MPU als Nachtreten des Staatsanwaltes zulässig?
Verfasst: Mi 6. Jun 2007, 20:15
Hallo Liebes Forum,
folgender interessenter Fall:
Verfahren wg. Fahrerflucht eingestellt gegen Auflagen und unter AUSDRÜCKLICHER Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Dabei droth StAW soager noch mit MPU falls der Mandant nicht zustimmt.
Der Mandant folgt dem Hinweis des Anwalts und geht auf die Auflagen ein.
Doch noch am SELBEN TAG an dem die Auflagen erbracht waren ging eine Mitteilung der StAW an den betreffenden Landrat raus mit dem Hinweis man habe "erhebliche Bedenken an der Eignung zur Führung eines KFZ."
Der Landrat ordnet dann (ÜBER EIN JAHR SPÄTER!!!) MPU an..
Also, wenn DAS kein fieses Nachtreten ist, dann weiss ich´s nicht...
Folgende Fragen:
1.)Darf die Staatsanwaltschaft überhaupt solche Mitteilungen verschicken? Hat sie nicht ganz andere Aufgaben?
Ist dieser "Informationsfluss" überhaupt zulässig???
Es entsteht so vielmehr der Eindruck man wolle dem Bürger übel mitspielen?
2.) Kann der Landrat eigentlich nach über einem Jahr ohne weitere Auffälligkeiten überhaupt noch MPU anordnen?
Ich bin auf die Beiträge gespannt und sage schon mal Danke
folgender interessenter Fall:
Verfahren wg. Fahrerflucht eingestellt gegen Auflagen und unter AUSDRÜCKLICHER Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Dabei droth StAW soager noch mit MPU falls der Mandant nicht zustimmt.
Der Mandant folgt dem Hinweis des Anwalts und geht auf die Auflagen ein.
Doch noch am SELBEN TAG an dem die Auflagen erbracht waren ging eine Mitteilung der StAW an den betreffenden Landrat raus mit dem Hinweis man habe "erhebliche Bedenken an der Eignung zur Führung eines KFZ."
Der Landrat ordnet dann (ÜBER EIN JAHR SPÄTER!!!) MPU an..
Also, wenn DAS kein fieses Nachtreten ist, dann weiss ich´s nicht...
Folgende Fragen:
1.)Darf die Staatsanwaltschaft überhaupt solche Mitteilungen verschicken? Hat sie nicht ganz andere Aufgaben?
Ist dieser "Informationsfluss" überhaupt zulässig???
Es entsteht so vielmehr der Eindruck man wolle dem Bürger übel mitspielen?
2.) Kann der Landrat eigentlich nach über einem Jahr ohne weitere Auffälligkeiten überhaupt noch MPU anordnen?
Ich bin auf die Beiträge gespannt und sage schon mal Danke