Erweiterung Klasse T nach Umschreibung auf EU-FS verwehrt
Verfasst: Fr 26. Aug 2005, 18:54
Hallo zusammen!
Wenn man mit seinem alten Rosa-Lappen zur Führerscheinstelle geht, dort belegt, dass man in der Landwirtschaft tätig ist, wird einem die Klasse T (= landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h) eingetragen. Soweit die Theorie.
In meinem Fall ist es so, dass ich gelegentlich in der Landwirtschaft auf einem Hof in der Verwandtschaft aushelfe, das aber schon sein über 20 Jahren. Die erforderliche Praxis im Umgang mit Schleppern etc. habe ich und das konnte ich auch schriftlich vorlegen (sogar beglaubigt, dass es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, von dem ich das Schreiben bekam).
Dennoch wurde mir die Klasse T nicht gewährt!
Hintergrund:
Im November 2000 hatte ich den Motorradführerschein bekommen und im Zuge dessen den EU-FS. Ab diesem Datum - so der Kollege von der Führerscheinstelle - hätte ich zwei Jahre Zeit gehabt, mit die Klasse T eintragen zu lassen. Da ich aber erst danach kam, Pech gehabt.
Er beruft sich auf § 20 Absatz 2 der Fahrerlaubnisverordnung, in der es heißt:
Ein "Verzicht" setzt meiner Meinung nach Kenntnis voraus, aber wie kann ich auf was verzichten, was ich nicht kenne oder mir angeboten wurde?
Zweifel an meinen Kenntnissen gibt es jedenfals nicht, im Gegenteil, denn durch den Erwerb des Motorrad-FS wurde meine Theorie und Praxis auf anderen motorisierten Fahrzeugen ja noch mal deutlich erweitert. Und die Fähigkeiten im Umgang mit landwirtschaftlichen Geräten ist ja nach wie vor gegeben.
Der Chef der Führerscheinstelle meinte zu mir telefonisch mal, so wichtig sei Klasse T nun auch wieder nicht, denn von der Geschwindigkeit her kann ich auch schnellere Trecker als 32 km/h fahren. Es kommt halt auf das Gewicht an. Toll, ich kann mir da doch keine Gewichtstabellen erstellen und was ist dann mit Zügen?
Nun denn, kann mir da jemand einen Rat geben?
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass ich nun eine Prüfung machen soll für Klasse T (abgesehen davon, dass ich in einer Großstadt wohne, wo diese Klasse nicht mal eben zu machen ist), nur weil ich durch den Ewerb des Motorrad-FS die "Karte" bekam. Hätte ich nun noch den Rosa Lappen, wäre es kein Problem, das hat mir der Mann von der FS-Stelle auch klar gesagt.
Das ist doch ein Schildbürgerstreich, oder?
Besten Dank schon mal im Voraus für Antworten.
Wenn man mit seinem alten Rosa-Lappen zur Führerscheinstelle geht, dort belegt, dass man in der Landwirtschaft tätig ist, wird einem die Klasse T (= landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h) eingetragen. Soweit die Theorie.
In meinem Fall ist es so, dass ich gelegentlich in der Landwirtschaft auf einem Hof in der Verwandtschaft aushelfe, das aber schon sein über 20 Jahren. Die erforderliche Praxis im Umgang mit Schleppern etc. habe ich und das konnte ich auch schriftlich vorlegen (sogar beglaubigt, dass es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, von dem ich das Schreiben bekam).
Dennoch wurde mir die Klasse T nicht gewährt!
Hintergrund:
Im November 2000 hatte ich den Motorradführerschein bekommen und im Zuge dessen den EU-FS. Ab diesem Datum - so der Kollege von der Führerscheinstelle - hätte ich zwei Jahre Zeit gehabt, mit die Klasse T eintragen zu lassen. Da ich aber erst danach kam, Pech gehabt.
Er beruft sich auf § 20 Absatz 2 der Fahrerlaubnisverordnung, in der es heißt:
Diesen Passus kannte ich anno 2000 natürlich nicht, als ich den EU-FS wegen meines Motorrad-FS automatisch bekam. Zu der Zeit bestand auch noch keine Notwendigkeit für Klasse T, aber nun werden die Maschinen größer.(2) Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Ein Verzicht auf die Prüfung ist nicht zulässig, wenn seit der Entziehung, der vorläufigen Entziehung, der Beschlagnahme des Führerscheins oder einer sonstigen Maßnahme nach § 94 der Strafprozessordnung oder dem Verzicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind.
Ein "Verzicht" setzt meiner Meinung nach Kenntnis voraus, aber wie kann ich auf was verzichten, was ich nicht kenne oder mir angeboten wurde?
Zweifel an meinen Kenntnissen gibt es jedenfals nicht, im Gegenteil, denn durch den Erwerb des Motorrad-FS wurde meine Theorie und Praxis auf anderen motorisierten Fahrzeugen ja noch mal deutlich erweitert. Und die Fähigkeiten im Umgang mit landwirtschaftlichen Geräten ist ja nach wie vor gegeben.
Der Chef der Führerscheinstelle meinte zu mir telefonisch mal, so wichtig sei Klasse T nun auch wieder nicht, denn von der Geschwindigkeit her kann ich auch schnellere Trecker als 32 km/h fahren. Es kommt halt auf das Gewicht an. Toll, ich kann mir da doch keine Gewichtstabellen erstellen und was ist dann mit Zügen?
Nun denn, kann mir da jemand einen Rat geben?
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass ich nun eine Prüfung machen soll für Klasse T (abgesehen davon, dass ich in einer Großstadt wohne, wo diese Klasse nicht mal eben zu machen ist), nur weil ich durch den Ewerb des Motorrad-FS die "Karte" bekam. Hätte ich nun noch den Rosa Lappen, wäre es kein Problem, das hat mir der Mann von der FS-Stelle auch klar gesagt.
Das ist doch ein Schildbürgerstreich, oder?
Besten Dank schon mal im Voraus für Antworten.