Gilt der Rückzug eines Antrages als negative MPU?
Verfasst: Mi 4. Okt 2006, 14:14
Hallo,
ich bin ja selber Schuld, (im doppelten Sinn) aber stimmt es was mir die VB da schreibt?
Zur Sache, die Zulassungstelle hat mir per Mail folgende Angaben Per eMail geschickt:
Entzug der Fahrerlaubnis am 7.11.92,
Urteil vom 15.2.93, rechtskräftig am 23.2.93,
Verwertungsfrist (+ 15 Jahre) bis 23.2.2008.
Neuerteilungsantrag vom 13.5.94,
Versagung bzw. Rücknahme des Antrages am 10.8.94,
neue Verwertungsfrist aufgrund negativer MPU (+ 15 Jahre) bis 10.8.2009.
Hier ist anzumerken, das der Antrag vom 13.5.94 am 10.08.1994 zurückgezogen wurde. Es erging kein negativer Entscheid.
A) Ist bei einem zurückgezogenen Antrag automatisch eine negative MPU eingetragen, oder muss der Antrag als nicht gestellt gewertet werden.
B) Stellt die Rücknahme des Antrages einen verzicht auf den Führerschein nach § 29 Abs. 5 StVG dar? Die 5+10 Regelung ist mir soweit klar aber warum soll Sie nicht mit Urteil beginnen?
Im übrigen hier der Lacher bzw der Heuler:
Hatte vor zwei Jahren schon mal nen Antrag gestellt, der wurde ohne MPU positiv beschieden. Da ich Im Ausland war und den FS eigentlich nicht brauchte, lies ich mehr als ein Jahr verstreichen, in der trügerischen gewissheit, der geht ja auch wieder durch. Jetzt bei erneutem Antrag wird eine MPU auferlegt, da die VB die Rechtslage damals falsch ausgelegt hätte.
Bye,
mojo
ich bin ja selber Schuld, (im doppelten Sinn) aber stimmt es was mir die VB da schreibt?
Zur Sache, die Zulassungstelle hat mir per Mail folgende Angaben Per eMail geschickt:
Entzug der Fahrerlaubnis am 7.11.92,
Urteil vom 15.2.93, rechtskräftig am 23.2.93,
Verwertungsfrist (+ 15 Jahre) bis 23.2.2008.
Neuerteilungsantrag vom 13.5.94,
Versagung bzw. Rücknahme des Antrages am 10.8.94,
neue Verwertungsfrist aufgrund negativer MPU (+ 15 Jahre) bis 10.8.2009.
Hier ist anzumerken, das der Antrag vom 13.5.94 am 10.08.1994 zurückgezogen wurde. Es erging kein negativer Entscheid.
A) Ist bei einem zurückgezogenen Antrag automatisch eine negative MPU eingetragen, oder muss der Antrag als nicht gestellt gewertet werden.
B) Stellt die Rücknahme des Antrages einen verzicht auf den Führerschein nach § 29 Abs. 5 StVG dar? Die 5+10 Regelung ist mir soweit klar aber warum soll Sie nicht mit Urteil beginnen?
Im übrigen hier der Lacher bzw der Heuler:
Hatte vor zwei Jahren schon mal nen Antrag gestellt, der wurde ohne MPU positiv beschieden. Da ich Im Ausland war und den FS eigentlich nicht brauchte, lies ich mehr als ein Jahr verstreichen, in der trügerischen gewissheit, der geht ja auch wieder durch. Jetzt bei erneutem Antrag wird eine MPU auferlegt, da die VB die Rechtslage damals falsch ausgelegt hätte.
Bye,
mojo