Klasse 3 entzogen von Klasse 1 war nie die Rede

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Di 11. Apr 2006, 16:31

@Tiegs

Verdammt - sorry hast recht - hab ich mich doch in der Eile vertippt. :?

Merci vielmals :wink:

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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Di 11. Apr 2006, 16:33

G.G. hat geschrieben:Bis 1999 wurden die Eintragungen in den Registern gelöscht, obwohl die Taten noch verwertbar waren. Insoweit konnten Diskrepanzen bestehen und fälschlicherweise eine Nichtverwertbarkeit suggerieren. Ein Entzug ist aber erst nach 15 Jahren nicht mehr zu verwerten, wenn es zu keinen weiteren Negativentscheidungen gekommen ist.

Das Problem zwischen Tilgung und Verwertung wurde für Taten nach 1999 gelöst. Für die neuen Taten gilt, dass nur das verwertet werden kann, was auch noch im VZR eingetragen ist.
Ergänzung:

Für Taten vor 1999 gibt es eine Übergangsregelung, die die im VZR schon gelöschten Taten solange verwertbar macht, wie es für Taten der Fall wäre, die ab 1999 eingetragen wurden. -> 5 + 10 Jahre wenn seit der entschdiung nicht (z.B. Neuerteilung der FE) von den Betroffenen veranlasst wurde .

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Bello
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Beitrag von Bello » Mi 12. Apr 2006, 13:28

Hallo ich bin es nochmal !

Frage betr Tilgung:
Wenn ich jetzt einen Antrag auf Fahrerlaubnis B stelle aber evtl nicht ganz 15Jahre um sind sondern nur 14Jahre u 8Monate z.b ,wird dann mein Antrag wohl abgelehnt? Wenn ja wann könnte ich dann den nächsten Antrag stellen,sobald dann genau 15Jahre rum sind ?

Liebe Grüsse Bello

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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Mi 12. Apr 2006, 14:09

Nein, der Antrag wird nicht grundsätzlich abgelehnt, sondern die noch verwertbaren Eintragungen werden für deine Überprüfung herangezogen.

Inwieweit eine Behörde verwertbare Unterlagen 2 Monate vor Ablauf der verwertungsfrist überhaupt noch heranzieht, liegt in deren Ermessen.

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Bello
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Beitrag von Bello » Mi 12. Apr 2006, 14:54

Angenomen die Behörde hätte noch was verwertbares was kurz vor Ablaufdatum ist und würde mir den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen. Könnte ich dann 4Monate später (wie in meinem Beispiel oben) nochmal die Fahrerlaubnis beantragen also sobald genau 15Jahre um sind?Oder gibt es da gewisse Fristen wann ich einen neuen Antrag stellen darf,wenn kurz vorher abgelehnt wurde?
Ich hoffe ich hab mich nicht zu kompliziert ausgedrückt.

Gruss Bello

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Beitrag von Bello » Do 13. Apr 2006, 23:48

Evtl wurde meine letzte Frage ja übersehen deshalb poste ich sie nochmal.Falls sowas nicht erlaubt ist bitte ich um Entschuldigung !

Angenomen die Behörde hätte noch was verwertbares was kurz vor Ablaufdatum ist und würde mir den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen. Könnte ich dann 4Monate später (wie in meinem Beispiel oben) nochmal die Fahrerlaubnis beantragen also sobald genau 15Jahre um sind?Oder gibt es da gewisse Fristen wann ich einen neuen Antrag stellen darf,wenn kurz vorher abgelehnt wurde?

Liebe Grüsse Bello :roll:

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Beitrag von MorkvomOrk » Sa 15. Apr 2006, 05:45

Durch eine ablehnende Entscheidung der Behörde, würde sich die Verwertung des an sich in 4 Monaten nicht mehr zu verwerteten Verstoßes grundsätzlich bis zur Tilgung der ablehnenden Entscheidung (max. 15 Jahre) verlängern.
Ich kann diesbezüglich aber nur für Bayern sprechen, da der dortige VGH dies in seiner Entscheidung vom 23/11/05 (Az 11 Cs 05.1279) entsprechend ausgeführt hat.
Allerdings kommt es, wie Volker schon ausgeführt hat, darauf an, ob deine Fahrerlaubnisbehörde so kurz vor Ablauf der Verwertungsfrist, den Tatbestand im Neuerteilungsverfahren überhaupt noch heranzieht. Am besten du informierst dich bei deiner Führerscheinstelle, ob du im Neuerteilungsverfahren mit einer MPU rechnen mußt.

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Beitrag von Bello » Sa 15. Apr 2006, 13:48

Verstehe ich das richtig:

Wenn jetzt der Antrag gestellt ist und es gäbe noch was zu verwertendes da nicht genau 15j um waren.Muss ich dann bei einer negativ Entscheidung wieder 15 Jahre warten? :(
Falls dies alles so der Fall ist, kann ich den Antrag noch zur not zurückziehen?Wenn ja wie am schnellsten?

Nach meinen Fragen hier im Forum habe ich mich nämlich die Woche bei einer Fahrschule angemeldet.Ich hab den Sehtest dann schnell gemacht, Erste Hilfe hatte ich schon länger und einenAntrag auf B ausfüllen lassen.Nächste Woche soll eine Zahlkarte per Post zu mir kommen.Diese ich dann sofort unter Angabe des Kassenzeichens einzahlen soll.

Bitte um Eure Hilfe!
Liebe Grüsse von einem sehr verunsicherten Bello

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Beitrag von MorkvomOrk » Sa 15. Apr 2006, 15:16

Wie ich bereits geschrieben habe, k a n n deine Führerscheinstelle dies so sehen, was sie aber tatsächlich vor hat (MPU oder nicht) kannst du nur dann in Erfahrung bringen, wenn du dort konkret nachfragst :!:

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Beitrag von Bello » Sa 15. Apr 2006, 16:31

Danke MorkvomOrk
Also ist es besser wenn ich meinen Antrag doch erstmal zurück ziehe und mich dann bei der Führerscheinstelle erkundige.Anders würde ich ja Gefahr laufen eine MPU zu machen mit erheblichen mehrkosten usw. Wie ziehe ich den Antrag am besten zurücK?

Was mich noch interessiert welches Datum zählt im Bezug auf Tilgung?
Das Datum was im Schreiben vom Strassenverkehrsamt steht als mir Klasse 3 entzogen wurde(Anordnung v März.1991 ) oder das Datum von der Verhandlung bzw des Beschlusses (Aufgrund dieser Verhandlung war MPU angeordnet) in der damals der Antrag auf Entzug abgelehnt und ich freigesprochen wurde,das war Dez.1990

Ich bitte zu Entschuldigen falls ich nerve mit sovielen Frage :roll: aber ich möchte nichts falsch machen.
Liebe Grüsse Bello

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