Trunkenheitsfahrt 1987 und 2005
Verfasst: Do 16. Feb 2006, 10:04
Zum Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis soll ein Fahrer seine Unterlagen einreichen. Gleichzeitig wird im Merkblatt für die Neuerteilung angekreuzt, dass Bedenken gegen seine Eignung bestehen weil er mehrfach oder erheblich verkehrs./strafrechtlich aufgefallen sei.
Man geht schriftlich nicht konkret auf die Auffälligkeiten ein. Es liegt eine aktuelle Trunkenheitsfahrt von 2005 mit lt. Strafbefehl 1,5 Promille vor. Eine weitere Eintragung kann nur aus 1985 bestehen.
Wie soll er sich verhalten? Oder besser: Verhält die Behörde sich hier korrekt?
Man geht schriftlich nicht konkret auf die Auffälligkeiten ein. Es liegt eine aktuelle Trunkenheitsfahrt von 2005 mit lt. Strafbefehl 1,5 Promille vor. Eine weitere Eintragung kann nur aus 1985 bestehen.
Wie soll er sich verhalten? Oder besser: Verhält die Behörde sich hier korrekt?