muss ich wirklich zur mpu ?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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tommy4g
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Registriert: Sa 26. Mai 2007, 16:47

muss ich wirklich zur mpu ?

Beitrag von tommy4g » Sa 26. Mai 2007, 17:19

hallo ich bin neu hier und hoffe auf eure freundlichkeit

heute habe ich ein schreiben von meinen ortsansäsigen landratsamt bekommen das ich zur mpu mus weil ich ein führerschein machen will (zum erstenmal )

zu meiner geschichte

1995-2001 war ich einer der ""coolen gangsters"" muste leider dummermaßen auch die dazugehörigen erscheinung an denn tag legen was mir 1999 vor gericht brachte und am 28.09.2001 nochmal dort würde ech wegen schweren diebstahl, helerei, drogenbestiz und körperverletzung verurteilt bekamm dazu noch ein §64 (zwangs therapi )
von führerschein oder verkerstechnisch war darmals ganicht zu denken
dies is jetzt 5jahre und paar monate her seitdem ich nie wieder was vorgefallen im gegenteil ich machte mehre drogenteste alle sauber nie was mit verkehr oder sonstiges dieses jahr am 11.04.2007 kamm ich auf die idee mal ein füherschein zu machen da ich jetzt schon 26jahre alt bin und da ich schon 3 kinder habe doch lansam etwas mobiel werden muss
meine frage is das überhaupt ok das ich nach fast 6 jahren voll geordneten leben eine mpu machen muss wie oft soll ich noch für meine darmalige dummheit bestraft werden ?


ich schreibe mal die gründe auf die das amt mir geschrieben hat bzw die fragen

Kann herr ....Trotz der hinweise auf (früheren) Drogenmissbrauch ein kraftfahrzeug der klasse b sicher führen ? ist insbesondere nicht (mehr ) zu erwarten das er ein kraftfahrzeug unter dem einfluss von betäungsmitteln und /oder andern psyhoaktiven stoffen oder deren nachwirkung führen wird


bezuglich des gutachtens darmals der jugendgerichtshilfe kosomirte ich auch viel alkohol darmals zu hause und auf partys deshalb die frage nummer 2 des amtes


kann herr .... trotz der hinweise auf alkoholmissbrauch ein kraftfahrzeug der klasse b sicher führen ? ist insbesondere nicht (mehr ) zu erwarten das er ein kraftfahrzeug unter alkoholeinflus führen wird


kann man sowas eigentlich fragen ich meine das war alles ausherhalb des verkers und 2001 und wenn ja was ich mal vermute denn die chancen sowas denn amt auszureden sind meine meinuhng mal gering ohne stichhaltige argumente oder urteile was darf ich bzw muss ich an geld sparen um die mpu duchzuführen


sorry für die milionen rechtscreibfehler

ich danke euch im voraus für antworten

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » So 27. Mai 2007, 14:48

Nachfrage: Hast Du einen Antrag auf Fahrerlaubnis bereits gestellt? Handelt es sich um eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) oder um eine Ärztliches Gutachten?

Die schlechte Nachricht: Eine Begutachtung ist erlaubt. Das ist auch keine Strafe, allerdings ein Nachteil.

Die gute Nachricht: Wenn Du bereits seit sechs Jahren clean bist, nur mäßig Akohol trinkst, Dein Leben eine geordnete Bahn angenommen hat, dann hast Du ausgesprochen hohe Chancen, die Begutachtung erfolgreich zu absolvieren. Begründung: Du hast ja Dein Verhalten geändert und das nachweisbar.

Welche Drogen hast Du wenn damals konsumiert? Was wurde zur Drogenart und Drogenmenge amtlich oder strafrechtlich festgestellt? Die gleichen Fragen zu Alkohol plus obige Fragen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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