Rückerstattung Gebühr Antrag nach Entzug / Rücknahme Antrag?
Verfasst: Fr 19. Jan 2007, 10:51
Hallo.
Ich habe euer Forum durchsucht, konnte aber leider zu meinen Fragen keine Antworten finden, eher noch mehr Fragen.
Folgender Sachverhalt:
Am 12.10.2004 Hannover BAK 0,67. Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot; wurde vollstreckt vom 17.06.2005 bis 16.07.2005.
Am 26.05.2005 Berlin-Kreuzberg BAK 0,78 zur Zeit der Blutentnahme. Führerschein wurde gleich einbehalten. Staatsanwaltschaft forderte 9 Monate und Führerscheinentzug. Es kam zur Gerichtsverhandlung: 29.11.2005 bestätigt Führerschein wird eingezogen und Verwaltungsbehörde darf vor Ablauf von 4 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen – nun gut ich hatte bis dato in allerlei Hinsicht ein weiße Weste…
Am 12.12.2006 habe ich einen Antrag nach Führerscheinentzug gestellt. Am 15.01.2007 bekam ich eine Antwort wie erwartet: MPU binnen drei Monate, und wenn ich das nicht vor dem 26.05.2007 mache, muß ich erneut eine theoretische und praktische Prüfung ablegen (2-Jahres-Frist).
Nun, gehe ich davon aus das ein MPU mit Rücksichtnahme auf den o.g. Sachverhalt und der Bearbeitungszeit des Beamteten binnen der vorgeschriebenen Zeit nicht möglich ist.
Nun will ich den Antrag zurücknehmen, also widerrufen. Ich habe mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefoniert, er versichert mir, daß das möglich ist und das ich ein Teil der € 198,- zurückerstattet bekomme.
Jedoch die viel wichtigere Frage konnte er mir nur mangelhaft beantworten. Was passiert mit meinem Antrag? Wie ist dieses Dokument nun zu betrachten? Wie verwertbar sind die Dokumente in Zukunft?
Der Zusammenhang ist der, daß mein Antrag zur Antwort führte, die besagt, daß ich ein positiven MPU-Bescheid benötige. Wenn mein Antrag nichtig ist, ist doch auch die Antwort nichtig. Logisch, oder?
Meine große Frage ist:
Insofern es nie eine Feststellung zur Notwendigkeit einer MPU gab, könnte man „problemloser/reibungsloser“ mit einem europäischen Führerschein am deutschen Straßenverkehr teilnehmen? Die Frist von 4 Monaten ist abgelaufen und sonst ist ja nichts bekannt!, außer das man keinen deutschen Führerschein besitzt, und daß sollte nicht weiter dramatisch sein.
Hat jemand ein Feedback.
Danke.
Ich habe euer Forum durchsucht, konnte aber leider zu meinen Fragen keine Antworten finden, eher noch mehr Fragen.
Folgender Sachverhalt:
Am 12.10.2004 Hannover BAK 0,67. Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot; wurde vollstreckt vom 17.06.2005 bis 16.07.2005.
Am 26.05.2005 Berlin-Kreuzberg BAK 0,78 zur Zeit der Blutentnahme. Führerschein wurde gleich einbehalten. Staatsanwaltschaft forderte 9 Monate und Führerscheinentzug. Es kam zur Gerichtsverhandlung: 29.11.2005 bestätigt Führerschein wird eingezogen und Verwaltungsbehörde darf vor Ablauf von 4 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen – nun gut ich hatte bis dato in allerlei Hinsicht ein weiße Weste…
Am 12.12.2006 habe ich einen Antrag nach Führerscheinentzug gestellt. Am 15.01.2007 bekam ich eine Antwort wie erwartet: MPU binnen drei Monate, und wenn ich das nicht vor dem 26.05.2007 mache, muß ich erneut eine theoretische und praktische Prüfung ablegen (2-Jahres-Frist).
Nun, gehe ich davon aus das ein MPU mit Rücksichtnahme auf den o.g. Sachverhalt und der Bearbeitungszeit des Beamteten binnen der vorgeschriebenen Zeit nicht möglich ist.
Nun will ich den Antrag zurücknehmen, also widerrufen. Ich habe mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefoniert, er versichert mir, daß das möglich ist und das ich ein Teil der € 198,- zurückerstattet bekomme.
Jedoch die viel wichtigere Frage konnte er mir nur mangelhaft beantworten. Was passiert mit meinem Antrag? Wie ist dieses Dokument nun zu betrachten? Wie verwertbar sind die Dokumente in Zukunft?
Der Zusammenhang ist der, daß mein Antrag zur Antwort führte, die besagt, daß ich ein positiven MPU-Bescheid benötige. Wenn mein Antrag nichtig ist, ist doch auch die Antwort nichtig. Logisch, oder?
Meine große Frage ist:
Insofern es nie eine Feststellung zur Notwendigkeit einer MPU gab, könnte man „problemloser/reibungsloser“ mit einem europäischen Führerschein am deutschen Straßenverkehr teilnehmen? Die Frist von 4 Monaten ist abgelaufen und sonst ist ja nichts bekannt!, außer das man keinen deutschen Führerschein besitzt, und daß sollte nicht weiter dramatisch sein.
Hat jemand ein Feedback.
Danke.