Hallo allerseits,
vielleicht findet sich jemand, der Bescheid weiss. Mein RA hat mir Mist erzählt.
Hatte von 1990 bis 1992 insgesamt 5 Verurteilungen wg. "schwerer Verstösse gegen verkehrsrechtliche Betimmungen" - i. Einzelnen:
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrlässige Körperverletzung in Tateinheit mit Fahrerflucht.
Letzte Eintragung: Urteil vom 14.04.1992 : Drei Jahre Fahrerlabnissperre, also bis 14.04.1995.
In 1999 habe ich Antrag auf Erteilung beim Landratsamt Reutlingen gestellt. Es wurde MPU gefordert. Habe ich gemacht-negativ. Also: Habe MPU nicht !!!! abgegeben, sondern Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zurückgezogen. Schriftlich.
Jetzt habe ich aus dem VZR eine Auskunft abgefordert.
Kam heute. Darin ist vermerkt: "Unanfechtbare Entsagung. Rechtsgrundlage 331. Begründung:Kein Gutachten vorgelegt." Tilgungsdatum 2014.
Wenn ich das richtig verstehe, bleiben jetzt alle Verstösse bis 2014 drin, nur weil ich den Antrag auf Erteilung zurückgezogen habe. Von dem Ergebnis des Gutachtens wissen die nix.
Das ist doch eine Sauerei-das kann doch nicht sein.
Ohne diesen zurückgezogenen Antrag wäre jetzt alles weg.
Das kann ich mir doch nicht gefallen lassen.
Wer weiss Rat?
Grüsse
Herbert
Fahrerlaubnis-Hemmung der Tilgungsfristen im VZR
- Herbies Leid
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- corneliusrufus
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Wenn Du damals den Antrag auf Erteilung der FE vor einem erteilten Versagungsverwaltungsakt zurückgenommen hast, dann ist nach meiner Ansicht die Eintragung im VZR die Versagung betreffend fehlerhaft.
Ist Dir damals ein Versagungsbescheid zugestellt worden?
Wenn Du dagegen vorgehen willst, so solltest Du einen RA in Anspruch nehmen.
Als Hinweis: Eine neue FE nützt nichts, wenn alte Probleme noch schlummern sollten, weil Du dann an der neuen FE keine lange Freude haben dürftest.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
Ist Dir damals ein Versagungsbescheid zugestellt worden?
Wenn Du dagegen vorgehen willst, so solltest Du einen RA in Anspruch nehmen.
Als Hinweis: Eine neue FE nützt nichts, wenn alte Probleme noch schlummern sollten, weil Du dann an der neuen FE keine lange Freude haben dürftest.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
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