Welche VErwertungsfrist tritt bei mir ein ?
Verfasst: Mo 12. Sep 2005, 17:34
Guten Tag zusammen,
ich habe gehofft, das ich mir meine Fragen nach eingehendem Studium der Foreneinträge selber beantworten könnte. Dies war leider nicht der Fall, daher wende ich mich nun auf diesem Weg an alle Teilnehmer hier.
Mein Sachverhalt: Ersterteilung des FS Klasse 3 im Jahr 1986
Ich wurde in 1992 zum ersten Mal mit einer Alkoholfahrt auffällig. Die Auswertung der Blutprobe ergab 1,05 promille. Daraus resultierte ein Fahrverbot dessen Höhe ich leider nicht mehr genau weis und eine Geldstrafe, Höhe auch nicht mehr bekannt.
Dämlich wie ich war, musste ich in 1994 natürlich noch mal mit Alkohol fahren. Ergebnis diesmal: 1,17 Promille
Strafbefehl vom 14.05.1994 betrug Fahrverbot von 7 Monaten und zwei Wochen, Einziehung der Fahrerlaubnis und Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen á ???
Ich habe seitdem keinerlei Verfehlungen mehr begangen, mich aber auch nicht mehr um die Wiedererteilung bemüht. (Nach dem was ich alles über die MPU gehört und gelesen hatte...)
Nun wächst der Wunsch in mir, doch noch mal am aktiven Strassenverkehr teil zu nehmen. Zumal ich dachte, nach 10 Jahren könnte ich dies ohne Einschränkungen.
Nun meine Frage an Euch:
Wann kann ich die Wiederteilung beantragen ohne mich der MPU aussetzen zu müssen?
Ist es richtig, das ich folgende Maßnahmen durchführen muß:
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Sehtest
Ablegen der theoretischen Prüfung
Ablegen der praktischen Prüfung
Keinen kompletten Besuch einer Fahrschule mit den damit verbundenen Pflichtfahrstunden und Sonderfahrten sowie den Besuch des theoretischen Unterrichts?
Ich werde auf jeden Fall in Absprache mit dem Fahrlehrer einige Fahrstunden nehmen um mich wieder an die Teilnahme im Verkehr zu gewöhnen. Was die Theorie betrifft bin ich seit einigen Monaten dabei die Fragebögen zu pauken und habe mittlerweise regelmäßig max. 5 Fehlerpunkte.
Ich danke Euch für eure Antworten und bedanke bereits hier für eure Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg
ich habe gehofft, das ich mir meine Fragen nach eingehendem Studium der Foreneinträge selber beantworten könnte. Dies war leider nicht der Fall, daher wende ich mich nun auf diesem Weg an alle Teilnehmer hier.
Mein Sachverhalt: Ersterteilung des FS Klasse 3 im Jahr 1986
Ich wurde in 1992 zum ersten Mal mit einer Alkoholfahrt auffällig. Die Auswertung der Blutprobe ergab 1,05 promille. Daraus resultierte ein Fahrverbot dessen Höhe ich leider nicht mehr genau weis und eine Geldstrafe, Höhe auch nicht mehr bekannt.
Dämlich wie ich war, musste ich in 1994 natürlich noch mal mit Alkohol fahren. Ergebnis diesmal: 1,17 Promille
Strafbefehl vom 14.05.1994 betrug Fahrverbot von 7 Monaten und zwei Wochen, Einziehung der Fahrerlaubnis und Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen á ???
Ich habe seitdem keinerlei Verfehlungen mehr begangen, mich aber auch nicht mehr um die Wiedererteilung bemüht. (Nach dem was ich alles über die MPU gehört und gelesen hatte...)
Nun wächst der Wunsch in mir, doch noch mal am aktiven Strassenverkehr teil zu nehmen. Zumal ich dachte, nach 10 Jahren könnte ich dies ohne Einschränkungen.
Nun meine Frage an Euch:
Wann kann ich die Wiederteilung beantragen ohne mich der MPU aussetzen zu müssen?
Ist es richtig, das ich folgende Maßnahmen durchführen muß:
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Sehtest
Ablegen der theoretischen Prüfung
Ablegen der praktischen Prüfung
Keinen kompletten Besuch einer Fahrschule mit den damit verbundenen Pflichtfahrstunden und Sonderfahrten sowie den Besuch des theoretischen Unterrichts?
Ich werde auf jeden Fall in Absprache mit dem Fahrlehrer einige Fahrstunden nehmen um mich wieder an die Teilnahme im Verkehr zu gewöhnen. Was die Theorie betrifft bin ich seit einigen Monaten dabei die Fragebögen zu pauken und habe mittlerweise regelmäßig max. 5 Fehlerpunkte.
Ich danke Euch für eure Antworten und bedanke bereits hier für eure Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg