FS-Entzug 1997
Verfasst: Di 8. Apr 2008, 15:16
Sehr geehrter Herr Kalus,
da ich ja auch mal Mist gebaut habe und dies auch einsehe, bitte ich mal meinen Vorgang - da er ja noch unter der alten Regelung vor dem 01.01.99 ins VZR eingetragen wurde - verwaltungsrechlich in Augenschein zu nehmen.
Urteil: 20.01.1997 1,8 Promille, 18 Monate Spere, 6 Monate auf Bewährung und Geldstrafe
Ich habe bis dato noch keinen neuen FS beantragt.
Nun meine Fragen, denn ich bin aus Ihrem Aufsatz über "Tilgung und Verwertung Teil I - Die Besonderheiten der Übergangsregelung des § 65 Abs.9 StVG" nich ganz draus gekommen:
1. Wie lange darf die Tat zur Eignungsüberprüfung (MPU-Auflage) auf meinen Fall bezogen verwertet werden?
2. Wann ist die Tilgung tatsächlich erreicht? Nach Auskunft des VZR erst 01/2012, was ich anhand der Übergangsregelung nicht so ganz nachvollziehen kann.
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Gruß
charly68
da ich ja auch mal Mist gebaut habe und dies auch einsehe, bitte ich mal meinen Vorgang - da er ja noch unter der alten Regelung vor dem 01.01.99 ins VZR eingetragen wurde - verwaltungsrechlich in Augenschein zu nehmen.
Urteil: 20.01.1997 1,8 Promille, 18 Monate Spere, 6 Monate auf Bewährung und Geldstrafe
Ich habe bis dato noch keinen neuen FS beantragt.
Nun meine Fragen, denn ich bin aus Ihrem Aufsatz über "Tilgung und Verwertung Teil I - Die Besonderheiten der Übergangsregelung des § 65 Abs.9 StVG" nich ganz draus gekommen:
1. Wie lange darf die Tat zur Eignungsüberprüfung (MPU-Auflage) auf meinen Fall bezogen verwertet werden?
2. Wann ist die Tilgung tatsächlich erreicht? Nach Auskunft des VZR erst 01/2012, was ich anhand der Übergangsregelung nicht so ganz nachvollziehen kann.
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Gruß
charly68