Klasse 3 entzogen von Klasse 1 war nie die Rede

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » So 16. Apr 2006, 02:42

Bello hat geschrieben:
Also ist es besser wenn ich meinen Antrag doch erstmal zurück ziehe und mich dann bei der Führerscheinstelle erkundige.Anders würde ich ja Gefahr laufen eine MPU zu machen mit erheblichen mehrkosten usw. Wie ziehe ich den Antrag am besten zurücK?
Weshalb möchtest du denn erst den Antrag zurückziehen, dann fragen, um letztendlich, falls keine MPU erforderlich ist, erneut einen Antrag zu stellen?? Frag' doch zunächst, ob von Seiten deiner Führerscheinstelle eine MPU gefordert wird bzw. ob du sofort deine Führerscheinprüfung ablegen kannst, oder ob vorher noch irgendetwas erforderlich ist. Je nachdem, wie die Antwort ausfällt, kannst du den Antrag immer noch zurückziehen.

Bello hat geschrieben: Was mich noch interessiert welches Datum zählt im Bezug auf Tilgung?
Das Datum was im Schreiben vom Strassenverkehrsamt steht als mir Klasse 3 entzogen wurde(Anordnung v März.1991 ) oder das Datum von der Verhandlung bzw des Beschlusses (Aufgrund dieser Verhandlung war MPU angeordnet) in der damals der Antrag auf Entzug abgelehnt und ich freigesprochen wurde,das war Dez.1990
Weder noch. Der Beginn der Frist ist der Tag, an dem die damalige Entscheidung der Führerscheinstelle rechtskräftig wurde. Sofern du seinerzeit weder auf Rechtsmittel verzichtet hast, noch gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt hast, wurde die Entscheidung deiner Führerscheinstelle 1 Monat nach seiner Zustellung rechtskräftig.

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Bello
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Beitrag von Bello » So 16. Apr 2006, 14:07

MorkvomOrk hat Folgendes geschrieben:

Frag' doch zunächst, ob von Seiten deiner Führerscheinstelle eine MPU gefordert wird bzw. ob du sofort deine Führerscheinprüfung ablegen kannst, oder ob vorher noch irgendetwas erforderlich ist.
Wie und wo und vor allem wie schnell würde ich diese Auskunft erhalten?



MorkvomOrk hat Folgendes geschrieben:

Weshalb möchtest du denn erst den Antrag zurückziehen, dann fragen, um letztendlich, falls keine MPU erforderlich ist, erneut einen Antrag zu stellen?? Frag' doch zunächst, ob von Seiten deiner Führerscheinstelle eine MPU gefordert wird bzw. ob du sofort deine Führerscheinprüfung ablegen kannst, oder ob vorher noch irgendetwas erforderlich ist. Je nachdem, wie die Antwort ausfällt, kannst du den Antrag immer noch zurückziehen.

Ich hatte damals Wiederspruch eingelegt und der wurde aber abgelehnt das war ca Juni91!Ich hab leider kein genaues Datum aber 15Jahre sind dann wohl bestimmt noch nicht rum. Und mich würde es echt ärgern, wenn ich wegen ein paar Monaten zuwenig extra eine MPU machen müsste.Vor allem wegen Mehrkosten
.Ich möchte einfach sicher sein das alles aus meiner Vergangenheit erledigt ist.

Ich weiss nicht wie das mit Quote geht ,bitte um Entschuldigung.
Liebe Grüsse Bello

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Bello
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Beitrag von Bello » Mo 17. Apr 2006, 01:21

Frohe Ostern an alle erstmal :D und vielen Dank das ihr eure Zeit opfert!

Ein/Zwei Fragen hätte ich noch :roll:



Wenn ich den Antrag jetzt laufen lasse und der Fall eintreten würde, dass die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund noch nicht getilgter Einträge eine MPU fordert, könnte ich dann den Antrag noch zurückziehen ohne irgendwelche Folgen und wenn ja wieviel Zeit hab ich dazu ?

Würde der zurückgezogene Antrag dann negativ bewertet?

Ändert sich dadurch an meiner Tilgungszeit etwas ?


Liebe Grüsse Bello

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Beitrag von MorkvomOrk » Mo 17. Apr 2006, 02:27

Bello hat geschrieben: Wie und wo und vor allem wie schnell würde ich diese Auskunft erhalten?
Entweder du gehst zu der für dich zuständigen Führerscheinstelle hin oder du schreibst denen ein paar Zeilen.
In der Regel müßte man dir sofort sagen können, ob eine MPU gefordert wird, vorbehaltlich der Auskünfte aus Verkehrszentralregister und Bundeszentralregister. Aber da hast du ja nichts zu befürchten, da dort keine Eintragungen vermerkt sind.

Bello hat geschrieben:Ich hatte damals Wiederspruch eingelegt und der wurde aber abgelehnt das war ca Juni91!Ich hab leider kein genaues Datum aber 15Jahre sind dann wohl bestimmt noch nicht rum. Und mich würde es echt ärgern, wenn ich wegen ein paar Monaten zuwenig extra eine MPU machen müsste.Vor allem wegen Mehrkosten
.Ich möchte einfach sicher sein das alles aus meiner Vergangenheit erledigt ist.
Wenn der Widerspruch im Juni 91 abgelehnt wurde, dann ist der entsprechende Widerspruchsbescheid 1 Monat nach dessen Zustellung rechtskräftig geworden.

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Beitrag von Bello » Mo 17. Apr 2006, 11:58

Wenn ich den Antrag jetzt laufen lasse und der Fall eintreten würde, dass die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund noch nicht getilgter Einträge eine MPU fordert, könnte ich dann den Antrag noch zurückziehen ohne irgendwelche Folgen und wenn ja wieviel Zeit hab ich dazu ?

Würde der zurückgezogene Antrag dann negativ bewertet?

Ändert sich dadurch an meiner Tilgungszeit etwas ?


Liebe Grüsse Bello

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Beitrag von MorkvomOrk » Di 18. Apr 2006, 01:44

M. E. kannst du den Antrag zu solange noch zurückziehen, solange die Behörde noch keine Entscheidung über eine Versagung getroffen hat. Die Rücknahme verlängert die Verwertungsfrist nicht.

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Beitrag von Bello » Di 18. Apr 2006, 09:05

Vielen Dank für alle eure präzisen Antworten. Jetzt hab ich erstmal keine Fragen mehr ! :roll:

Ich halte euch natürlich auf dem laufenden.

Liebe Grüsse Bello :)

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Beitrag von Bello » Di 18. Apr 2006, 15:08

So ich war bei der Führerscheinstelle.
Dort sagte mir der Sachbearbeiter(im netten Ton) es wär abhängig vom Zentralregister und vom dem was im Führungszeugnis steht und er dürfte mir nicht sagen ob es von ihm aus ginge od nicht nachdem er in seinem Pc nachgesehen hat.
Kann ich dann davon ausgehen, dass sonst keine Daten mehr bei der FS von mir gespeichert sind?

Dann fragte ich wegen der alten Klasse 3 was ich machen müsste um alle Berechtigungen wiederzuerlangen.da hies es ich müsste dann insgesamt 3Prüfungen machen. Das war B,BE und ich glaube C1 ! Das ich die praktische, theoretische Prüfung und die Fahrstunden machen muss weiss ich ja, aber was noch?Muss ich für jede Klasse eine praktische Prüfung machen obwohl ich mal Klasse 3 hatte wo alles inbegriffen war??

Was kostet die Neuerteilung nach Entzug und wieviele Std sind pflicht?Die Neuerteilung soll um einiges teurer sein als die Ersterteilung hab ich gehört.
Hätte ich nach 15.Jahren auch eine Ersterteilung beantragen können,da ich ja wie ein Neuling geführt werde?

Liebe Grüsse Bello

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Beitrag von Bello » Fr 21. Apr 2006, 00:06

Hallo!
Das würde ich gerne noch wissen! :roll:

Was kostet die Neuerteilung nach Entzug und wieviele Std sind pflicht,muss ich Sonderfahrten machen, wenn ja wieviele ? Oder reichen ein paar normale Fahrstunden?
Über eine präzise Auskunft würde ich mich sehr freuen. :D


Liebe Grüsse Bello

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Beitrag von Hartmut » Fr 21. Apr 2006, 11:31

In der Tat musst du die theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Bei der praktischen Prüfung sind dies 3 Prüfungen:
Zuerst Klasse B, dann C1 und noch C1E.

Vorgeschrieben sind dabei lediglich Fahrstunden im Ermessen des Fahrlehrers (so, das du die Prüfung bestehen kannst).

Bezüglich der Kosten musst du die Fahrschulen fragen.

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