Führung der Führerscheinakte
Verfasst: Fr 19. Aug 2005, 09:15
Vor mir und dem Herrn Rechtsanwalt liegt gerade eine Führerscheinakte, in der ich Gutachten aus den 70er Jahren, beginnend 1972 lesen kann. Eine EDV-Liste mit der Überschrift Fallübersicht listet netter Weise ERT -ENTZ - ANTR ebenfalls ab den 70er Jahren auf. Nachdem später (ab Ende der 80er Jahre) lange Jahre Ruhe war, kam es dann 2004 wieder zu einer Auffälligkeit im Straßenverkehr.
Die Akte ist glücklicher Weise noch nicht in einer Begutachtungsstelle gelandet. Gibt es Vorschriften, die die Bereinigung der Akte oder eine Überarbeitung der Akte VOR Versandt an eine amtliche Begutachtungsstelle regeln?
Wäre dankbar für Anregungen.
Die Akte ist glücklicher Weise noch nicht in einer Begutachtungsstelle gelandet. Gibt es Vorschriften, die die Bereinigung der Akte oder eine Überarbeitung der Akte VOR Versandt an eine amtliche Begutachtungsstelle regeln?
Wäre dankbar für Anregungen.