Mein Fall - so korrekt?
Verfasst: Mi 25. Jul 2007, 16:08
Hallo,
ich bin das erste mal in diesem Forum und wurde hierher verwiesen.
Kurz zu mir: Ich bin Student und 24 Jahre alt, das folgende Vergehen ist mein aller erstes. Ich habe zuvor nie einen Punkt gesammelt und nie einen Strafzettel gefangen. Ich war sozusagen davor ein weisses Baltt Papier. Meine Probezeit war auch schon vorrüber.
Ich habe ein Problem mit meiner MPU Fragestellung, da ich meine Straftat alkoholisiert (1,5 Promille) begangen habe. Meine MPU Fragestellung geht aber darauf nicht ein. Sie lautet:
''Ist zu erwarten dass Herr ******** auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Betimmungen verstoßen wird?''
Ich hätte diese Straftat aber niemals ohne Alkoholeinfluss begangen!
Hier mein Sachverhalt (Auszug aus meinem Strafbefehl):
''Sie fuhren am 2x.0x.2005 gegen 03.XXUhr mit dem PKW, Typ XXXX, KZ XXXX, auf öffentl. Straßen in XXXX, obwohl Sie infolge von vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig waren.
Ihre alkohol. Enthemmung hatte zur folge , dass sie sich in der Innenstadt dem Anhalteverlangen einer Polizeistreife dadurch entzogen, daß sie mit geschw. bis zu 140km/h bei gebotenen 50km/h trotz verfolgung von bis zu 5 streifenwagen mit sondersignal zahlreiche ampeln bei rot überfuhren, ehe sie in der XXXXX straße die kontrolle über ihr KFZ verloren, sich überschlugen und auf dem dach liegen blieben.
die hatte für sie vorhersehbar und vermeidbar zur folge dass ihr beifahrer XXXXX durch prellungen und schürfwunden verletzt wurde.
die Staatsanw. hält wegen des besonderen öffentl. Interesses an der strafverfolgung ein einschreiten von amts wegen für geboten.
Eine bei Ihnen am XXXX um XXXXX entnommmene Blutprobe ergab eine Blutalk. konzentration von 1,50 Promille. Ihre Fahruntüchtigkeit hätten sie bei kritischer Selbstprüfung erkennen können und müssen.
wegen ihrer erheblichen alkoholisierung mussten sie auch mit der möglichkeit eines ihnen im zustand der fahruntüchtigkeit verursachten verkehrsunfalles und seiner folgen rechnen. durch die tat haben sichals ungeeignet zum führen von kraftfahrzeugen erwiesen.
Sie werden daher beschuldigt, (es folgt eine zusammenfassung)''
Ich weiss jetzt nicht auf was ich mich genau in der MPU vorbereiten muss und ob sie so rechtens ist.
Gruß
Mirage
ich bin das erste mal in diesem Forum und wurde hierher verwiesen.
Kurz zu mir: Ich bin Student und 24 Jahre alt, das folgende Vergehen ist mein aller erstes. Ich habe zuvor nie einen Punkt gesammelt und nie einen Strafzettel gefangen. Ich war sozusagen davor ein weisses Baltt Papier. Meine Probezeit war auch schon vorrüber.
Ich habe ein Problem mit meiner MPU Fragestellung, da ich meine Straftat alkoholisiert (1,5 Promille) begangen habe. Meine MPU Fragestellung geht aber darauf nicht ein. Sie lautet:
''Ist zu erwarten dass Herr ******** auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Betimmungen verstoßen wird?''
Ich hätte diese Straftat aber niemals ohne Alkoholeinfluss begangen!
Hier mein Sachverhalt (Auszug aus meinem Strafbefehl):
''Sie fuhren am 2x.0x.2005 gegen 03.XXUhr mit dem PKW, Typ XXXX, KZ XXXX, auf öffentl. Straßen in XXXX, obwohl Sie infolge von vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig waren.
Ihre alkohol. Enthemmung hatte zur folge , dass sie sich in der Innenstadt dem Anhalteverlangen einer Polizeistreife dadurch entzogen, daß sie mit geschw. bis zu 140km/h bei gebotenen 50km/h trotz verfolgung von bis zu 5 streifenwagen mit sondersignal zahlreiche ampeln bei rot überfuhren, ehe sie in der XXXXX straße die kontrolle über ihr KFZ verloren, sich überschlugen und auf dem dach liegen blieben.
die hatte für sie vorhersehbar und vermeidbar zur folge dass ihr beifahrer XXXXX durch prellungen und schürfwunden verletzt wurde.
die Staatsanw. hält wegen des besonderen öffentl. Interesses an der strafverfolgung ein einschreiten von amts wegen für geboten.
Eine bei Ihnen am XXXX um XXXXX entnommmene Blutprobe ergab eine Blutalk. konzentration von 1,50 Promille. Ihre Fahruntüchtigkeit hätten sie bei kritischer Selbstprüfung erkennen können und müssen.
wegen ihrer erheblichen alkoholisierung mussten sie auch mit der möglichkeit eines ihnen im zustand der fahruntüchtigkeit verursachten verkehrsunfalles und seiner folgen rechnen. durch die tat haben sichals ungeeignet zum führen von kraftfahrzeugen erwiesen.
Sie werden daher beschuldigt, (es folgt eine zusammenfassung)''
Ich weiss jetzt nicht auf was ich mich genau in der MPU vorbereiten muss und ob sie so rechtens ist.
Gruß
Mirage