Tausch in Schweizer FS
- renate
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Tausch in Schweizer FS
Hallo,
Gegen Bürger wurde Anfang 2005 Verwaltungsverfahren wegen BtM eingeleitet
während dieser Zeit tauschte er dt.FS gegen Schweizer FS. Ihm wurde dann untersagt in Deutschland Fahrzeuge zu führen. Seine anwaltliche Vertretung legte Widerspruch ein und führte bis dato Klageverfahren. Ende 2005 verlegte der Bürger seinen -Wohnsitz in die Schweiz. Vor wenigen Tagen nahm der Anwalt die Klage und den -Widerspruch zurück, somit ist die Untersagung bestandskräftig.
Frage: Ist die deutsche Verwaltungsbehörde jetzt noch berechtigt den Aufkleber der Untersagung auf den Schweizer Führerschein aufzubringen.
Gruß Renate
Gegen Bürger wurde Anfang 2005 Verwaltungsverfahren wegen BtM eingeleitet
während dieser Zeit tauschte er dt.FS gegen Schweizer FS. Ihm wurde dann untersagt in Deutschland Fahrzeuge zu führen. Seine anwaltliche Vertretung legte Widerspruch ein und führte bis dato Klageverfahren. Ende 2005 verlegte der Bürger seinen -Wohnsitz in die Schweiz. Vor wenigen Tagen nahm der Anwalt die Klage und den -Widerspruch zurück, somit ist die Untersagung bestandskräftig.
Frage: Ist die deutsche Verwaltungsbehörde jetzt noch berechtigt den Aufkleber der Untersagung auf den Schweizer Führerschein aufzubringen.
Gruß Renate
- corneliusrufus
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- renate
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- 125Chaos
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Für die Frage, ob der Betroffene mit seinem schweizer Führerschein in Deutschland fahren darf, ist nach dem Umzug in die Schweiz nunmehr jede deutsche Führerscheinbehörde zuständig.
Wenn der Aufkleber schon drauf ist, sehe ich keine Rechtsgrundlage, ihn entfernen zu lassen.
Eine andere Frage ist die, ob Deuschland zum jetzigen Zeitpunkt den Aufkleber tatsächlich durchsetzen könnte, wenn er noch nicht drauf ist.
Wenn der Aufkleber schon drauf ist, sehe ich keine Rechtsgrundlage, ihn entfernen zu lassen.
Eine andere Frage ist die, ob Deuschland zum jetzigen Zeitpunkt den Aufkleber tatsächlich durchsetzen könnte, wenn er noch nicht drauf ist.
- corneliusrufus
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Genauso sehe ich das, 125Chaos. Sobald die Deutsche des FS bemächtigt sind, kommt der Aufkleber drauf. Auch könnte ein öffentlicher Aushang auch ohne Aufkleber rechtlich die Gebrauchmachung einer Ch-FE in D untersagen. Der Aufkleber ist doch nur ein Hinweis, der Verwaltungsakt als solcher schaft das Recht, nicht der Aufkleber.
Liebe Greet-Ings, Cornelisu
Liebe Greet-Ings, Cornelisu
- renate
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"Eine andere Frage ist die, ob Deuschland zum jetzigen Zeitpunkt den Aufkleber tatsächlich durchsetzen könnte, wenn er noch nicht drauf ist.[/quote]"
Hallo,
genau das ist die Frage,angenommen die FEB käme in den Genuß vom FS, darf die deutsche Behörde auf den schweizer FS den Aufkleber aufbringen? Re
Hallo,
genau das ist die Frage,angenommen die FEB käme in den Genuß vom FS, darf die deutsche Behörde auf den schweizer FS den Aufkleber aufbringen? Re
- corneliusrufus
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