MPU anordnung Rechtens ?
Verfasst: Di 16. Mai 2006, 18:02
Hallo, ich bin neu hier im Forum und brauche ein paar Antworten auf meinen recht kniffligen Fall:
Am 16.03.2006 enzog mir die FSST den FS wg. Punkten
Auflistung folgt:
Fußgänger nicht über Zebrastreifen 4P. RK 25.05.1996
Geschwindigkeit 1P. RK 24.01.1997
Körperverletzung 5P. RK 30.07.1997
Am 19.01.1998 erreichte mich ein Schreiben von der Fsst mit dem Hinweis auf 10 Punkte
Am 1.12.2000 bekam ich von der Fsst ein Schreiben das ich 17 Punkte habe und die Anordnung auf ein Aufbauseminar, welches ich vom 28.04.2001-18.05.2001 machte.
Aufgeführt waren folgende Verstöße:
Fußgänger nicht über Zebrastreifen 4P. RK 25.05.1996
Geschwindigkeit 1P. RK 24.01.1997
Körperverletzung 5P. RK 30.07.1997
Geschwindigkeit 1P. RK 15.11.1999
Versicherung (nicht angemeldestes & nciht fahrbereites Fahrzeug geschoben)
6P. RK 04.07.00
Am 26.11.2002 ging ein Hinweis (das 2te Schreiben welches ich nie bekam aber Pflicht ist)
das ich ingesamt 21 Punkte habe und wurde auf 17 Punkte zurückgestuft.
Aufgeführt waren folgende Verstöße:
Körperverletzung 5P. RK 30.07.1997
Geschwindigkeit 1P. RK 15.11.1999
Versicherung 6P. RK 04.07.2000
Geschwindigkeit (Autobahn) 3P RK 21.09.2001
Versicherung (Auto gekauft was angemeldet war aber leider nicht versichert)
6 P. RK 08.08.02
Danach war bis zum 21.11.2005 nichts
abgefahrene Reifen 3 P. RK 21.11.2005
VU (Vorfahrt nicht beachtet) 2 P. RK 24.11.2005
Das zweite Schreiben zur VPB habe ich an die falsche Adresse bekommen, wo ich nie gemeldet war.
Wir klagten (RA und ich) vor dem Verwaltunggericht.
Am 11.04.2006 reif mich mein Anwalt an, das die FSST vom Verwaltungsgericht angewiesen wurde mir meinen FS sorfort auszuhändigen.
Dies tat die FSST dann auch.
Schreiben der FSST vom 19.04.2006:
Entziehung der FE des Hernn XXX
hier Ihr Widerspruch vom 28.03.06
Sehr geehrter Herr XXX
aufgrund erneuter Überprüfung der Sach - und Rechtslage habe ich den Vorsitzenden der erkennenden 11. Kammer beim Verwaltungsgericht in Köln darum gebeten, Ihren Mandanten in der Angelegenheit klaglos zu stellen.
Ich hebe deshalb meine Verfügung vom 16.03.2006 einschließlich des Gebührenteils hiermit auf.
Meine Gebührenfestsetzung habe ich bereits abgesetzt sowie die Kostenfestsetzungfür die Akteneinsicht.
Der Führerschein wird wie mit
Ihnen telefonisch vereinbart von Hr. XXX oder einen Bevollmächtigen in der hiesigen Dienststelle abgeholt.
Ich dachte damit wäre die Sache jetzt ausgestanden.
Ist sie aber nicht.
Das zweite Schreiben hab ich bis heute nicht erhalten (hinweis auf die VPB)
Heute kam die Anordnung zur MPU:
Wortwörtlich:
Bei meiner Entscheidung habe ich berücktsichtigt, dass in Ihrem Fall auch eine Maßnahme nach dem Punktesystem des $ 4Stvg ergriffen werden könnte. Dessen ungeachtet findet gem. $ 4 Abs. 1 satz 2 des Stvg das Punktesystem keine anwendung, wenn sich die Notwendigkeit anderer Maßnahmen, inbesondere nach §3 des STVG ergibt.
Die über Sie regestierten Eintragungen spiegeln eindeutig Ihre einstellung zu Verkehrregeln wider, die zum Schutze aller erlassen worden sind. Die prizipielle Einhaltung dieser Regeln ist für einen möglist reibungslosen Ablauf des Strassenverkehrs unerlässlich. Ihre Bereitschaft, eigene Interessen über die der Allgemeinheit zu stellen, wird nach diesseitigen Erachten nicht (mehr) dadurch verbessert, dass Sie die Möglichkeit erhalten, in Rahmen des $4 StVG an einer VPB teilnehmen.
Vielmehr lassen Ihre Verfehlungen einen tiefgreifenden charakterlichen Mangel vermuten die es aufzuklären gibt.
Aus den genannte Gründen verdrängt das nun gegen sie eingeleitete Verfahren zur Überprüfung Ihrer Kraftfahreignung nach § 3 des STVG des weitere Verfahren nach dem Punktesystem des $ 4.
Zeit zur Vorlage des Gutachtens 30.06.2006
Ich hatte seinerzeit das alles im VP gepostet.
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... =35127&hl=
Ein sehr netter Member der auch Ahnung vom FS hat (arbeitet auf ner FSST) habe ich meinen Fall von heute nochmal geschildert.
Er verwies mich hierhin.
Mein RA sprach genauso wie ich von Willk...
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
MFG Spracke
PS.
Danke an alle die diesen langen Posting gelesen haben
Am 16.03.2006 enzog mir die FSST den FS wg. Punkten
Auflistung folgt:
Fußgänger nicht über Zebrastreifen 4P. RK 25.05.1996
Geschwindigkeit 1P. RK 24.01.1997
Körperverletzung 5P. RK 30.07.1997
Am 19.01.1998 erreichte mich ein Schreiben von der Fsst mit dem Hinweis auf 10 Punkte
Am 1.12.2000 bekam ich von der Fsst ein Schreiben das ich 17 Punkte habe und die Anordnung auf ein Aufbauseminar, welches ich vom 28.04.2001-18.05.2001 machte.
Aufgeführt waren folgende Verstöße:
Fußgänger nicht über Zebrastreifen 4P. RK 25.05.1996
Geschwindigkeit 1P. RK 24.01.1997
Körperverletzung 5P. RK 30.07.1997
Geschwindigkeit 1P. RK 15.11.1999
Versicherung (nicht angemeldestes & nciht fahrbereites Fahrzeug geschoben)
6P. RK 04.07.00
Am 26.11.2002 ging ein Hinweis (das 2te Schreiben welches ich nie bekam aber Pflicht ist)
das ich ingesamt 21 Punkte habe und wurde auf 17 Punkte zurückgestuft.
Aufgeführt waren folgende Verstöße:
Körperverletzung 5P. RK 30.07.1997
Geschwindigkeit 1P. RK 15.11.1999
Versicherung 6P. RK 04.07.2000
Geschwindigkeit (Autobahn) 3P RK 21.09.2001
Versicherung (Auto gekauft was angemeldet war aber leider nicht versichert)
6 P. RK 08.08.02
Danach war bis zum 21.11.2005 nichts
abgefahrene Reifen 3 P. RK 21.11.2005
VU (Vorfahrt nicht beachtet) 2 P. RK 24.11.2005
Das zweite Schreiben zur VPB habe ich an die falsche Adresse bekommen, wo ich nie gemeldet war.
Wir klagten (RA und ich) vor dem Verwaltunggericht.
Am 11.04.2006 reif mich mein Anwalt an, das die FSST vom Verwaltungsgericht angewiesen wurde mir meinen FS sorfort auszuhändigen.
Dies tat die FSST dann auch.
Schreiben der FSST vom 19.04.2006:
Entziehung der FE des Hernn XXX
hier Ihr Widerspruch vom 28.03.06
Sehr geehrter Herr XXX
aufgrund erneuter Überprüfung der Sach - und Rechtslage habe ich den Vorsitzenden der erkennenden 11. Kammer beim Verwaltungsgericht in Köln darum gebeten, Ihren Mandanten in der Angelegenheit klaglos zu stellen.
Ich hebe deshalb meine Verfügung vom 16.03.2006 einschließlich des Gebührenteils hiermit auf.
Meine Gebührenfestsetzung habe ich bereits abgesetzt sowie die Kostenfestsetzungfür die Akteneinsicht.
Der Führerschein wird wie mit
Ihnen telefonisch vereinbart von Hr. XXX oder einen Bevollmächtigen in der hiesigen Dienststelle abgeholt.
Ich dachte damit wäre die Sache jetzt ausgestanden.
Ist sie aber nicht.
Das zweite Schreiben hab ich bis heute nicht erhalten (hinweis auf die VPB)
Heute kam die Anordnung zur MPU:
Wortwörtlich:
Bei meiner Entscheidung habe ich berücktsichtigt, dass in Ihrem Fall auch eine Maßnahme nach dem Punktesystem des $ 4Stvg ergriffen werden könnte. Dessen ungeachtet findet gem. $ 4 Abs. 1 satz 2 des Stvg das Punktesystem keine anwendung, wenn sich die Notwendigkeit anderer Maßnahmen, inbesondere nach §3 des STVG ergibt.
Die über Sie regestierten Eintragungen spiegeln eindeutig Ihre einstellung zu Verkehrregeln wider, die zum Schutze aller erlassen worden sind. Die prizipielle Einhaltung dieser Regeln ist für einen möglist reibungslosen Ablauf des Strassenverkehrs unerlässlich. Ihre Bereitschaft, eigene Interessen über die der Allgemeinheit zu stellen, wird nach diesseitigen Erachten nicht (mehr) dadurch verbessert, dass Sie die Möglichkeit erhalten, in Rahmen des $4 StVG an einer VPB teilnehmen.
Vielmehr lassen Ihre Verfehlungen einen tiefgreifenden charakterlichen Mangel vermuten die es aufzuklären gibt.
Aus den genannte Gründen verdrängt das nun gegen sie eingeleitete Verfahren zur Überprüfung Ihrer Kraftfahreignung nach § 3 des STVG des weitere Verfahren nach dem Punktesystem des $ 4.
Zeit zur Vorlage des Gutachtens 30.06.2006
Ich hatte seinerzeit das alles im VP gepostet.
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... =35127&hl=
Ein sehr netter Member der auch Ahnung vom FS hat (arbeitet auf ner FSST) habe ich meinen Fall von heute nochmal geschildert.
Er verwies mich hierhin.
Mein RA sprach genauso wie ich von Willk...
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
MFG Spracke
PS.
Danke an alle die diesen langen Posting gelesen haben