Klasse 3 entzogen von Klasse 1 war nie die Rede

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Bello
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Beitrag von Bello » So 21. Mai 2006, 00:23

Hallo!
Ich hatte ja versprochen euch auf dem laufenden zu halten.
Der Antrag auf Neuerteilung läuft noch, es sind jetzt gut 4 Wochen vergangen seit Antragstellung, ein Behördliches Führungszeugnis liegt der Führerscheinstellet auch vor.
Wie lange dauert in der Regel ein Antrag auf Neuerteilung nach Entzug ?

Liebe Grüsse Bello

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emile
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Mir gehts genauso

Beitrag von emile » So 21. Mai 2006, 10:10

Mir wurde 1997 die KL. 3 vom Landkreis entzogen, die 1984 dort gemacht habe. Der Klasse 2 den ich 1987 in einem anderen Landkreis gemacht habe wurde nicht berücksichtigt. Allerdings musste ich beim Umschreiben meinen grauen Lappen abgeben und bekam den rosa farbigen in dem auf der letzten Seite ein Stempel ist in dem auf die Klasse 3 des ersten Lankreis hingewiesen wird.

Beinhaltet nicht die Klasse 2 die Klasse 3?. Habe ich einen gültigen Schein oder nicht? Eine Frage die keiner beantworten kann, da streiten sich die Verwaltungsrechtler. Im Zweifelsfall geht die öffentliche Sicherheit vor und somit habe ich keinen gültigen Schein, so der letzte Stand der Dinge.

Hinweis:

Die Frage wird in einem eigenen Thread behandelt. Vgl.
http://www.stebosoft.de/fahrerlaubnisre ... 3199#23199

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Bello
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Beitrag von Bello » So 21. Mai 2006, 12:42

An emile
mach bitte selber einen Theard auf!!!!! :evil:


Hallo nochmal :D

Ich hatte ja versprochen euch auf dem laufenden zu halten.
Der Antrag auf Neuerteilung läuft noch. Es sind jetzt gut 4 Wochen vergangen seit Antragstellung und ein Behördliches Führungszeugnis liegt der Führerscheinstellet auch vor.
Wie lange dauert in der Regel ein Antrag auf Neuerteilung nach Entzug ?

Liebe Grüsse Bello

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G.G.
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Beitrag von G.G. » Mo 22. Mai 2006, 06:42

Normalerweise 4 bis 6 Wochen. Also steht die Entscheidung kurz bevor. :D
G.G.

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Bello
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Antragsdauer!

Beitrag von Bello » Mi 24. Mai 2006, 13:28

Hallo! :roll:

Warum dauert eine Antragstellung 4-6Wochen? Wozu ist diese lange Zeit notwendig?
Was wird genau gemacht?
Mir ist natürlich klar, dass ich nicht der einzige bin , dem der Antrag bearbeitet werden muss. Aber ich finde es trotzdem sehr lange! :(

Liebe Grüsse Bello

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Do 25. Mai 2006, 05:14

- Prüfung der Sach- und Rechtslage (Welche Unterlagen sind erforderlich? Liegen alle Unterlagen vor? Sind diese Unterlagen ordnungsgemäß? Ist eine Begutachtung veranlaßt?

- Abwarten bis das Führungszeugnis vorliegt (Dauer i. d. R. ca. 2 Wochen), manchmal kommt kein Führungszeugnis, obwohl der Antragsteller eines angefordert hat...Dann neues Führungszeugnis fordern, wieder warten.

- Abwarten bis der von der Führerscheinstelle angeforderte Auszug aus dem Verkehrszentralregister vorliegt (Dauer i. d.R. ca. 4 Wochen in Einzelfällen auch länger)

- Endgültige Entscheidung, ob anhand der Eintragungen im Führungszeugnis und VZR-Auszug weitere Maßnahmen veranlaßt sind (bei schwieriger Rechtslage ggf. anhand umfangreichem Studium von Rechtsvorschriften und Rechtsprechung)

- Führerschein bestellen (Dauer je nach dem von der Behörde angewendeten Verfahren ca. 4 Tage bis 1 1/2 Wochen)

Außerdem kann eine längere Dauer der Antragsbearbeitung auch durch Urlaubs-/Krankheitszeiten oder Personalwechsel bedingt sein.

Da unsere Herren Politiker auch auf Kommunalebene (im übrigen immer unter sehr großem Beifall der Bevölkerung!) meinen, noch mehr Stellen als in den letzten Jahren abbauen zu müssen, müßte jedem einleuchten, daß sich gleichzeitig die Bearbeitungszeiten zwangsläufig verlängern und ein Personalausfall oder Mehraufwand wg. Einarbeitung etc. nicht mehr kompensiert werden kann.

==> weniger Personal

==> bei gleichen Fallzahlen

==> bei immer komplizierteren Regelungen und Rechtsprechung

= im Ergebnis bereits grundsätzlich eine längere Verfahrensdauer

==> Ausfall eines Sachbearbeiters/einer Sachbearbeiterin bzw. eingeschränkte Sachbearbeitung z. B. wg. Einweisung von neuen Mitarbeitern etc.

= eine noch längere Verfahrensdauer, als die übliche Verfahrensdauer

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Bello
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Beitrag von Bello » Mo 26. Jun 2006, 12:30

Hallo wie versprochen melde ich mich!

Ich habe jetzt endlich von meiner Fahrschule Bescheid bekommen ,dass ich meine theoretische und praktische Prüfung für B machen kann. Ich muss jetzt nur noch die Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung beim TÜV bezahlen. :lol:

Da ich ja jetzt zur Prüfung für B zugelassen bin ,bestehen doch auch keine Zweifel an meiner Fahreignung mehr und aufgrund dessen darf ich doch dann auch wieder Motorrad fahren (der alte 1ser war ja nie entzogen) oder sehe ich das falsch?

Den Antrag auf Ersatzführerschein (Motorrad) habe ich zwar noch nicht gestellt aber die Fahrerlaubnis besitze ich ja.
Wenn es der Fall ist das ich jetzt fahren darf ,was würde es mich kosten und was für Probleme könnten auf mich zu kommen wenn ich ohne Führerschein mit dem Motorrad angehalten würde?

Liebe Grüsse Bello :D

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Di 27. Jun 2006, 04:22

Deine Fahrberechtigung für Krafträder der Klasse 1 (jetzt A) hat nichts mit deiner zwischenzeitlich nachgewiesenen Eignung für die Klasse B zu tun.
Wie hier bereits ausführlich erörtert ist die entscheidende Frage, ob die Klasse A bei der seinerzeit erfolgten Fahrerlaubnisentziehung enthalten war.

Hier sind wir aufgrund der von dir übermittelten Formulierung der Entziehung zu dem Ergebnis gekommen, daß die Klasse 1 nicht entzogen wurde. Du hättest somit auch bisher Krafträder fahren dürfen, auch wenn du hierüber keinen Führerschein hast.

Du hast nun bei der Führerscheinstelle leider nur einen Antrag für Klasse B gestellt. Das bedeutet, die Führerscheinstelle hat auch den Führerschein nur für Klasse B gestellt. Wenn du diesen hast mußt du dich folglich um den Eintrag der Klasse A kümmern. Dies ist mit weiteren Kosten verbunden, da ja ein neuer Führerschein bestellt werden muß.

Wenn du nicht bereits jetzt deine Führerscheinstelle darauf aufmerksam machen möchtest, daß du davon ausgehst, daß dir im Führerschein die Klasse A ohne Prüfung eingetragen wird, dann empfehle ich dir, dies zumindest unmittelbar nach Erhalt des B-Führerscheins zu machen. Deine Führerscheinstelle wird dann evtl. lediglich einen neuen Führerschein bestellen, was dich 8,70 Euro kostet. Wenn du erst später auf die Problematik aufmerksam machst, wird sie vermutlich einen neuen Antrag verlangen und du mußt die Antragsgebühr ebenfalls nochmal bezahlen.

Entscheidend in deiner A-Angelegenheit wird aber sein, ob dir deine Führerscheinstelle in der Argumentation folgt, daß die Klasse 1 nie entzogen war. Sieht sie dies nämlich anders als du (und wir hier), dann blieben dir (wenn die Erörterung des Sachverhaltes mit dem Leiter der Führerscheinstelle auch kein anderes Ergebnis bringt) nur 2 Möglichkeiten:

1. Die Neuerteilung der Klasse A beantragen und im Zuge dieses Verfahrens die Fahrerlaubnisprüfung für A abzulegen.

2. In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht klären lassen, ob jetzt die Klasse 1 seinerzeit entzogen wurde oder nicht.

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Bello
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Beitrag von Bello » Mi 19. Jul 2006, 11:55

So Klasse B habe ich heute bestanden :lol:
Ich bin echt happy das ich es geschafft habe!
Wegen meiner 1ser Angelegenheit werde ich die Tage zur Führerscheinstelle fahren. Wär es schlimm falls ich es nicht nicht die nächsten Tage schaffe dort hin zu fahren? Könnte die Führerscheinstelle evtl sagen dass ich direkt nach Erteilung von Klasse B es hätte eintragen lassen müssen oder kann ich das machen wann ich möchte?
Liebe Grüsse Bello :roll:

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Do 20. Jul 2006, 01:33

Herzlichen Glückwunsch und Gute Fahrt :!:
Grundsätzlich ist es nicht entscheidungserheblich, ob du unmittelbar nach der bestandenen Prüfung die fehlende Kl. A monierst, ich würde es aber trotzdem nicht auf die lange Bank schieben!

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