Führerschein: Sicherstellung oder Beschlagnahme
Verfasst: Mi 23. Nov 2005, 00:47
wenn der Führerschein,
aus welchen Gründen auch immer,
von der Polizei eingezogen wird,
dann fragt der Polizeibeamte immer vorher,
ob der Betroffende mit dieser Massnahme einverstanden ist, oder nicht.
Das eine ist dann eine Sicherstellung, das andere eine Beschlagnahme.
Meine Frage nun:
wenn ich mit der Einziehung einverstanden bin,
so ist dass eine Sicherstellung
wenn ich dieser Massnahme widerspreche,
so ist das eine Beschlagnahme
welche Vor- und Nachteile hat hier nach Auffassung der Forenteilnehmer
die eine und/oder andere Entscheidungsmoeglichkeit, welche der Autofahrer wählen kann.
Hier ist der Stand, welchen ich kenne:
der "Vorteil" einer Beschlagnahme ist der, dass ich dieser Massnahme widerspreche, da ich mich im Recht fühle.
Somit muss die Polizei die Beschlagnahme noch richterlich oder zumindestens juristisch bestätigen lassen.
eine moegliche Beschleunigung des Verfahrens kann dadurch bewirkt werden, als auch dass ich bei Bestätigung meiner eigenen Rechtsauffassung den Führerschein schneller wieder zurückerhalte.
Auch habe ich ggf. die Moeglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Mit anderen Worten: ...Ich halte mir juristisch alle "Türen und Tore offen",
und habe hinterher mehr "Spielraum",
da ich freiwillig keine
Rechte abgegeben habe.
Der Nachteil einer Sicherstellung ist das Gegenteil des unter
den obigen Ausführungen beschriebenen Sachverhaltes.
Mit Zustimmung einer Sicherstellung gebe ich somit alle Rechte ab,
das Verfahren "läuft' seine üblichen Gang und Weg, und sollte selbst die Sicherstellung nicht rechtens sein, so kann ich im nachhinein nichts mehr unternehmen was hinsiochtlich moeglicher Schadenersatzansprüche mir evtl. zustehen würde.
ausserdem kann das Verfahren länger dauern, da ich ja dieser massnahme
-freiwillig- zugestimmt habe.
Ausserdem und ergänzend habe ich noch folgendes zur Diskussion zu stellen:
Wird ein Führerschein z.B. vorläufig "vor Ort" eingezogen, weil die Polizei z.B. der Meinung ist, es handele sich um eine Fälschung
(nur mal so als Beispiel genannt).
es handelt sich aber nun nicht um eine Fälschung, sondern alles ist Rechtens und rechtmässig erworben, was sich ja dann auch durch eine Ueberprüfung rausstellen wird, dann sind folgende rechtliche Unterschiede bei einer Sicherstellung ./. Beschlagnahme zu beachten:
Bei einer Beschlagnahme stimme ich der Massnahme zu, und darf solange nicht (weiter) Autofahren, solange der Führerschein im Besitz der Polizei bzw. Ermitllungsbehoerden/Justice ist.
Bei einer Sicherstellung stimme ich der Massnahme nicht zu, und darf "technisch" gesehen zwar nicht Auto fahren, erweist sich aber diese Sicherstellung als falsch
(d.h. die Entscheidung wird revidiert, und die Sicherstellung "rückgängig" gemacht),
kann ich auch nicht dafür bestraft werden, wenn ich während der Zeit der Sicherstellung trotzdem Auto gefahren bin, da im Umkehrschluss ja die Sicherstellung nicht rechtens war.
Ich wäre für die Beantwortung dieses Fragekomplexes dankbar,
und verbleibe
Mit frdl., Gruessen....
"Public Defender"
aus welchen Gründen auch immer,
von der Polizei eingezogen wird,
dann fragt der Polizeibeamte immer vorher,
ob der Betroffende mit dieser Massnahme einverstanden ist, oder nicht.
Das eine ist dann eine Sicherstellung, das andere eine Beschlagnahme.
Meine Frage nun:
wenn ich mit der Einziehung einverstanden bin,
so ist dass eine Sicherstellung
wenn ich dieser Massnahme widerspreche,
so ist das eine Beschlagnahme
welche Vor- und Nachteile hat hier nach Auffassung der Forenteilnehmer
die eine und/oder andere Entscheidungsmoeglichkeit, welche der Autofahrer wählen kann.
Hier ist der Stand, welchen ich kenne:
der "Vorteil" einer Beschlagnahme ist der, dass ich dieser Massnahme widerspreche, da ich mich im Recht fühle.
Somit muss die Polizei die Beschlagnahme noch richterlich oder zumindestens juristisch bestätigen lassen.
eine moegliche Beschleunigung des Verfahrens kann dadurch bewirkt werden, als auch dass ich bei Bestätigung meiner eigenen Rechtsauffassung den Führerschein schneller wieder zurückerhalte.
Auch habe ich ggf. die Moeglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Mit anderen Worten: ...Ich halte mir juristisch alle "Türen und Tore offen",
und habe hinterher mehr "Spielraum",
da ich freiwillig keine
Rechte abgegeben habe.
Der Nachteil einer Sicherstellung ist das Gegenteil des unter
den obigen Ausführungen beschriebenen Sachverhaltes.
Mit Zustimmung einer Sicherstellung gebe ich somit alle Rechte ab,
das Verfahren "läuft' seine üblichen Gang und Weg, und sollte selbst die Sicherstellung nicht rechtens sein, so kann ich im nachhinein nichts mehr unternehmen was hinsiochtlich moeglicher Schadenersatzansprüche mir evtl. zustehen würde.
ausserdem kann das Verfahren länger dauern, da ich ja dieser massnahme
-freiwillig- zugestimmt habe.
Ausserdem und ergänzend habe ich noch folgendes zur Diskussion zu stellen:
Wird ein Führerschein z.B. vorläufig "vor Ort" eingezogen, weil die Polizei z.B. der Meinung ist, es handele sich um eine Fälschung
(nur mal so als Beispiel genannt).
es handelt sich aber nun nicht um eine Fälschung, sondern alles ist Rechtens und rechtmässig erworben, was sich ja dann auch durch eine Ueberprüfung rausstellen wird, dann sind folgende rechtliche Unterschiede bei einer Sicherstellung ./. Beschlagnahme zu beachten:
Bei einer Beschlagnahme stimme ich der Massnahme zu, und darf solange nicht (weiter) Autofahren, solange der Führerschein im Besitz der Polizei bzw. Ermitllungsbehoerden/Justice ist.
Bei einer Sicherstellung stimme ich der Massnahme nicht zu, und darf "technisch" gesehen zwar nicht Auto fahren, erweist sich aber diese Sicherstellung als falsch
(d.h. die Entscheidung wird revidiert, und die Sicherstellung "rückgängig" gemacht),
kann ich auch nicht dafür bestraft werden, wenn ich während der Zeit der Sicherstellung trotzdem Auto gefahren bin, da im Umkehrschluss ja die Sicherstellung nicht rechtens war.
Ich wäre für die Beantwortung dieses Fragekomplexes dankbar,
und verbleibe
Mit frdl., Gruessen....
"Public Defender"