Seite 1 von 2
					
				Verfügungen
				Verfasst: Fr 22. Jul 2005, 07:02
				von Blume
				Welcher Unterschied ist zwischen Versagungs- und Ordnungsverfügung?
			 
			
					
				
				Verfasst: Fr 22. Jul 2005, 08:55
				von wj
				Die Versagungsverfügung ist eine Ordnungsverfügung, mit der etwas versagt wird. 

 
			
					
				
				Verfasst: Fr 22. Jul 2005, 13:26
				von Villegirl
				Das Wort "Ordnungsverfügung" ist ein Oberbegriff. Und dann gibt es eben verschiedene Ordnungverfügungen wie z.B. Versagungsverfügung, Entziehungsverfügung, Untersagungsverfügung etc....
			 
			
					
				
				Verfasst: Di 16. Aug 2005, 23:27
				von RAK
				Um es mal juristisch klar zu machen, Verwaltungsbehörden "verfügen" überhaupt nichts! Das dürfen nur Gerichte. VB´s dürfen Anordnungen treffen und Bescheide erteilen, die anfechtbar sind.
"Verfügen" kann eine VB überhaupt nichts! Juristische Begriffe geraten hier leider immer wieder auseinander!
			 
			
					
				
				Verfasst: Mi 17. Aug 2005, 06:22
				von Ferdi
				@RAK
dann muss ich aber sagen, dass selbst Juristen eines OVG`s nicht in der Lage sind, diese Begriffe sauber zu trennen. Siehe z.B. die Entscheidung des OVG NRW vom 31.08.200  8 L 1577/00 (hat nichts mit Fahrerlaubnsrecht zu tun).
Anderes Bespiel des munteren Hin- und Her 
Hoppenber/de Witt "Handbuch des öffentlichen Baurechts" usw.
Viele Grüße
Ferdi
			 
			
					
				
				Verfasst: Mi 17. Aug 2005, 06:59
				von füchslein
				Ich versteh auch nicht, warum man die Begriffe "Verfügungen" v erwendet!!! LT. FeV und StVG tauchen nirgends diese Begriffe auf!!!
			 
			
					
				
				Verfasst: Mi 17. Aug 2005, 07:56
				von Christian Schulz
				füchslein hat geschrieben:Ich versteh auch nicht, warum man die Begriffe "Verfügungen" v erwendet!!! LT. FeV und StVG tauchen nirgends diese Begriffe auf!!!
Höchstwahrscheinlich, weil man diese Begriffe schon seit ewigen Zeiten in einer Verwaltungsbehörde gebraucht. Bis jetzt hat sich nie einer Gedanken darüber gemacht, dass dieser Begriff nur in den juristischen Bereich gehört.
 
			
					
				
				Verfasst: Mi 14. Dez 2005, 20:24
				von dgstein
				Hallo zusammen,
also in unserer Behörde wird durchaus nach Bescheiden und Verfügungen unterschieden.
Maßnahmen (z.B. Entziehungen) werden grundsätzlich als Verfügung, alle anderen Entscheidungen als Bescheid erlassen.
Viele Grüße
dgstein
			 
			
					
				
				Verfasst: Do 15. Dez 2005, 08:04
				von max_relax
				@ Blume:
Der Begriff "Versagung" (oder eben Versagungsverfügung) wird für gewöhnlich gebraucht, wenn ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis abgelehnt wird.
Gruß, max
			 
			
					
				
				Verfasst: Do 15. Dez 2005, 09:30
				von morty
				@RAK
Dann sollte aber einer mal den § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz ändern!!!
Die Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes nennt § 35 Satz 1 VwVfG (der § 118 Satz 1 AO und § 31 Satz 1 SGB X wörtlich entspricht):
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.