Gutachten wegen Gehbehinderung M,L,S ausgenommen Hilfe bitte
Verfasst: Fr 20. Jul 2007, 09:27
Hallo möchte mich erstmal kurz vorstellen, ich heiße Daniel bin 17 Jahre alt und habe von Geburt an eine Behinderung die sich spastische Diparese nennt. Durch diese Krankheit musste ich auf Zehenspitzen und mit nach innen gedrehten Füßen laufen. Dieses Problem ist aber nun seit vielen Jahren behoben. Das einzige Problem was noch besteht ist die eingeschränkte Hüftbeweglichkeit was unter Umständen Probleme bereitet beim Aufsteigen auf ein Zweirad.
Nun bin ich gerade dabei den Führerschein B-17 zu erwerben. Vor kurzem musste ich mich dann einem Eignungsgutachten unterziehen, welches zu dem Ergebnis kam dass ich zwar Klasse B fahren darf jedoch nicht Klasse M, L und S. Diese drei Klassen wurden ohne jegliche Fahrprobe ausgeschlossen, eine Fahrprobe wurde nur bei Klasse B verlangt. Die Klasse M schloss der Prüfer mit der Begründung aus, dass ich nicht auf eine große 500er Honda steigen konnte und dieses auch nicht halten konnte, was allerdings aufgrunde meiner Körpergröße von nur knapp über 1,60 ja kein Wunder ist. Gerade die Klasse M wäre mir aber sehr wichtig, da ich ein großer Fan von alten Kreidler Fahrzeugen bin und daher 2 Flory Mofas (diese fahre ich nun seit 3 Jahren und über 10000 km unfallfrei. Ich besitze aber auch eine Kreidler Florett LF (Mokick eingetragen mit 40 km/h) mit dem Prüfer war eigentlich auch hier eine Fahrprobe vereinbart, auf welche er aber nicht zurückkam und den Ausschluss einfach nur wegen oben genanntem Grund vornam. Das Problem mit dem Absteigen wurde bei der Florett folgendermaßen gelöst, am Hauptständer befindet sich ein kleiner zusätzlicher Hebel der es mir ermöglicht das Mokick wenn ich darauf sitze auf den Hauptständer zu stellen, danach geht das absteigen problemlos, auch eine Fahrstunde musste ich darauf schon absolvieren welche ebenfalls Problemlos verlief. Die Klasse M wäre mir sehr wichtig, da diese Kreidlerfahrzeuge mein einziges Hobby darstellen und ich das nicht wegen der Meinung eines lustlosen undfreundlichen Tüvbeamten aufgeben möchte. Weiterhin kann ich auch nicht verstehen warum die Klassen L und S ausgeschlossen wurden. Es ergibt für mich keinen Sinn, dass ich zwar PKW's mit 500 PS ohne Hilfsmittel fahren darf aber keine mit 10 PS die mit 45 eingetragen sind. Auch ist unverständlich dass ich keine kleinen Traktoren mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren darf.
Habe mit meinem Vater am Montag einen Termn beim Leiter der zuständigen Tüvstelle um uns über das Gutachten zu beschweren. Wäre trotzdem sehr froh wenn ihr mal euere Meinung dazu äußern könntet.
Vielen Dank
Gruß
Daniel
Nun bin ich gerade dabei den Führerschein B-17 zu erwerben. Vor kurzem musste ich mich dann einem Eignungsgutachten unterziehen, welches zu dem Ergebnis kam dass ich zwar Klasse B fahren darf jedoch nicht Klasse M, L und S. Diese drei Klassen wurden ohne jegliche Fahrprobe ausgeschlossen, eine Fahrprobe wurde nur bei Klasse B verlangt. Die Klasse M schloss der Prüfer mit der Begründung aus, dass ich nicht auf eine große 500er Honda steigen konnte und dieses auch nicht halten konnte, was allerdings aufgrunde meiner Körpergröße von nur knapp über 1,60 ja kein Wunder ist. Gerade die Klasse M wäre mir aber sehr wichtig, da ich ein großer Fan von alten Kreidler Fahrzeugen bin und daher 2 Flory Mofas (diese fahre ich nun seit 3 Jahren und über 10000 km unfallfrei. Ich besitze aber auch eine Kreidler Florett LF (Mokick eingetragen mit 40 km/h) mit dem Prüfer war eigentlich auch hier eine Fahrprobe vereinbart, auf welche er aber nicht zurückkam und den Ausschluss einfach nur wegen oben genanntem Grund vornam. Das Problem mit dem Absteigen wurde bei der Florett folgendermaßen gelöst, am Hauptständer befindet sich ein kleiner zusätzlicher Hebel der es mir ermöglicht das Mokick wenn ich darauf sitze auf den Hauptständer zu stellen, danach geht das absteigen problemlos, auch eine Fahrstunde musste ich darauf schon absolvieren welche ebenfalls Problemlos verlief. Die Klasse M wäre mir sehr wichtig, da diese Kreidlerfahrzeuge mein einziges Hobby darstellen und ich das nicht wegen der Meinung eines lustlosen undfreundlichen Tüvbeamten aufgeben möchte. Weiterhin kann ich auch nicht verstehen warum die Klassen L und S ausgeschlossen wurden. Es ergibt für mich keinen Sinn, dass ich zwar PKW's mit 500 PS ohne Hilfsmittel fahren darf aber keine mit 10 PS die mit 45 eingetragen sind. Auch ist unverständlich dass ich keine kleinen Traktoren mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren darf.
Habe mit meinem Vater am Montag einen Termn beim Leiter der zuständigen Tüvstelle um uns über das Gutachten zu beschweren. Wäre trotzdem sehr froh wenn ihr mal euere Meinung dazu äußern könntet.
Vielen Dank
Gruß
Daniel