FeV § 70 ?? Bitte um Info
Verfasst: Do 16. Mär 2006, 14:56
Hallo,
ich würde gerne ein paar Infos haben. Es betrifft glücklicher Weise nicht mich, sondern meinen Vater.
Er wurde vor ca. 1 1/2 Jahren von der Polizei mit ca. 1,6 Promille beim einparken erwischt. Er bekam dann eine Sperrzeit usw, und konnte nun neu beantragen. Dieses tat er auch und mußte zur MPU. Den MPU machte er, jedoch wohl nicht zur Zufriedenheit des Psychologen. Anschließend mußte er noch eine Fahrt mit einer Fahrschule und dem Psyschologen absolvieren. Jetzt kam das Gutachten und das ist so halb halb.
Auf jeden Fall steht da etwas von §70 FeV geschrieben und das er da noch einen Kurs/Lehrgang machen solle.
Wer weiß was das ist, was das bedeutet ? Wäre nach dem Besuch eines solchen Kurses das Thema erledigt oder muß dann ein neuer MPU gemacht werden. Vielen Dank für Infos schon mal im voraus.
Gruss
Frank
ich würde gerne ein paar Infos haben. Es betrifft glücklicher Weise nicht mich, sondern meinen Vater.
Er wurde vor ca. 1 1/2 Jahren von der Polizei mit ca. 1,6 Promille beim einparken erwischt. Er bekam dann eine Sperrzeit usw, und konnte nun neu beantragen. Dieses tat er auch und mußte zur MPU. Den MPU machte er, jedoch wohl nicht zur Zufriedenheit des Psychologen. Anschließend mußte er noch eine Fahrt mit einer Fahrschule und dem Psyschologen absolvieren. Jetzt kam das Gutachten und das ist so halb halb.
Auf jeden Fall steht da etwas von §70 FeV geschrieben und das er da noch einen Kurs/Lehrgang machen solle.
Wer weiß was das ist, was das bedeutet ? Wäre nach dem Besuch eines solchen Kurses das Thema erledigt oder muß dann ein neuer MPU gemacht werden. Vielen Dank für Infos schon mal im voraus.
Gruss
Frank