corneliusrufus hat geschrieben: Dagegen spricht, irgendwann muss mal Schluss sein. Sportlich geklagt, verloren. Außer Geldvernichtung nichts.
Meine Ansicht: Wird das STVG und die FeV genau gelesen,
Er spart dadurch Klagen (und damit Gerichtskosten) und er beeinflusst den Weg zur Änderung zeitgünstig. Und damit indirekt die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit. Wer es kapiert hat, stellt bsp. das starke Trinken ein, weicht nicht auf das Fahrrad aus, sondern geht in sich.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
Ich behaupte mal, der Schwabe ist in sich gegangen, er hatte damals auf den FS verzichtet. (Herr Kalus meint, das muss jeder im Rahmen eines Entzuges - Schwabe, musstest Du ?) Dann kam der erneute Wunsch nach dem FS - sicher auch ein bewusster Schritt nach vollzogener innerer Wandlung, dann der Klageschritt - wie ich annehme auf Grund einer falschen anwaltlichen Beratung (äußerst Du Dich bitte mal auch dazu, wurde jetzt mehrmals angefragt ?) anschliessend unter Nichtbeachtung der Etikette - jetzt aber eine UV bis 2020 ? Auf Grund einer Trunkenheitsfahrt aus 1990 ?
@ Schwabe bitte bestätige, dass mein Eindruck mich nicht täuscht, wenn ich Deine Beiträge lese, denke ich nämlich nicht, einen Alkoholiker vor mir zu haben. Bitte sage uns weiter ohne Scheu die Promillezahl der Fahrt aus 90. Und dann, sehr geehrte Mitmenschen und Beamte, wenn das hier mal kurz vorliegt, glaube ich nicht, dass ausserhalb Deutschlands, sogar schon ausserhalb des Forums auch nur ein Mensch es versteht oder nachvollziehen kann, wie man auf Grund einer Fahrt aus 1990 bis 2020 nicht mehr fahren darf.
Und das ist ein Grund für mich, das Bild des Kaisers aus der Schublade zu holen, auch wenn ich mir die schönen Worte von Corneliusrufus, das StVG und die FeV genau und in Ruhe durchlese, sie also nicht nur zur Kenntnis nehme, sondern auch wirklich versuche, sie zu verstehen. Nette Grüsse.