Anordnung zum Aufbauseminar verjährt?
Verfasst: Do 1. Mär 2007, 15:43
Hallo,
Ich habe gerade in der Post die Anordnung zum Aufbauseminar gefunden. Von vielen Personen, ebenfalls aus diesem Forum hier habe ich zu hören bekommen, dass diese Anordnung nach 3 Monaten verjährt. Mein Delikt selbst (24 Km/h zu schnell in der ortschaft) ist bereits mehr als 3 Monate her. Das Bußgeld, welches ich zahlen musste, habe ich bereits entrichtet (50€ + verwaltungsgebühren)
Meine Frage ist nun primär, ob es wirklich so ist, dass solche Bescheide angefochten werden können wenn sie mehr als 3 Monate in verzug sind und vor allem WIE - dazu habe ich nämlich gar nichts gefunden.
Meine finanzielle Lage ist momentan etwas verzwickt, deswegen wäre es mir nur Recht, wenn ich wenigstens um das Seminar käme.
Hoffe auf schnelle Antwort
Ich habe gerade in der Post die Anordnung zum Aufbauseminar gefunden. Von vielen Personen, ebenfalls aus diesem Forum hier habe ich zu hören bekommen, dass diese Anordnung nach 3 Monaten verjährt. Mein Delikt selbst (24 Km/h zu schnell in der ortschaft) ist bereits mehr als 3 Monate her. Das Bußgeld, welches ich zahlen musste, habe ich bereits entrichtet (50€ + verwaltungsgebühren)
Meine Frage ist nun primär, ob es wirklich so ist, dass solche Bescheide angefochten werden können wenn sie mehr als 3 Monate in verzug sind und vor allem WIE - dazu habe ich nämlich gar nichts gefunden.
Meine finanzielle Lage ist momentan etwas verzwickt, deswegen wäre es mir nur Recht, wenn ich wenigstens um das Seminar käme.
Hoffe auf schnelle Antwort