hallo
vieleicht werden manche von euch die frage blöd finden aber sie ist ernst
gemeint und würde mich interessieren!
person x hatt eine fahrerlaubniss für pkw.
person x wird des öfteren erwischt wie er als fußgänger des
öfteren über rot läuft.
kann seine fahrerlaubniss belangt werden (punkte,mpu oder ähnliches)?
und was währe wenn er als fahradfahrer genauso verhält?
rotlichtverstoß
- TomXY
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rotlichtverstoß
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Gratulation darfst sie als Trophäe behalten
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- dgstein
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Hallo TomXY,
als Fußgänger und als Radfahrer ist man genauso ein Verkehrsteilnehmer wie ein Kraftfahrzeugführer. Wenn diese Rotlichtverstöße begehen, sind das auch Ordnungswidrigkeiten, die zu Punkten führen können.
Tatbestandsnr. 137100: "Sie missachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzeichenanlage" = 50,00 Euro und ggf. 1 Punkt
Tatbestandsnr. 137612: "Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage" = 25,00 Euro und ggf. 1 Punkt
Zudem können häufig begangene Ordnungswidrigkeiten - auch wenn sie nicht mit Punkten bewehrt sind - Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, die u.U. durch ein MPG auszuräumen sind.
Hierzu mal ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover:
Es spielt keine Rolle, dass der Rotlichtverstoß mit einem Fahrzeug begangen wurde, für das kein Führerschein notwendig ist. Auch ein Radfahrer ist verpflichtet, die Verkehrsregeln zu beachten. Der Verstoß mit dem Fahrrad lässt zudem auf ein gewisses allgemeines Defizit an Verantwortungsbewusstsein schließen, das nicht nur auf die Benutzung einer bestimmten Fahrzeugart begrenzt ist (VG Hannover, Az. 5 B 1105/01).
Viele Grüße
dgstein
als Fußgänger und als Radfahrer ist man genauso ein Verkehrsteilnehmer wie ein Kraftfahrzeugführer. Wenn diese Rotlichtverstöße begehen, sind das auch Ordnungswidrigkeiten, die zu Punkten führen können.
Tatbestandsnr. 137100: "Sie missachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzeichenanlage" = 50,00 Euro und ggf. 1 Punkt
Tatbestandsnr. 137612: "Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage" = 25,00 Euro und ggf. 1 Punkt
Zudem können häufig begangene Ordnungswidrigkeiten - auch wenn sie nicht mit Punkten bewehrt sind - Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, die u.U. durch ein MPG auszuräumen sind.
Hierzu mal ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover:
Es spielt keine Rolle, dass der Rotlichtverstoß mit einem Fahrzeug begangen wurde, für das kein Führerschein notwendig ist. Auch ein Radfahrer ist verpflichtet, die Verkehrsregeln zu beachten. Der Verstoß mit dem Fahrrad lässt zudem auf ein gewisses allgemeines Defizit an Verantwortungsbewusstsein schließen, das nicht nur auf die Benutzung einer bestimmten Fahrzeugart begrenzt ist (VG Hannover, Az. 5 B 1105/01).
Viele Grüße
dgstein
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