Führerscheinenzug, fahren im Ausland?
Verfasst: Fr 3. Mär 2006, 11:34
Hallo Forum,
ich bin im Moment ein wenig verwirrt und finde dazu auch nichts im Internet, vielleicht weiß hier jemand mehr.
Nach 15 Jahren Führerschein ohne überhaupt auffällig geworden zu sein, bin ich ohne es gemerkt zu haben an einer dummen Stelle zu schnell gewesen. Dummerweise stand dort ein Laser! ;(
Ist aber nebensächlich, worum es geht, ich bin eigentlich täglich auf den Schein angewiesen und hab es deswegen bisher nicht geschafft die Fahrerlaubnis für die 4 Wochen abzugeben. Nun hab ich gerade mit der Stelle telefoniert, da ich für drei Wochen ins Ausland muß und dort nicht ums fahren herum komme. Ich bin dummerweise aber erst drei Tage nach dem letzten Abgabetermin wieder in Deutschland.
Der wirklich nette Mensch bei der Behörde meinte daraufhin, daß das für mich doch ne ganz praktische Angelegenheit sei. Auf mein verständnisloses Nachfragen wieso meinte dieser, das ich einfach hinter der Grenze den Führerschein eintüten und per Einschreiben an die Behörde schicken solle. Er meinte das Fahrverbot gelte nur für Deutschland, nicht für das europäische Ausland. So hätte ich ja dann nur noch eine Woche Fahrverbot wenn ich wieder in Deutschland wäre. Auf meine Frage was ich bei einer Verkehrskontrolle machen solle, meinte er das ich einfach eine beglaubigte Kopie des Führerscheins mitnehmen, oder mir vorab noch einen internationalen Führerschein ausstellen lassen solle.
Ist das korrekt, bzw. rechtens? Ich war immer der Meinung gewesen. ein Fahrverbot gelte Europaweit? Denn das wäre für mich persönlich schon ein praktische Sache, nur wie verhält es sich bei einer Verkehrskontrolle? Akzeptieren die in Frankreich und Spanien eine beglaubigte Kopie? Vielleicht weiß da ja einer was zu!
ich bin im Moment ein wenig verwirrt und finde dazu auch nichts im Internet, vielleicht weiß hier jemand mehr.
Nach 15 Jahren Führerschein ohne überhaupt auffällig geworden zu sein, bin ich ohne es gemerkt zu haben an einer dummen Stelle zu schnell gewesen. Dummerweise stand dort ein Laser! ;(
Ist aber nebensächlich, worum es geht, ich bin eigentlich täglich auf den Schein angewiesen und hab es deswegen bisher nicht geschafft die Fahrerlaubnis für die 4 Wochen abzugeben. Nun hab ich gerade mit der Stelle telefoniert, da ich für drei Wochen ins Ausland muß und dort nicht ums fahren herum komme. Ich bin dummerweise aber erst drei Tage nach dem letzten Abgabetermin wieder in Deutschland.
Der wirklich nette Mensch bei der Behörde meinte daraufhin, daß das für mich doch ne ganz praktische Angelegenheit sei. Auf mein verständnisloses Nachfragen wieso meinte dieser, das ich einfach hinter der Grenze den Führerschein eintüten und per Einschreiben an die Behörde schicken solle. Er meinte das Fahrverbot gelte nur für Deutschland, nicht für das europäische Ausland. So hätte ich ja dann nur noch eine Woche Fahrverbot wenn ich wieder in Deutschland wäre. Auf meine Frage was ich bei einer Verkehrskontrolle machen solle, meinte er das ich einfach eine beglaubigte Kopie des Führerscheins mitnehmen, oder mir vorab noch einen internationalen Führerschein ausstellen lassen solle.
Ist das korrekt, bzw. rechtens? Ich war immer der Meinung gewesen. ein Fahrverbot gelte Europaweit? Denn das wäre für mich persönlich schon ein praktische Sache, nur wie verhält es sich bei einer Verkehrskontrolle? Akzeptieren die in Frankreich und Spanien eine beglaubigte Kopie? Vielleicht weiß da ja einer was zu!