Wiederertelung FE mit oder ohne MPU

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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MIKE767
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Wiederertelung FE mit oder ohne MPU

Beitrag von MIKE767 » Mi 11. Okt 2006, 08:11

Hallo Freunde und Experten!
Wer kann mir einen Ratschlag zukommen lassen?
Hier kurz meine Story: 1991 FE-Entzug nach Alk-Fahrt 10-Monate(1,40 Prom.) Wiedererteilung 1992.
1993 FE-Entzug nach Alk-Fahrt 11 Monate Blutwert wurde auf mind.1,10 durch einen Gutachter festgelegt, genauer ging´s nicht da ich die Blutprobe habe mitgehen lassen.
MPU wurde angeordnet,welche ich 1997 beim ersten mal positiv absolvierte.1998 bekam ich erneut eine Aufforderung zur MPU.In dieser Zeit ließ ich mir auch nichts mehr zu Schulden kommen.
Ein Wert meiner damaligen Blutprobe wich um 0,1 von der Norm ab,daraufhin wurde mir die FE erneut entzogen mit der Auflage die MPU nochmal zu machen, da auch bei mir das Geld knapp war konnte ich es mir nicht leisten.
Nun meineFrage: Welche Fristen zählen für mich(Verjährung/verwertung)

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Do 12. Okt 2006, 04:56

Nach der Schilderung gehe ich davon aus, daß die letzte FE-Entziehung im Jahr 1998 war. In diesem Fall läuft die Verwertungsfrist für alle geschilderten Fahrerlaubnisentzüge bis 2013 (§ 29 Abs. 5 und 6, § 65 Abs. 9 StVG). Da heißt bis zu diesem Zeitpunkt ist im Zuge eines Neuerteilungsvefahrens eine med.-psych. Untersuchung veranlaßt.

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125Chaos
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Beitrag von 125Chaos » Mi 6. Dez 2006, 18:11

Wurde denn 1997 eine neue Fahrerlaubnis erteilt, die 1998 wieder entzogen wurde?

Warum wurde denn 1998 eine MPU angeordnet?

Irgendwie ist der Sachverhalt etwas unklar dargestellt.

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MIKE767
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Beitrag von MIKE767 » Do 7. Dez 2006, 10:09

Zu der neuen MPU wurde ich 1 Jahr nach Wiedererteilung einer erfolgreichen MPU bestellt ohne das es irgendein Vorkommnis gab, hierbei geriet ich heftig mit demGutachter aneinander hinzu kam die Abweichung eines Blutwertes um0,1 von der Norm ich weiss allerdings nicht mehr welcher es war, daraufhin suchte ich den Leiter der Untersuchungsstelle auf welcher mir nur die Antwort gab juristisch geht alles so in Ordnung. Habe ich eures Erachtens die Pflicht wann immer die FE- Behörde ein Gutachten anfordert dieses zu erbringen, obwohl es keine Vorkommnisse mehr gab und ich die FE bereits zurückbekam.

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Do 7. Dez 2006, 18:18

Das Gutachten aus 1998 wurde abgegeben? Dann bleibt es bei 2013. Die dann anschließende Entziehung dürfte rechtswirksam geworden sein.

Um zu helfen, gebe bitte die Gründe und Paragraphen an, weshalb Du damals zur erneuten MPU aufgefordert wurdest. Es war keine erneute Trunkenheitsfahrt?

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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MIKE767
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Beitrag von MIKE767 » Fr 8. Dez 2006, 15:04

Bei der 1MPU wurde mir bestätigt das eine erneute Alk.-Fahrt nicht zu erwarten ist und daraufhin wurde mir die FE wiedererteilt mit einem kleinen Nachsatz worin die Gutachterin meinte evtl. eine Nachuntersuchung in Erwägung zu ziehen. Diesen kurzen Satz habe ich überlesen auch weil es mir vorher noch nicht zu Ohren gekommen war das man trotz positivem Gutachten erneut zur MPU bestellt werden kann. Ein Jahr später musste ich dann wieder antreten dann musste ich 2 mal den Termin aus beruflichen Gründen verschieben dieses muss den Gutachter so gestört haben das er meine Frau zu Hause anrief und sie so fertig machte das sie weinte.Als ich dann zur MPU kam rasselte ich natürlich mit dem Gutachter deswegen zusammen, er sagte mir trotzdem das alles i.O. ist und keine Gründe hat die FE erneut entziehen zu lassen. als dann das Gutachten kam hörte es sich jedoch ganz anders an. Plötzlich war er der Meinung das ich wieder unter Alk. fahren werde und mir deshalb die FE erneut zu entziehen ist.

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Fr 8. Dez 2006, 20:40

Ist das die ganze Geschichte? Das wäre nämlich etwas dünn. Prinzipiell sind Nachuntersuchungen erlaubt, nach europäischen Recht werden sie sogar gefordert.

Nun wäre es sicher unverhältnismäßig, wenn als einzige Nachuntersuchung gleich eine (weitere) MPU angeordnet würde. Da gibt es anderes, bsp. die Aufforderung, Leberwerte und den Blutwert MCV beizubringen. Heute gibt es noch weitere Methoden.

Ich frage mich, warum die FEB da auf der zweiten MPU bestanden hat. Und frage mich, ob dem nicht noch anderes vorausgegangen ist. Bsp. eine Aufforderung, weitere Nachweise beizubringen. Wenn die dann nicht erbracht wurden, tja dann kam die MPU.

Also bitte nun alle Butter zu den Fischen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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MIKE767
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Beitrag von MIKE767 » Sa 9. Dez 2006, 08:53

Vielen Dank für Deine Antwort, es gab in dem Jahr als ich den FS hatte keine Aufforderungen irgendeine Maßnahme durchzuführen auch im GA war darüber nichts vermerkt vielleicht lag es daran das ich die Blutprobe und einige Protokolle bei der Polizei geklaut habe und sich die Behörde deshalb ein wenig auf den Schlips getreten fühlte,dennoch ist es mir unverständlich das sich 2 GA so unterscheiden können in ihrer Meinung. Welche Schritte sollte ich nun unternehmen

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Sa 9. Dez 2006, 09:07

Warum sich die Gutachten unterschieden, dazu müssten uns die beiden Gutachten bekannt sein. Insbesondere wären die zusammenfassenden Gründe im zweiten Gutachten auf der letzten Seite interessant als erster Anhalt. Weiterhin könnte der zweite Gutachter aus den Angaben aus der Zeit nach dem ersten Gutachten geschlossen haben, ob die damalige Trunkenheitsfahrt entsprechende Konsequenzen gebracht hat.

Was Du tun möchtest, musst Du selbst entscheiden. Das hängt von vielerlei Umständen und Gründen ab. Eine Empfehlung kann ich jedoch aussprechen, löse Dein Problem. Solange nicht die Gründe für ein negatives Gutachten entfallen sind, wirst Du Dich mit dem Erwerb einer FE vor Fristablauf schwer tun respektive daran keine allzu lange Freude haben.

Ich würde daher mein Problem lösen wollen, mich auf die MPU inhaltlich vorbereiten. Beides kann parallel laufen.

Wie ist denn Dein gegenwärtiger Umgang mit Alkohol?

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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MIKE767
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Beitrag von MIKE767 » Sa 9. Dez 2006, 17:21

Hallo und Danke für die superschnelle Antwort!
Der 2 GA war eben der Meinung das sich GA 1 geirrt hat und er sehr wohl davon ausgeht das ich erneut unter Alk. fahren werde. Übergangen wurde hier die Aussage meiner 5-jährigen Abstinenz. Aber wie bereits von mir dargelegt hatte ich mit GA 2 heftige Ausseinandersetzungen, ebenfalls stützte er sich auf einen Blutwert der um 0,1 von der geforderten Norm abwich. All das verriet er mir nicht im Gespräch unter 4 Augen im Gegenteil zum Abschluss der Fragestunde war aus seiner Sicht alles Super und es gab keinerlei Versagungsgründe für den Behalt der FE. Nun kannst Du Dir sicher vorstellen warum ich so lange gewartet habe einen neuen Anlauf zu wagen, denn nun muss ich wohl zur 3MPU und auch dieser Ausgang ist ziemlich ungewiss da ich ja nur gleiches wie bei der1. und 2 MPU angeben kann ( Lebensumstände i.O., Abstinenz ). Vielleicht gibt es doch noch hilfreiche Vorschläge oder Anregungen.

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