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mpu bestanden aber nicht anerkannt von der führerscheinstell
Verfasst: Mo 12. Mär 2007, 17:41
von Nicki
Ich bin etwas ratlos ... mein Lebensgefährte hatte wegen Alkohol am Steuer seinen Führerschein für 2 Jahre weg und durfte nun neu beantragen ... als Auflage sollte Sehtest - Erste Hilfe Kurs - Polizeiliches Führungszeugnis und MPU nachgewiesen werden ... haben wir natürlich alles gleich in die Wege geleitet und zur Führerscheinstelle geschickt ... nu hat mein Freund auch die MPU positiv bestanden, aber der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle scheint ein persönliches Problem mit ihm zu haben ... er will das Gutachten nicht anerkennen und hat es zur Tüv-Prüfstelle zurückgesandt um es nochmal zu beurteilen ... er möchte das mein Freund nochmal eine MPU macht und an einem Nachschulungskurs (odersoähnlich) teilnimmt ... meines Erachtens werden solche Seminare oder wie auch immer man sie nennt vom Psychologen angeraten und auch mit im Gutachten aufgeführt ... was bei uns aber nicht der Fall war ... jetzt meine Frage --- Liegt es im Ermessensspielraum eines Sachbearbeiters der Führerscheinstelle ob man den Führerschein zurückerhält oder wie ich immer dachte ein positives MPU ergebnis ???
Über Antworten wär ich sehr dankbar ...
Gruß Nicki
Verfasst: Di 13. Mär 2007, 05:49
von MorkvomOrk
Das Gutachten ist die Entscheidungsgrundlage für den Sachbearbeiter.
Ein gewissenhafter Sachbearbeiter wird nicht nur auf die letzte Seite schauen um dort zu sehen, wie letztendlich das Ergebnis ist, sondern er wird das Gutachten sehr genau durchlesen und dabei prüfen, ob das Gutachten nach den Vorgaben von Anlage 15 der FeV abgefaßt ist.
Das Gutachten muß insbesondere nachvollziehbar und in sich schlüssig sein.
Ist das Gutachten nach Meinung des Sachbearbeiters fehlerhaft, dann gibt er das Gutachten entweder dem Betroffenen unter Bekanntgabe der Mängel zurück oder er bittet die Untersuchungsstelle um Nachbesserung.
Dies kann sowohl bei einem positiven als auch natürlich bei einem negativen Gutachten erfolgen.
Ich hatte erst letztens ein Gutachten, welches eine Kursempfehlung enthielt, das aber für mich in mehreren Punkten nicht nachvollziehbar war. Auf meinen Einwand hat die Begutachtungsstelle die Betroffene gebührenfrei noch einmal nachbegutachtet.
Nach deiner Schilderung konnte der Sachbearbeiter das Gutachten deines Freundes nicht nachvollziehen und hat es deshalb noch einmal an die Untersuchungsstelle gesandt. Das heißt jetzt aber noch nicht automatisch, daß das Ergebnis des Gutachtens anders ausfällt. Ich hatte schon einige Gutachten, wo der Gutachter seine Ausführungen nachbessert bzw. detailliertere Angaben machte, so daß das Gutachten dann nachvollziehbar war und das Ergebnis letztendlich das gleiche war.
Verfasst: Mi 14. Mär 2007, 23:50
von RAK
Ich schließe mich Mork an. Es kommt immer wieder vor, daß Gutachten nicht schlüssig und nachvollziehbar sind. So kann das Untersuchungsgespräch recht negativ verlaufen sein, der Gutachter kommt aber dennoch zu einem positiven Ergebnis für den Betroffenen. Dann fragt sich der Sachbearbeiter natürlich, weshalb die von der Behörde gestellte Frage dennoch positiv beantwortet werden konnte.
In der Regel ergänzt der Gutachter dann das GA und zeigt auf, weshalb er dennoch eine günstige Prognose sieht.
Ich habe mal ein Gutachten gesehen in welchem schlicht auf die falsche Taste gedrückt worden ist (verkehrter Textbaustein im GA), das macht beim Lesen dann nun wirklich keinen Sinn, ist nicht mehr nachvollziehbar.
Auch habe ich schon gesehen, daß der Name "verrutscht" ist und im GA wurde aus Frau T. ab Seite 3 Hr. M oder "Der Proband".