellt wurde ist nach meinem Rechtsempfinden Schikane

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Dr. Pepper
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Beitrag von Dr. Pepper » So 24. Apr 2005, 22:46

Ahrens hat geschrieben:Den Weg mit dem Bürgermeister bin ich indirekt bereits gegangen. Ich habe mich an den „Berufsstadtrat“ , er ist der Vorgesetzte der Führerscheinstelle und studierter Jurist, gewand.
Dieser hat mir aber wenig Aussicht auf Erfolg signalisiert.
Nicht untypisch für bayerische Verhältnisse, da insich alles sehr verfilzt und "Zusammengewachsen" ist.
Einer kennt den anderen beim und vom Amt
Der Weg durch die Instanzen ist eine Möglichkeit aber im Vorwege zu lang. Deshalb werde ich die MPU wiederholen, erneut 377,€ zahlen, erneut einen ganzen Tag opfern. Allerdings möchte ich im nachhinein schon den Rechtsweg beschreiten.
wobei der Rechtsweg heisst:
Klage gegen ein bayerisches Amt bei einem bayerischen Gericht.
Nur sinnvoll, wenn man die Kosten dieses Rechtsstreites von einer Rechtschutzversicherung übernommen bekommt!!!
anderseits kann es sein: Gutes Geld schlechtem hinterherwerfen
Mir ist allerdings nicht klar wie ich es richtig mache. Mir wurde gesagt, dass ich unterschreiben müsse die Kosten für die MPU zu übernehmen. Im nachhinein möchte ich dies aber wieder einklagen.
Ich wäre vorsichtig mit unterschreiben von Schriftstücken, und würde vielleicht unter Unterschrift meinen Namen mit DRUCKBUCHSTABEN
(keine Unterschrift also) reinsetzen.
Allgemeine Lebenserfahrung:
Geld was man ersteinmal ausgegeben hat, ist verdammt schwierig wiederzubekommen.
Ich möchte deshalb der Führerscheinstelle ein von mir verfasstes Schriftstück vorlegen: „Die Führerscheinstelle hat trotz Vorlage einer MPU vom März 2005 in dem der Gutachter die Gefahr das der Antragsteller weiterhin ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führt ausschließt, sowie der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses vom 25.02.2005 in dem eine Alkoholabhängigkeit ausgeschlossen wurde, weiterhin Zweifel an der Eignung des Antragsstellers ein Kraftfahrzeug zuführen.
Muss die Führerscheinstelle dies unterzeichnen oder kann sie es verweigern.
Falls sie es verweigert kann ich mit Zeugen den Sachbearbeiter aufsuchen und eine mündliche Aussage protokollieren
Die Idee ist super und sehr gut, und besagt inhaltlich genau das, was eigentlich vorgefallen ist.
was und wie die Führerscheinstelle sagt und wie die handeln, kann natürlich nicht vorausgesagt werden, jedoch ist die Idee sehr gut 2 oder 3 Zeugen mitzunehmen!!!
Ein weiterer Vorschlag wäre, ein kleines Diktiergerät versteckt zu haben, und so das Gespräch aufzuzeichnen, dann ist es eigentlich 100 % wasserdicht
(und würde eigentlich auch Zeugen erübrigen....obwohl Zeugen nie schaden !)

Bedenke aber auch hier, dass dieser Fall im Streitfalle/Rechtsstreit vor ein bayerisches Gericht geht, und der Richter auch sehr geschickt ist
und aber legal Worter zurechtdrehen kann, wie er sie braucht.
sagen wir es mal so: es ist reine AUSLEGUNGSSACHE des Gerichtes, mehr brauche ich ja wohl nicht zu schreiben
Immerhin arbeitet er mit den Führerscheinleuten tagtäglich zusammen, und die kennen sich und sind auch irgendwie aufeinander angewiesen,
und niemand will sich gegenseitig das Leben schwer machen.

Schon mal was von dem "Begriff" gelesen,
dass Amtsfehler auch geheilt werden, indem das Amt diesen Fehler zugibt, aber trotzdem versucht, dem Bürger die Kosten aufzudrücken,
mit der zwar wahren, aber doch lächerlichen Begründung, dass dem Amt Kosten entstanden sind, und diese der Bürger zu zahlen hat.
auch selbst, wenn das Amt das selbst verschuldet hat.
Mit anderen Worten: Der Bürger blecht immer, egal, wer Schuld hat

Schon mal die Geschichte des Münchner Porschefahrers im Ferneshen gesehen, und auch davon in der Zeitung gelesen,
der 13 Jahre für sein Auto gespart hatte, und von der Polizei angehalten , und sein Auto sichergestellt wurde mit abschleppen in die Polizeigarage.
Hintergrund war, dass am selbigen Tage ein Banküberfall mit einem schwarzen Porsche als Fluchtwagen verüt wurde, und die Polizei den Unschuldigen als Schuldigen verdächtigte.
also wurde sein Auto sichergestellt. als sich seine Unschuld herausstellte, bekam er natürlich sein Auto nächtsen Tag zurück.
Bloss in der Nacht hatten Einbrecher alle Autos in der Polizeigarage kurz und klein geschlagen. Der Porsche war Totalschaden.
ERGO: Unser Porschefahrer bekam seinen Schaden nicht ersetzt, da die Polizei nicht gegen soetwas versichert war.
Willkommen im freiheitlichen Rechtsstaat!
Das Gesetz ist manchmal wie ein Strassenlaterne:
Leuchtet Dir den Weg, aber
...man kann nicht drüberspringen,
aber sehr wohl umgehen.
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Dr. Pepper
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Beitrag von Dr. Pepper » So 24. Apr 2005, 23:20

Ahrens hat geschrieben:Es ist richtig am 15.03.2005 ging mir ein weiteres Schreiben der Verkehrsaufsicht zu. Hierin heißt es nach einer Wiederholung des Tathergangs, der BAK und der Feststellung dass der Führerschein sichergestellt wurde : Die Fahrerlaubnisbehörde muss in folgenden Fällen grundsätzlich die Beibringung eines medizinisch – psychologischen Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle anordnen: 1 wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinwirkung begangen wurden, 2.ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei eine BAK von 1,6%° ::: oder mehr geführt wurde oder, 3.sonst zu klären ob Alkoholmissbrauch nicht mehr besteht. Es gibt aber keinen Hinweis darauf, dass eine MPU von der Fahrerlaubnisbehörde beauftragt oder erlaubt werden muss.
genau da haben wir doch den entscheidenden Punkt, dass
das Führerscheinamt hier den "Fragekatalog"
- DIE "ANLASSBEZOGENEN FRAGEN "....
personenbezogen auf die Person des Herrn Arends hätte stellen müssen, bzw. zu Papier in schriftlicher Form schreiben.

Ich sehe das Schreiben des Amtes auch als eine eher verallgemeinernde Info, die die MPU als Allgemein Info beschreibt, weil hier 3 Punkte
genannt worden sind, von denen jedoch nur einer für Herrn Ahrens zutrifft.

Der Fehler liegt eindeutig
- laut obiger Info und Auszug des Schreibens -
beim Führerscheinamt

wegen unausreichender Info (grobe Fahrlässigkeit liegt vor)

Dies ist auch nicht möglich da die MPU vom Antragsteller beauftragt wird. Ich möchte hier noch einmal darauf hin weisen, dass ich es für sinnvoll und richtig erachte, dass Eignungszweifel in bezug auf z.B. Drogen und Alkohol ausgeräumt werden. Ich will auch nicht den Sinn einer MPU anzweifeln. Ich habe direkt nach der Trunkenheitsfahrt verkehrspsychologische Hilfe in anspruchgenommen und eine Sperrfristverkürzung von immerhin annähernd fünf Monaten erwirkt.
sehr viel erreicht, wenn man eine Sperrfristverkürzung
"Durchdrückt", dass zeigt ja aschon, dass selbst das Gericht von der ursprüglich verhängten Strafe "runtergegangen" ist.

Ich habe mich einem MPU- Gutachten welches nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrteignung des gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium ... usw., unterzogen. Das dieses Gutachten verworfen wird weil es nicht „anlassbezogen“ erstellt wurde ist nach meinem Rechtsempfinden Schikane
Es ist auch Schikane.
Ich sehe das genauso!
Ihr habt wahrscheinlich einen selbstherrlichen Führerscheinfürsten
in Euerm Amt auf dem weichgepolsterten Sessel sitzen, der es geniesst, hier seine ihm vom Staat
zugeordnete Macht auszuspielen!

Wäre ich in der Situation, so hätte ich ich das bei einer anderen Führerscheinstelle versucht, mich sogar vollständig umgemeldet in eine andere Stadt in einem wahrscheinlich sogar anderen Bundesland,
und hätte dort den Antrag unter Vorlage des bereits bestehenden Gutachtens erneut gestellt.
Bloss hätte ich vorher das abgeklärt mit dem Leiter der dortigen Führerscheinstelle, ob "die" das Gutachten anerkennen, bevor ich mich ummelden würde.
Letztendlich ist es schnuppe, wo der Führerschein ausgestellt wird!
Und glaube mir: ...die Sache ist erfolgsversprechender, als man vielleicht denkt,
denn,
hättet Ihr in Hof einen anderen Führerscheinstellenleiter, der ein wenig humaner und bürgernäher wäre, dann hättest Du Deinen Lappen schon wieder.
Das Führerscheinamt kann alles anerkennen, wenn die nur wollen.
Unser Führerscheinfürst will nur nicht!
wer weiss, in einem anderen Städtchen gibt es andere Leute, und die sind vielleicht nicht so verbiestert.... ein Versuch ist es meiner Meinung nach wert!

Ich selbst bin da so: Klappt etwas nicht, dann ärgere ich mich nicht mit solchen Fürsten rum und drehe mich im Kreise, sondern gehe ganz einfach woanders hin: dahin, wo es klappt!
Das Gesetz ist manchmal wie ein Strassenlaterne:
Leuchtet Dir den Weg, aber
...man kann nicht drüberspringen,
aber sehr wohl umgehen.
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Beitrag von wj » Mo 25. Apr 2005, 08:13

@ Ahrens

ein med.-psychol. Gutachten, das von der Straßenverkehrsbehörde anerkannt werden soll, muß die Fragestellung des Straßenverkehrsamtes und den Inhalt der Fahrerlaubnisakte berücksichtigen. Das geht nicht, wenn die Akte gar nicht vorlag. So einfach ist das. Das Ganze hat auch den Sinn, den Auftraggeber zu schützen. Wenn das Gutachten nämlich nicht alles berücksichtigen konnte, ist es wertlos. Und kostet zweimal Geld (müßte Dir bekannt vorkommen).
Nun würde ich mir an Deiner Stelle überlegen, was mir die MPU GmbH tatsächlich gesagt hat. Wahrscheinlich kommst Du dahinter, dass sie Dir genau das auch mitgeteilt haben. Aber Du hast trainieren können, vielleicht hilft es beim nächten Mal.
Sollte von Dir hier alles an Schreiben der Führerscheinstelle wiedergegeben worden sein, hast Du noch keine Gutachtenanordnung vorliegen. Solange kann auch keines erstellt werden.
Deutlich ausgedrückt: dumm gelaufen. Hättest besser vorher mal mit der Führerscheinstelle sprechen sollen. Zumindest solltest Du jetzt mit denen in Ruhe sprechen.

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füchslein
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Beitrag von füchslein » Mo 25. Apr 2005, 08:43

@ahrens:

Ein Blick in die FeV (FahrerlaubnisVerordnung) wäre vielelicht auch ganz ratsam- v.a. wenn Du ein persönliches Gespräch mit Deiner Führerscheinstelle scheust!

Da steht nämlich drin, wie das zu laufen hat mit der MPU und das geht nur mit der Führerscheinstelle.
Der Weg ist wie folgt: Du benennst eine Begutachtungsstelle, die Behörde schickt die gesamte FEakte an die BfF und benennt den Untersuchungs-Anlass, Du wirst untersucht und bekommst das Gutachten!.

Alle Gutachten , oder was Du sonst gemacht hast für die Sperrzeitverkürzung hat nichts mit Fahreignung und der Führerscheinstelle zu tun...und hilft Dir daher NICHTS für die Neuerteilung der Fahrerlaubnisverordnung!

Und so ist es in ganz Deutschland!!!!!

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Haribo
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Beitrag von Haribo » Mo 25. Apr 2005, 08:52

wollte auch noch mal sagen, dass es hier nicht darum geht, dass nur formal das Gutachten nicht hätte anerkannt werden dürfen, sondern auch materiell.

Die Behörde hat gar keine Fragestellung formuliert. Daher warne ich immer vor solchen Selbstbegutachtungen, weiß aber auch, dass manche das tun und leider auch Begutachtungsstellen nicht immer explizit darauf hinweisen, dass solche Privatgutachten ohne Wert sind für die Beantragung einer Fahrerlaubnis.

Und danke Dr. Pepper:

Es ist doch schön, wenn man am Morgen schon so lachen kann... am besten fand ich den Tipp mit dem Diktiergerät. (Denjenigen, die das tun wollen, empfehle ich aber vorher einen Blick in die einschlägen Strafgesetze, z.B. § 201 StGB)

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MirageX
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Beitrag von MirageX » Mo 25. Apr 2005, 09:52

Die sachlichen Dinge sind bereits klargestellt worden.

Dr. Pepper, da du anscheinend immer noch nicht kapiert hast was der Sinn dieses Forums ist und deine tipps, die sich in den meisten Fällen als Eigentor herauskristallisieren werden, sind hier nicht gefragt. bin ich dafür dass du dir schnellstens einen anderen "Wirkungskreis" suchst. Ich werde unserem Webmaster empfehlen, dich schnellstens zu sperren. Und wenn du solche Probleme mit der Politik hast, dann machs doch besser:

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Beitrag von Christian Schulz » Mo 25. Apr 2005, 10:07

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.

@ Pepper

Wie Mirage, gehe auch ich davon aus, dass Du die längste Zeit hier Deine "Kommentare" abgegeben hast.

Dies ist keine Zensur o.ä., vielmehr gibt es Verhaltensregeln zu beachten, die Du mehr als einmal und auch nach einer Verwarnung nicht beachtet hast.
Gruß
Christian Schulz
Landkreis Jerichower Land

E-Mail: Christian.Schulz@lkjl.de

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Dr. Pepper
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Beitrag von Dr. Pepper » Mo 25. Apr 2005, 10:08

Haribo hat geschrieben:
Und danke Dr. Pepper:

Es ist doch schön, wenn man am Morgen schon so lachen kann... am besten fand ich den Tipp mit dem Diktiergerät. (Denjenigen, die das tun wollen, empfehle ich aber vorher einen Blick in die einschlägen Strafgesetze, z.B. § 201 StGB)
Oh,.... der Lacher ist ganz meinerseits,

da Du ja wohl wahrscheinlich glaubst, ich hätte das Diktiergerät dem
Führerscheinfürsten
offen zur Schau gestellt, quasi so, wie man einen Blumenstrauss zur Begrüssung überreicht.

FRAGE:
Haribo, wie naiv darf ich Dich eigentlich einschätzen?

Jedenfalls will ich Dir vorab die Frage beantworten, wie man soetwas "macht" mit dem Diktiergerät:

Man versteckt es natürlich, ....in der Innentasche der Jeansjacke z.B. .... und "verwertet" den "Inhalt" dieses Tapes auch nur nach vorheriger Absprache mit einem Rechtsanwalt z.B.

Also, was soll "Dein Paragraph 201 StGB " denn bewirken, da wo kein Kläger auch kein Richter.[/b]
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Beitrag von Dr. Pepper » Mo 25. Apr 2005, 10:11

MirageX hat geschrieben:Die sachlichen Dinge sind bereits klargestellt worden.

Dr. Pepper, da du anscheinend immer noch nicht kapiert hast was der Sinn dieses Forums ist und deine tipps, die sich in den meisten Fällen als Eigentor herauskristallisieren werden, sind hier nicht gefragt. bin ich dafür dass du dir schnellstens einen anderen "Wirkungskreis" suchst. Ich werde unserem Webmaster empfehlen, dich schnellstens zu sperren. Und wenn du solche Probleme mit der Politik hast, dann machs doch besser:
Darf ich das denn als offene Meinungskultur verstehen?

Warum versucht Ihr alle nicht, dem Threadtsarter hier weiterzuhelfen,
denn er braucht wirklich Hilfe, nachdem er hier so reingelegt wurde.

Zwar von keinem der User im Forum hier, wohl aber vom Staat.

@ MirageX: Gebe doch mal Ahrens einige Tipps, die er braucht.

Ich jedenfalls gebe mir Mühe, Tipps zu geben, was man von einigen hier jedoch leider vermisst!
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...man kann nicht drüberspringen,
aber sehr wohl umgehen.
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