Kein Anspruch auf Widerspruchsverfahren?
Verfasst: Do 2. Nov 2006, 12:54
Ich wohne nicht in BRD, bin allerdings deutscher Staatsbürger und habe eine Aufforderung zur Absolvierung eines Aufbauseminars wegen 14 Punkten in Flensburg erhalten. Zum Zeitpunkt der Zustellung waren es nur noch 13 Punkte, zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung allerdings noch 14. Punkte. Nun wurde mir im Vorfeld des Verwaltungsgerichts-
verfahrens mitgeteilt, daß im Regierungsbezirk Mittelfranken( Bayern) es kein Widerspruchsverfahren gäbe und somit ich keinen Anspruch auf ein Widerspruchsverfahren habe.
Damit wäre eine Ungleichbehandlung zu anderen Verwaltungsbezirken, bzw. Bundesländern de facto gegeben. Ich kann mich ehrlich gesagt nicht damit zufrieden geben, daß ich in Europa noch dazu im eigenen Land ungleich anderen behandelt werde.
Was könnte ich im Falle der Abweisung als nächsten Schritt einleiten?
Wie verhält es sich mit eventuellen weiteren Punkten? Bzw. mit Tilgungen aufgrund von Seminaren. Habe ein freiwilliges Aufbauseminar gemacht, daß leider zu spät bei der FE-Behörde eingegangen ist. Das liegt aber jetzt auf Eis.
verfahrens mitgeteilt, daß im Regierungsbezirk Mittelfranken( Bayern) es kein Widerspruchsverfahren gäbe und somit ich keinen Anspruch auf ein Widerspruchsverfahren habe.
Damit wäre eine Ungleichbehandlung zu anderen Verwaltungsbezirken, bzw. Bundesländern de facto gegeben. Ich kann mich ehrlich gesagt nicht damit zufrieden geben, daß ich in Europa noch dazu im eigenen Land ungleich anderen behandelt werde.
Was könnte ich im Falle der Abweisung als nächsten Schritt einleiten?
Wie verhält es sich mit eventuellen weiteren Punkten? Bzw. mit Tilgungen aufgrund von Seminaren. Habe ein freiwilliges Aufbauseminar gemacht, daß leider zu spät bei der FE-Behörde eingegangen ist. Das liegt aber jetzt auf Eis.