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Wann läuft die MPU frist ab?

Verfasst: So 6. Mai 2007, 14:53
von Benji
Ein freund von mir hat seine Fahrerlaubniss 2001 wegen BTMG verlohren.
Ich habe mal durch die Blume mitbekommen das irgendwann die Frist von 5 auf 10 Jahre heraufgesetz wurde.
War das vor 2001 oder nach 2001?

Weil wenn das nach 2001 war kann er den Führerschein einfach von vorne machen. oder?

Verfasst: Mo 7. Mai 2007, 00:25
von MorkvomOrk
Die Tilgungsfristen änderten sich mit Einführung der Fahrerlaubnisverordnung zum 01.01.1999.
Die hier erwähnte Änderung der Tilgungsfrist von 5 auf 10 Jahren hätte aber die hier erwähnte Entziehung wg. Btm-Konsums gar nicht betroffen. Im Gegenteil: Vor 1999 wäre die Btm-Entziehung unter Umständen "ewig" verwertbar gewesen.
Seit 1999 gilt: Tilgungsfrist = 10 Jahre; aber: Tilgungsbeginn läuft erst ab dem Datum der Neuerteilung bzw. wenn es nicht zur Neuerteilung kommt 5 Jahre nach der Entscheidung. Die FE-Entziehung von 2001 ist somit bis 2016 verwertbar, sofern vor diesem Zeitpunkt keine tilgungshemmende Entscheidung (z. B. Versagung im Zuge eines Antragsverfahrens) ergeht.