Hallo zusammen
Ich fasse mal zusammen.
Meine Frau leidet seit Novemer 2006 am Burnoutsyndrom (Beruflich bedingt).
Im selben Monat unverschuldeter Autounfall. Versicherungstechnisch wurde der Fall im Februar 2007 abgeschlossen. Zugunsten meiner Frau.
Dann Gerichtsverhandlung gegen den Unfallgegner, der das Bußgeld nicht zahlen wollte. Meine Frau gesundheitlich nicht in der Lage als Zeugin auszusagen. Auf anraten unseres Anwaltes ein Attest zum Gericht geschickt.
Als nächstes Post von der Fürerscheinstelle. Sie soll einen Thermin bei einem Verkehrsarzt vereinbaren oder den Führerschein freiwillig abgeben. Der Richter hatte (wegen nicht erscheinen bei Gericht) Zweifel an der Fahrtüchtigkeit meiner Frau. Untersuchung beim TÜV-Nord machen lassen (300,-Euro). Ergebnis:
"Frau ***** kann trotz der bestehenden Gesundheitsstörung bzw. Erkrankung ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr sicher führen."
Das hört sich für mein Verständnis Positiv an. Aber es steht noch ein Satz dabei.
"Zur Auflkärung der Eignungsbedenken sind weitere Gutachten erforderlich."
Was soll das? Ist sie nun fähig ein PKW zu führen oder nicht?
In meinen Augen ist das Geldmacherei!! Was kann man dagegen tun?
Zur Info: Meine Frau nahm niemals Drogen, trinkt keinen Alkohol, der Führerschein wurde nie eingezogen, hatte niemals einen verschuldeten Unfall und hatte nie einen Punkt in Flensburg.
Wir brauchen dringend Hilfe, da wir in einen Behördenstrudel geraten sind, aus dem wir, so wie es aussieht, alleine nicht mehr heraus kommen.
Danke schon mal für Ihre Hilfe,
J.G:
P.S. Inzwischen ist das nächste Schreiben von der Führerscheinstelle mit der Aufvorderung, sich einer teilpsychologischen Untersuchung zu unterziehen, eingetroffen. Ich glaub es nicht!
MPU rechtens?
- 125Chaos
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- Registriert: Di 7. Mär 2006, 21:47
Ohne genaue Kenntnis
a) des Attestes, welches bei Gericht eingereicht wurde wegen der Zeugenaussage
b) des ärztlichen Gutachtens des TÜV
kann man hier kaum etwas Sinnvolles sagen.
Es kann sowohl sein, dass hier eine schlüssige Behördenargumentation vorliegt, als auch, dass hier noch Eignungsbedenken konstruiert werden, die keine Substanz haben.
Hellsehen kann hier im Forum keiner.
a) des Attestes, welches bei Gericht eingereicht wurde wegen der Zeugenaussage
b) des ärztlichen Gutachtens des TÜV
kann man hier kaum etwas Sinnvolles sagen.
Es kann sowohl sein, dass hier eine schlüssige Behördenargumentation vorliegt, als auch, dass hier noch Eignungsbedenken konstruiert werden, die keine Substanz haben.
Hellsehen kann hier im Forum keiner.
- nena
- Aktiver Benutzer
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- Registriert: Mo 25. Jun 2007, 08:33
- Wohnort: NRW
Ja, die braucht man auch, um sich wirklich ein Bild zu machen. Was stand denn überhaupt in dem ärztlichen Attes bzw. von welcher Erkrankung geht denn das Gutachten aus?J.G. hat geschrieben:Jetzt kümmert sich unser Anwalt darum. Braucht aber noch Zeit um alle Informationen zusammen zu tragen.
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